TCM-Kräuter am Erhai-See: Touristin zahlt S$1.901,45 für über 1 kg
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 07:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Beim Erwerb von Heilmitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) an touristischen Reisezielen drohen Reisenden mitunter erhebliche finanzielle Schäden.
Ein dokumentierter Fall aus der südwestchinesischen Provinz Yunnan verdeutlicht typische Verkaufspraktiken an Straßenständen, bei denen Unklarheiten über Mengenangaben und Weiterverarbeitung ausgenutzt werden. Eine 73-jährige Touristin aus Singapur mit dem Nachnamen Li bezahlte bei einem Einkauf am Erhai-See ein Vielfaches des von ihr erwarteten Kaufpreises.
Unerwartete Gesamtkosten bei einer Rundreise
Der Zwischenfall ereignete sich am 3. September 2026 in der Xizhou Old Town nahe Dali. Für Li war dies der fünfte Tag einer insgesamt 26-tägigen Individualreise durch die Region Yunnan, die am 30. August 2026 begonnen hatte. Während einer privat gebuchten Tour hielt sich die Reisende im Bereich des Erhai-Sees auf, wo sie an einem Verkaufsstand mit TCM-Kräutern anhielt.
Nach Angaben der Betroffenen wurde sie vor Ort von einem anwesenden Mutter-Tochter-Paar zum Kauf von Tibetischem Fritillaria gedrängt. Die Situation entwickelte sich in der Folge zu einer gravierenden Fehleinschätzung des finanziellen Umfangs. Während Li von Gesamtkosten in Höhe von etwa S$200 ausging, belief sich die spätere Belastung auf rund 10.000 Yuan, was umgerechnet circa S$1.900 entsprach.
Die Mechanik des Mahlvorgangs am Straßenstand
Die deutliche Preisdifferenz ergab sich aus der Abwicklung des Verkaufs vor Ort. Die Beteiligten handelten den Preis für das Kraut zunächst von ursprünglich 12 Yuan pro Gramm auf 8 Yuan pro Gramm herunter. Allerdings bezog sich dieser Grammpreis letztlich auf eine beträchtliche Gesamtmenge: Li kaufte über 1 kg des getrockneten Pflanzenmaterials.
Wer am Erhai-See oder an anderen Touristenständen TCM-Kräuter kauft, verhandelt oft über den Grammpreis — und erfährt den Gesamtpreis erst an der Kasse. Genau daraus entstand im dokumentierten Fall eine Belastung von S$1.901,45 statt der erwarteten rund S$200. Unser kostenloser Guide zeigt, wie Sie Preis, Menge und Mahlung vorher klären. Kostenlosen TCM-Kauf-Guide anfordern
Der Händler forderte schließlich rund 10.000 Yuan mit dem Verweis darauf, dass das Kraut bereits vor Ort gemahlen worden sei und eine Rückabwicklung daher nicht mehr infrage komme. Die anschließende Abrechnung bestätigte das Ausmaß der Forderung: Der Bankbeleg der Touristin wies eine Abbuchung von S$1.901,45 aus.
Behördliche Ermittlungen und Nachprüfungen
Die rechtliche Aufarbeitung gestaltete sich im Nachgang schwierig. Am 14. September 2026 erstattete Li bei den Sicherheitsbehörden in Dali Anzeige. Die örtliche Polizei konnte den Verkaufsstand beziehungsweise dessen Standort jedoch nicht mehr auffinden.
Wurde das Kraut erst am Stand gemahlen, ist eine Rückgabe praktisch ausgeschlossen — und der Händler nach der Abreise oft nicht mehr auffindbar. Wer vorbereitet ist, sichert Belege, Fotos und Standortdaten, bevor er zahlt. Unser kostenloser Guide führt Sie durch die Schritte nach einem solchen Vorfall. Schritt-für-Schritt-Erstattungsguide sichern
Ein entsprechender Polizeibericht wurde in Dali am 15. September 2026 aufgenommen, wobei der Händler weiterhin unauffindbar blieb. Parallel dazu reichte die Geschädigte am 15. September 2026 auch bei den Behörden in Singapur einen Polizeibericht ein.
Nach Abschluss ihrer Yunnan-Reise kehrte die Touristin Ende September 2026 nach Singapur zurück. Um die Zusammensetzung und Qualität der erworbenen Substanz abzuklären, plant Li, das pulverisierte Kraut an die Singapore Food Agency zur offiziellen Prüfung zu übergeben.
