Teilkrankschreibung: Ärzte warnen vor Chaos ab 2027
29.05.2026 - 15:48:19 | boerse-global.deÄrztevertreter und Sozialverbände sehen erhebliche Probleme auf Praxen und Patienten zukommen. Das Vorhaben ist Teil des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Stufenmodell stößt auf Skepsis
Das Konzept sieht vor: Arbeitnehmer können künftig nicht nur vollständig krankgeschrieben werden, sondern auch zu 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Wochenarbeitszeit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte Ende Mai deutliche Kritik. Aus Sicht der Mediziner suggeriere die Stufeneinteilung eine medizinische Präzision, die in der Praxis kaum objektivierbar sei.
Der bürokratische Aufwand sei kaum leistbar, so die KBV. Die konkreten Umsetzungsrichtlinien soll der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeiten. Hinzu kommen ungeklärte Haftungsfragen: Was passiert, wenn die Einschätzung der Teilbelastbarkeit zu gesundheitlichen Rückschlägen führt?
Milliardenloch treibt Reform
Die Teilkrankschreibung ist nur ein Baustein einer umfassenden Reform. Ziel: ein für 2027 prognostiziertes Defizit von rund 15 Milliarden Euro abfedern. Das Gesetzespaket sieht Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro vor – unter anderem durch Ausgabenbremsen, höhere Zuzahlungen und Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung.
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Auch Klinikverbände schlagen Alarm. Verbünde wie KKB, KSOB und das InnKlinikum warnten im Mai vor einem geplanten pauschalen Abschlag von einem Prozent für die Jahre 2027 bis 2029. Laut KKB verzeichnen deren Mitglieder bereits seit 2023 ein jährlich es Gesamtdefizit von über 300 Millionen Euro. Regionale Verbände, etwa in Hessen, befürchten massive Einnahmenkürzungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten.
Krankengeld: Kassen dürfen künftig aktiver werden
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft Krankengeldbezieher. Künftig dürfen Krankenkassen Versicherte ohne deren vorherige Zustimmung kontaktieren, um Beratungen durchzuführen. Bisher war eine aktive Einwilligung nötig – jetzt gilt ein Widerspruchsrecht.
Ziel: die Ausgaben für Krankengeld senken. Die lagen 2025 bei rund 21,6 Milliarden Euro. Sozialverbände wie der VdK kritisieren die Änderung als Verschlechterung des Patientenschutzes. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt vor zunehmendem psychischen Druck auf langwierig Erkrankte.
Gerichtsurteil verschärft Anforderungen
Unabhängig von der Reformdebatte hat die Rechtsprechung die Hürden für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhöht. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte im September 2025 die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der ein Online-Attest ohne Arztkontakt eingereicht hatte.
Das Gericht wertete die AU-Bescheinigung allein auf Basis eines Online-Fragebogens als schweren Vertrauensbruch. Ein Kontakt per Video oder Telefon gilt dagegen als ausreichend. Die Entscheidung zeigt: Die formalen Hürden sind bereits hoch. Die geplante Teilkrankschreibung würde eine weitere komplexe Ebene hinzufügen.
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