Terminmeldepflicht: Feste Kontingente gelten ab März 2027 für Praxen
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deAm 15. Oktober hat der Bundestag im Paket mit der Notfallreform eine Verschärfung der Terminmeldepflicht für vertragsärztliche Praxen beschlossen. Die Neuregelung stößt in der ambulanten Ärzteschaft auf deutlichen Widerstand.
Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie mehrere Facharztverbände warnen vor schwerwiegenden Folgen für die Patientenversorgung und erwarten, dass gesetzlich Versicherte ab dem Jahr 2027 länger auf Termine warten müssen.
Feste Kontingente ersetzen bisherige Praxishoheit
Bisher legten Vertragsärzte den Umfang der an die Terminservicestelle gemeldeten freien Termine eigenständig fest. Dies ändert sich durch den vom Parlament verabschiedeten 22. Änderungsantrag zur Notfallreform. Künftig vereinbaren die Kassenärztlichen Vereinigungen feste Terminkontingente im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen.
Die Neuregelung soll die Verbindlichkeit der Terminvergabe erhöhen und ab dem 1. März 2027 verbindlich für vertragsärztliche Praxen gelten. Können sich Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen nicht einigen, entscheidet das Schiedsamt. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung im Bundesrat.
Wer sich mit der Organisation von Terminen und festen Zusagen befasst, benötigt effiziente Abläufe im Arbeitsalltag. Dieser kostenlose Spezialreport liefert wertvolle Methoden und Vorlagen für ein professionelles Terminmanagement. Bewährte Methoden für das Terminmanagement jetzt sichern
KBV warnt vor Blockaden und Grundrechtseingriff
KBV-Chef Andreas Gassen äußerte erhebliche Bedenken gegen die staatlichen Vorgaben. Feste Kontingente meldepflichtiger Termine führten dazu, dass Kapazitäten in den Praxen blockiert würden, was die Terminnot letztlich verstärke.
Zusätzliche Behandlungstermine ließen sich nach seiner Einschätzung nur durch eine stärkere finanzielle Förderung der ambulanten Versorgung schaffen. Zudem verwies Gassen darauf, dass vorausgegangene Mittelkürzungen der Bundesregierung nach seinen Berechnungen bereits mehr als 50 Millionen Termine im ambulanten Bereich gekostet hätten.
Neben den praktischen Auswirkungen sieht die KBV auch rechtliche Hürden und stuft die erweiterte Pflicht als Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Berufsausübungsfreiheit ein.
Fachärzte und Kassenärztliche Vereinigungen kritisieren Bürokratie
Auch Fachverbände kritisieren den Bundestagsbeschluss. Der Berufsverband der Deutschen Urologen lehnt die Neuregelung als Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit ab.
Nach Angaben von Gesundheitsstaatssekretärin Christine Schenderlein sieht ein Gesetzentwurf zur Primärversorgung vor, dass Praxen für reguläre Anliegen abseits der Früherkennung innerhalb von maximal drei Wochen einen Termin bereitstellen müssen. Gelingt dies nicht, sollen Krankenhäuser die ambulante Behandlung übernehmen, finanziert aus dem vertragsärztlichen Honorartopf.
Ein reibungsloses Management von Zusagen und Absagen ist für professionelle Verwaltungen unerlässlich, um wertvolle Zeit zu sparen. Erhalten Sie hier kostenlose Musterbriefe und Vorlagen für eine rechtssichere und zeitsparende Terminplanung. Kostenlose Vorlagen für professionelle Terminplanung herunterladen
Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) forderte vergeblich die Ablehnung des Änderungsantrags. Der BVA-Vorsitzende Daniel Pleger erklärte, Arztpraxen seien keine staatlich verwalteten Vergabestellen; feste Kontingente verletzten die unternehmerische Freiheit und ärztliche Verantwortung.
BVA-Vorstandsmitglied Dr. Inger Lüdeke betonte, der Terminkalender sei kein ungenutzter Vorrat. Mehr Bürokratie schaffe weder zusätzliche Fachärzte noch Untersuchungsräume, weshalb verlässliche Rahmenbedingungen und Niederlassungsanreize notwendig seien.
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz warnte ebenfalls vor steigendem Verwaltungsaufwand. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Heinz sprach von einer staatlichen Fehlsteuerung, die keine einzige zusätzliche Behandlungsstunde generiere.
Der stellvertretende Vorsitzende Dr. Andreas Bartels forderte, die Terminvergabe weiterhin den Praxen zu überlassen. Um unentschuldigt versäumten Terminen entgegenzuwirken, verlangt die KV Rheinland-Pfalz zudem eine gesetzliche Regelung für verbindliche Ausfallentschädigungen.
