Süßstoffe, Coca-Cola

Süßstoffe: 70% der unter 35-Jährigen konsumieren sie wöchentlich

Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 19:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Coca-Cola Light und Zero unterscheiden sich bei Säuerungsmitteln, Salz sowie Koffein. EFSA bewertet zentrale Süßstoffe als sicher.

Coca-Cola Light oder Zero: Rezeptur, Süßstoffe und Zuckerfreiheit
Labor-Glasgefäße mit klaren Flüssigkeiten auf einem weißen Arbeitstisch in einem wissenschaftlichen Labor. Illustration mit AI erstellt.

Die Zusammensetzung kalorienarmer Erfrischungsgetränke steht verstärkt im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Berichte vom September 2026 beleuchten die oft geringfügigen, aber für die Produktcharakteristik wesentlichen Unterschiede in der Rezeptur von Light- und Zero-Varianten namhafter Limonadenhersteller.

Während beide Produktlinien auf Zucker verzichten, zeigen sich bei den verwendeten Zusatzstoffen und den angestrebten Zielgruppen deutliche Differenzierungen.

Variierende Zusammensetzung bei Säuerungsmitteln, Salz und Koffein

Die Unterschiede zwischen den Produktvarianten von Coca-Cola manifestieren sich bereits in den grundlegenden Inhaltsstoffen. Den Berichten zufolge wird bei Coca-Cola Light Zitronensäure als Säuerungsmittel eingesetzt, während bei Coca-Cola Zero Natriumcitrate Verwendung finden.

Auch beim Salzgehalt gibt es Abweichungen: Coca-Cola Zero weist einen Gehalt von 0,02 g Salz pro 100 ml auf, während Coca-Cola Light mit 0,01 g Salz pro 100 ml spezifiziert wird.

Ein weiterer Differenzierungspunkt ist der Koffeingehalt. In der Light-Variante sind 12 mg Koffein pro 100 ml enthalten, wohingegen die Zero-Variante 10 mg Koffein pro 100 ml aufweist. Hinsichtlich der Süßungsmittel nutzen beide Getränke eine Kombination aus Natriumcyclamat, Aspartam und Acesulfam K, wobei für Coca-Cola Zero spezifisch auch Acesulfame-Kalium angeführt wird.

Süßstoffe im Fokus der europäischen Behörden

Die Sicherheit der verwendeten Süßstoffe wird regelmäßig durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft. In einer Neubewertung wurde das Aspartam-Acesulfam-Salz sowie die Einzelstoffe Aspartam und Acesulfam K als sicher eingestuft.

Die EFSA legte dabei zulässige Tagesdosen fest, die für Aspartam bei 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und für Acesulfam K bei 15 mg liegen. Analysen zeigen, dass die tatsächliche Aufnahme dieser Stoffe in allen Bevölkerungsgruppen im Allgemeinen unter diesen Grenzwerten liegt.

Der Konsum solcher Produkte ist insbesondere in jüngeren Altersgruppen verbreitet. Laut einer Umfrage von Yougov nehmen über 70 % der unter 35-Jährigen mindestens einmal pro Woche Produkte mit Süßstoffen zu sich. Über alle Altersgruppen hinweg liegt dieser Anteil bei 58 %.

Definitionen der Zuckerfreiheit und Konsumgewohnheiten

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Die Kennzeichnung von Lebensmitteln unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Ein Produkt darf laut Lebensmittelrecht als zuckerfrei beworben werden, wenn es maximal 0,5 g Zucker pro 100 g beziehungsweise 100 ml enthält.

Eine Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW wies in einem Bericht vom 11.09.2026 darauf hin, dass die Angabe zuckerfrei somit nicht zwingend bedeutet, dass überhaupt kein Zucker enthalten ist. Rechnerisch kann ein Liter einer als zuckerfrei deklarierten Limonade bis zu 5 g Zucker enthalten.

Für die untersuchten Produkte bedeutet dies konkret: Coca-Cola Light hat praktisch keine Kalorien und enthält keinen Zucker. Coca-Cola Zero wird mit fast null Kalorien und einem Zuckergehalt von weniger als 0,1 g pro Portion angegeben.

Markteinführung und strategische Ausrichtung der Produktvarianten

Die Einführung der beiden Linien erfolgte mit einem deutlichen zeitlichen Abstand und unterschiedlichen Marketingstrategien. Coca-Cola Light, international auch als Diet Coke bekannt, wurde bereits 1983 in Deutschland eingeführt.

Die Markteinführung von Coca-Cola Zero erfolgte in Deutschland im Jahr 2005, nachdem das Produkt international bereits Anfang der 2000er Jahre präsentiert worden war. Während die Light-Variante historisch primär auf eine weibliche Zielgruppe ausgerichtet war, wurde die Zero-Variante strategisch für männliche Konsumenten konzipiert.

Veganer Status und produktionsbedingte Unterschiede

Hinsichtlich ethischer Kriterien gelten alle in Deutschland erhältlichen Produkte von Coca-Cola, einschließlich der Light- und Zero-Versionen, als vegan. Laut Angaben der Organisation PETA werden keine Tierversuche durchgeführt. Auch Pepsi, Pepsi Max (in Deutschland und Österreich) sowie Fritz-Kola werden als vollständig vegan eingestuft.

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Unterschiede ergeben sich jedoch im internationalen Vergleich der Produktionsprozesse. In der Europäischen Union wird überwiegend Rübenzucker verwendet, bei dessen Verarbeitung keine Knochenkohle zum Einsatz kommt.

Im Gegensatz dazu wird in den USA oft Rohrzucker genutzt, der teilweise mit Knochenkohle gefiltert wird. Ein weiterer relevanter Faktor für die vegane Zertifizierung kann der verwendete Klebstoff für die Etiketten sein, der unter Umständen Kasein enthalten kann.

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