Tagespflege, Friedland

Tagespflege in Friedland: 17 Plätze entlasten Angehörige und stärken Selbstständigkeit

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein geplanter Umbau der Pflegebudgets stößt auf Kritik, während Einrichtungen mehr Unterstützung bei psychischen Erkrankungen benötigen.
Ein heller, freundlich eingerichteter Aufenthaltsraum in einer Pflegeeinrichtung mit Blick in einen grünen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Medienberichte rücken die zentrale Funktion der Tagespflege für die Selbstständigkeit hochbetagter Menschen in den Mittelpunkt und beleuchten zugleich die wachsenden Anforderungen bei der Betreuung von Senioren mit psychischen Erkrankungen in stationären Einrichtungen.

Während teilstationäre Angebote pflegenden Angehörigen Freiräume verschaffen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit stützen, stoßen Pflegeheime bei komplexen psychiatrischen Krankheitsbildern auf strukturelle Grenzen.

Entlastung durch teilstationäre Tagespflege

Die Tagespflege bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen häuslicher Versorgung und vollstationärer Unterbringung. Wie das Beispiel der Tagespflege im Senioren-Wohnpark in Friedland zeigt, bietet die Einrichtung Platz für täglich 17 Gäste, von denen derzeit 12 fest angemeldet sind. Nach Angaben der Leiterin Katharina Friesse liegt der Eigenbeitrag dort bei 18,03 Euro je Besuchstag.

Finanzielle Unterstützung gewährt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2. Hierfür steht ein monatliches Budget zur Verfügung, das von 721 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2085 Euro bei Pflegegrad 5 reicht. Dieser Betrag kann zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanter Pflegesachleistung beansprucht werden. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten verbleiben jedoch als privater Eigenanteil bei den Pflegebedürftigen.

Übergang psychisch erkrankter Menschen in Pflegeheime

Anzeige

Wer sich mit der Betreuung im Alter befasst, sorgt sich oft auch um die eigene mentale Gesundheit oder die seiner Angehörigen. Dieser kostenlose Selbsttest bietet mit 7 einfachen Fragen eine diskrete erste Einschätzung zu frühen Anzeichen von Demenz. Kostenlosen 2-Minuten-Selbsttest jetzt durchführen

Parallel zur Entlastungsfunktion ambulanter Angebote stehen vollstationäre Pflegeeinrichtungen vor veränderten Bewohnerstrukturen. Seit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes Anfang 2020 wechseln vermehrt Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise Schizophrenie, aus dem ambulant betreuten Wohnen oder besonderen Wohnformen in die Altenpflege.

Dieser Wechsel offenbart grundlegende Systemunterschiede: Während die Eingliederungshilfe auf individuelle Begleitung ausgerichtet ist, dominieren in der Altenpflege getaktete Abläufe. Pflegekräften fehlt im Berufsalltag häufig die Zeit, spezifisch auf die Besonderheiten psychisch erkrankter Bewohner einzugehen.

Aus der Praxis wird daher gefordert, dass die Eingliederungshilfe ihrer Bringschuld nachkommt und wichtige Informationen zu Lebensgeschichte, individuellen Gewohnheiten und Krisenverläufen vor dem Einzug weitergibt. Um diesen Informationsfluss zu verbessern, wurde ein ergänzender Übergabebogen entwickelt, der über die E-Mail-Adresse info@assistenz-krefeld.de angefordert werden kann.

Reformvorhaben und Kritik an künftigen Budgetstrukturen

Die Rahmenbedingungen der Pflege stehen zugleich vor regulatorischen Veränderungen. Am 30. September beschloss das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz. Die geplante Umstellung der häuslichen Pflege auf neue Budgets ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, bedarf allerdings noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Anzeige

Neben der pflegerischen Infrastruktur ist der Erhalt der geistigen Vitalität ein entscheidender Faktor für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Sie mit praktischen Alltagsübungen Ihre Konzentration stärken und geistig fit bleiben. Gehirntraining-Ratgeber kostenlos herunterladen

Vorgesehen ist unter anderem, den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro für volljährige Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu ersetzen.

Laut dem Referentenentwurf darf dieser Betrag künftig nicht mehr für Verpflegung eingesetzt werden. Nach einer Beispielrechnung würden dadurch typische Eigenkosten von 325 Euro – zusammengesetzt aus 230 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 95 Euro Investitionskosten – um 131 Euro steigen.

Sozialverbände wie der VdK kritisieren die geplante Aufteilung in vier zweckgebundene Töpfe (Sozialraumbudget, Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget und Überbrückungsbudget). Nicht verbrauchte Beträge könnten demnach künftig nicht mehr angespart werden, und das Sozialraumbudget stünde nicht mehr zur Deckung von Eigenanteilen in der Tagespflege bereit.

Der VdK betont zudem, dass rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden, und fordert über eine Klage die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden an die soziale Pflegeversicherung.

Disclaimer...
de | wissenschaft | 70442539 |