Temu muss nach 200-Millionen-Euro-Strafe EU-Auflagen umsetzen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 15:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWSTemus Auflagen nach dem DSA-Verfahren
- Die EU-Kommission verhängte im Mai eine Strafe von 200 Millionen Euro gegen Temu.
- Bei Testkäufen im Jahr 2025 fielen Ladegeräte und Babyspielzeug bei Sicherheitsprüfungen auf.
- Temu muss offenlegen, wo automatische und manuelle Angebotskontrollen an Grenzen stoßen.
Temu legt EU Vorschläge für besseren Verbraucherschutz vor
Nach einer EU-Strafe von 200 Millionen Euro will der Online-Marktplatz Temu den Verbraucherschutz verbessern und hat der Europäischen Kommission Änderungsvorschläge vorgelegt. Temu soll künftig unter anderem prüfen, ob seine Empfehlungsalgorithmen die Verbreitung illegaler Produkte fördern.
Vier Monate für die Umsetzung
Die Kommission akzeptierte die Vorschläge zunächst. Temu hat nun vier Monate Zeit, sie umzusetzen.
Das Unternehmen erklärte, der Plan belege sein Engagement für eine robuste Compliance-Infrastruktur und eine sichere Einkaufsumgebung für Nutzerinnen und Nutzer in der EU.
Vorwürfe wegen gefährlicher Produkte
Die EU-Kommission hatte Temu im Mai eine Strafe von 200 Millionen Euro auferlegt. Sie warf dem Unternehmen vor, Verbraucher nicht ausreichend vor illegalen Produkten zu schützen und die Risiken auf seiner Plattform zu unterschätzen.
Die Behörde wertete dies als schweren Verstoß gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste, den Digital Services Act. Bei Testkäufen im Jahr 2025 bestanden Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht.
Babyspielzeug fiel bei Tests durch
Bei einem hohen Prozentsatz der getesteten Babyspielzeuge wurden Chemikalien-Grenzwerte überschritten oder Erstickungsgefahren durch abnehmbare Teile festgestellt.
Kontrollen und Algorithmen im Fokus
Temu will seine Risikobewertung künftig auf aktuelle und verlässliche Daten stützen und genauer auf den eigenen Dienst zuschneiden. Dazu soll das Unternehmen auch seinen Empfehlungsalgorithmus prüfen.
Mit belastbaren Kennzahlen muss Temu belegen, ob seine Schutzmaßnahmen die Verbreitung illegaler Produkte tatsächlich verringern. Außerdem soll der Konzern offenlegen, wo automatische und manuelle Kontrollen von Händlerangeboten an Grenzen stoßen.
Weitere Strafen bleiben möglich
Temu muss zudem untersuchen, wie Händler Plattformfunktionen gezielt nutzen, um illegale Angebote zu verbreiten. Sollte die Kommission die Maßnahmen als unzureichend bewerten, könnte sie zusätzlich zur Millionenstrafe tägliche Strafzahlungen anordnen.
Das Verfahren gegen Temu läuft bereits seit knapp zwei Jahren.
Der Fall zeigt, wie die EU-Kommission den Digital Services Act bei sehr großen Online-Marktplätzen praktisch durchsetzt. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Frage, ob einzelne Händler verbotene oder gefährliche Waren anbieten, sondern auch, ob die Plattform selbst Risiken erkennt, bewertet und durch ihre technischen Systeme begrenzt.
Für Temu bedeutet die Vereinbarung deshalb mehr als zusätzliche Stichproben. Das Unternehmen soll seine Risikobewertung stärker auf den eigenen Marktplatz zuschneiden, die Wirkung seiner Schutzmaßnahmen mit Kennzahlen belegen und offenlegen, wo automatische sowie manuelle Kontrollen an Grenzen stoßen. Besonders relevant ist die Prüfung der Empfehlungsalgorithmen, weil diese maßgeblich beeinflussen können, welche Angebote Nutzer sehen.
Folgen für Händler und Verbraucher
Verbraucher können von strengeren Prüfungen profitieren, wenn illegale Produkte schneller erkannt und ihre Verbreitung eingeschränkt wird. Für Händler auf der Plattform dürften zugleich genauere Kontrollen und zusätzliche Nachweispflichten an Bedeutung gewinnen.
Die Kommission verbindet die Annahme der Vorschläge mit einer Frist zur Umsetzung und der Möglichkeit weiterer täglicher Strafzahlungen. Damit wird aus der einmaligen Geldbuße ein fortlaufender Anreiz, die zugesagten Maßnahmen tatsächlich in den Plattformbetrieb zu integrieren. Der Fall steht zugleich für den wachsenden regulatorischen Druck auf Online-Marktplätze, nicht nur Inhalte zu entfernen, sondern systemische Risiken ihrer Geschäftsmodelle zu beherrschen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Onlinehändler Temu muss EU jährlichen Risikobericht vorlegen“ (26.10.2026)
Der Beitrag hebt den geplanten detaillierten Risikobericht hervor, den Temu bis Ende November vorlegen soll. Anders als die dpa-Meldung legt er den Schwerpunkt auf die jährliche Berichtspflicht und den vorläufigen Bericht für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Stern: „Verbraucherschutz: Nach 200 Millionen Euro EU-Strafe: Was Temu nun ändern will“ (26.10.2026)
Der Artikel bestätigt die von Temu zugesagten Änderungen bei Risikobewertung und Empfehlungsalgorithmen und ordnet die Vorwürfe zu unsicheren Ladegeräten und Babyspielzeug ein. Im Mittelpunkt stehen damit stärker die konkreten Verbraucherschutzmaßnahmen, während der n-tv-Beitrag den Berichtstermin betont.
Beide Beiträge stellen die Umsetzung der Auflagen nach der 200-Millionen-Euro-Strafe in den Mittelpunkt. Unterschiedlich gewichten sie den nächsten Berichtstermin und die technischen beziehungsweise organisatorischen Änderungen; offen bleibt, wie wirksam die Maßnahmen im laufenden Plattformbetrieb sein werden.
