Testament: 80 Prozent haben keines – wann die gesetzliche Erbfolge greift
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deThüringer Notare weisen auf verbreitete Irrtümer und Fallstricke bei der privaten Nachlassplanung hin. Typische Vorhaben wie die Enterbung von Geschwistern, die Bevorzugung einzelner Angehöriger oder das Aufteilen einer Immobilie bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Um langwierigen Streit unter Hinterbliebenen zu vermeiden, ist eine unmissverständliche und eindeutige Gestaltung des Testaments von zentraler Bedeutung.
Gesetzliche Erbfolge und die Risiken unklarer Verhältnisse
Nur rund 20 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verfügen über ein Testament. Für die verbleibenden 80 Prozent greift im Erbfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dies führt insbesondere bei unverheirateten Paaren oder in Patchworkfamilien häufig zu ungewollten Ergebnissen. So besitzen Stiefkinder ohne eine formelle Adoption in der Regel keinen gesetzlichen Erbanspruch.
Ohne letztwillige Verfügung kommt es unter Angehörigen oft zu Meinungsverschiedenheiten. Juristen raten daher zu einer qualifizierten Beratung rund um Testamentsgestaltung, Erbschaftssteuer, Pflichtteilsrecht und Vermächtnisse. Wie Fachanwälte für Erbrecht mit Erfahrung aus über 200 Fällen betonen, eignen sich standardisierte Online-Muster lediglich für einfache Vermögensverhältnisse ohne Immobilienbesitz.
Instrumente der Nachlassgestaltung: Erbeinsetzung und Vermächtnis
Ein Testament kann Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft vorbeugen, indem es klare rechtliche Regelungen schafft. Dabei wird grundlegend zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis unterschieden. Ein Vermächtnis wendet einer begünstigten Person einen bestimmten Geldbetrag oder einen konkreten Gegenstand zu, ohne dieser die rechtliche Stellung und die damit verbundenen Pflichten eines Erben aufzubürden.
Besondere Vorkehrungen sind bei Nachlässen zugunsten schutzbedürftiger Familienmitglieder erforderlich. Eltern eines Menschen mit Behinderung sollten ein Testament mit Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und einer Erbquote über dem Pflichtteil aufsetzen, um einen Zugriff von Sozialhilfeträgern auf das Vermögen zu unterbinden.
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Der gesetzliche Pflichtteil selbst beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; er wird nicht automatisch zugeteilt, sondern muss von Berechtigten aktiv eingefordert werden. Wurde ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt, ist für die Abwicklung kein separater Erbschein erforderlich.
Auseinandersetzungen um Immobilien und steuerliche Pflichten
Wird das Elternhaus gemeinschaftlich an mehrere Kinder vererbt, führt dies nicht selten zu Konflikten. Eine vorausschauende Vorbereitung der Hausübertragung kann den Erben finanzielle und zwischenmenschliche Belastungen ersparen und vor hohen Abgaben schützen.
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Welche wirtschaftliche Bedeutung die Vermögensübertragung besitzt, zeigt das steuerliche Aufkommen: Im Jahr 2025 belief sich das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf 21,4 Mrd. Euro, was einem Anstieg von 60,8 % im Vergleich zum Vorjahr entsprach.
Tritt der Erbfall ein, sind strikte Fristen zu beachten. Hinterbliebene können eine Erbschaft ab Kenntnis sechs Wochen lang ausschlagen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten Werktag beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Zudem verlangt das Gesetz, den Erwerb einer Erbschaft innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden.
Fachleute für Steuer- und Erbrecht warnen vor der Annahme, die Finanzverwaltung werde stets automatisch über Nachlässe in Kenntnis gesetzt. Das Versäumen dieser Anzeigefrist kann im schwerwiegendsten Fall als Steuerhinterziehung gewertet werden, wenngleich nicht in jedem Einzelfall zwingend eine vollständige Erbschaftsteuererklärung einzureichen ist.
