Suno, Münchner

Suno verurteilt: Münchner Gericht kassiert KI-Musiktraining ohne Lizenz

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 22:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht München verurteilt die KI-Firma Suno wegen unerlaubter Nutzung geschützter Musik. Schadensersatz wird nach Offenlegung der Einnahmen bestimmt.

Münchner Gericht: Suno verliert Urheberrechtsprozess gegen GEMA
Richterhammer auf einem Holztisch mit digitaler Musikwellenform-Visualisierung im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Münchner Landgericht hat die KI-Musikfirma Suno wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Das Unternehmen hatte Musiktitel ohne Lizenz für das Training seiner KI-Modelle genutzt. Ein richtungsweisendes Urteil für die Kreativwirtschaft in Europa.

Systematische Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Elke Schwager stellte fest, dass Suno geschützte Werke aus dem GEMA-Repertoire unerlaubt vervielfältigt und gespeichert hat. Zu den betroffenen Titeln zählen bekannte Songs wie „Atemlos", „Big in Japan", „Forever Young", „Daddy Cool", „Rasputin" und „Mambo No. 5".

Besonders brisant: Die Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen Trainingsdaten per Stream-Ripping von Plattformen wie YouTube beschaffte. Dabei wurden offenbar auch Sicherheitsvorkehrungen wie wechselnde Verschlüsselungen umgangen.

Kein Schutz durch Ausnahmen

Die von Suno vorgebrachten Verteidigungsstrategien ließ das Gericht nicht gelten. Weder die Berufung auf „Fair Use" noch die Ausnahmen für Text- und Data-Mining griffen. Die Begründung: Suno habe die Werke nicht nur technisch analysiert, sondern regelrecht memoriert und gespeichert.

Die GEMA wertet das Urteil als wegweisend für die globale Kreativbranche. Der Vorstandsvorsitzende betonte, dass KI-Modelle, die auf unrechtmäßig erworbenem geistigem Eigentum basieren, keinen rechtlichen Schutz genießen dürften. Bereits im November 2025 hatte die Verwertungsgesellschaft einen ähnlichen Erfolg gegen OpenAI erzielt.

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Finanzielle Offenlegung und Schadensersatz

Suno muss nun seine Einnahmen offenlegen, damit die Höhe des Schadensersatzes berechnet werden kann. Die genaue Summe steht noch nicht fest. Klar ist jedoch: Das Unternehmen hat das GEMA-Repertoire systematisch kommerziell genutzt.

Weitere juristische Baustellen

Für Suno, das zuletzt mit 5,4 Milliarden Dollar bewertet wurde, reiht sich das Urteil in eine wachsende Liste rechtlicher Probleme ein. Erst im Juni 2026 hatte die Firma 400 Millionen Dollar eingesammelt, um ihren Betrieb zu finanzieren.

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Während Suno im November 2025 einen Vergleich mit Warner Music schloss, laufen in den USA weiterhin Verfahren mit Sony Music und Universal Music Group. Mehr als 1.800 Künstler unterstützen zudem Sammelklagen gegen Suno und den Konkurrenten Udio. Letzterer sieht sich einer separaten Klage von Sony gegenüber, die zehntausende Songs betrifft.

Das Münchner Urteil ist trotz möglicher Berufung sofort vollstreckbar. Die GEMA hatte die Klage im Januar 2025 eingereicht – der Auftakt zu einem anderthalbjährigen Rechtsstreit über die Grenzen von KI-Training und geistigem Eigentum.

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