Steuerreform, Grundfreibetrag

Steuerreform 2027: Grundfreibetrag steigt, neue 47%-Stufe für Topverdiener

Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant ab 2027 zehn Milliarden Euro Steuerentlastung, während Wohngeldänderungen und hohe Bauzinsen den Wohnungsmarkt belasten.

Einkommensteuerreform 2027: Entlastung trifft auf Wohngeldkürzungen
Ein moderner Wohnkomplex in städtischer Umgebung bei bedecktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat Anfang September 2026 eine umfassende Einkommensteuerreform auf den Weg gebracht, die ab dem Jahr 2027 für eine jährliche Entlastung von 10 Milliarden Euro sorgen soll.

Das Kabinett fixierte mit diesem Beschluss Anpassungen bei den Grundfreibeträgen sowie bei der Besteuerung hoher Einkommen, während zeitgleich Korrekturen an Sozialleistungen wie dem Wohngeld vorgenommen werden. Die Maßnahmen fallen in eine Phase, in der der deutsche Wohnungsmarkt durch einen Rekordmangel an Wohnraum und steigende Finanzierungskosten unter erheblichem Druck steht.

Eckpunkte der Einkommensteuerreform ab 2027

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Dieser soll von 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen.

Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant: Nach den Regierungsentwürfen steigt die monatliche Leistung von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und erreicht 272 Euro im Jahr 2028.

Bei den Steuersätzen bleibt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bestehen, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greift. Für sehr hohe Einkommen greift weiterhin die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent ab 250.000 Euro. Neu eingeführt wird eine Stufe für Höchstverdiener: Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll künftig ein Steuersatz von 47 Prozent angewendet werden.

Kritik an der Haushaltsführung und Wohngeldkürzungen

Trotz der angekündigten Entlastungen sieht sich die Bundesregierung mit deutlicher Kritik konfrontiert. Der Bundesrechnungshof rügte Finanzminister Klingbeil im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung für 2027. Einem Bericht zufolge bewertet das Kontrollorgan die geplante Entnahme von 7 Milliarden Euro aus einer Rücklage als verfassungswidrig, da diese Rücklage laut Ministerium faktisch mit 0,00 Euro bewertet sei. Dies käme einer Kreditaufnahme ohne Rechtsgrundlage gleich, welche die Schuldenhöchstgrenze überschreite.

Flankiert wird die Steuerreform durch geplante Einsparungen im Sozialbereich. Ab dem 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung Kürzungen beim Wohngeld. So soll eine geplante Erhöhung ausgesetzt und die Heizkostenkomponente halbiert werden.

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Eine wesentliche Änderung betrifft die Einführung einer Bagatellgrenze: Gemäß einer Reform von Bund und Ländern entfällt der Anspruch künftig gänzlich, wenn das berechnete Wohngeld unter 15 Euro monatlich liegt.

Schätzungen zufolge könnten dadurch rund 400.000 der derzeit etwa 1,25 Millionen Haushalte ihren Anspruch verlieren. Bund und Länder erhoffen sich dadurch Einsparungen von jeweils 1 Milliarde Euro.

Herausforderungen am Immobilienmarkt und Finanzierungskosten

Die steuerlichen Entlastungen treffen auf einen Immobilienmarkt, der durch einen Fehlbestand von 1,4 Millionen Wohnungen gekennzeichnet ist – der höchste Wert seit zwei Jahrzehnten.

Während die Angebotsmieten im zweiten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um 4,0 Prozent stiegen, blieb der Neubau hinter den Zielen zurück. Statt der anvisierten 400.000 Einheiten werden für 2026 voraussichtlich weniger als 200.000 Fertigstellungen erwartet.

Zusätzlich erschweren gestiegene Zinsen den Erwerb von Wohneigentum. Laut Daten von Baufi24 zogen die Bauzinsen im August deutlich an; der Durchschnittszins für eine zehnjährige Zinsbindung lag bei 4,15 Prozent nach 4,03 Prozent im Vormonat. Die monatliche Belastung für ein durchschnittliches Darlehen von rund 297.470 Euro bezifferten Marktbeobachter im August auf 1.388,34 Euro.

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Strategien zur Kostensenkung und politische Forderungen

Um den hohen Baukosten von aktuell rund 5.000 Euro pro Quadratmeter zu begegnen, setzen Branchenakteure auf neue Verfahren. Das Unternehmen Vonovia verwies darauf, dass eine seriell-modulare Holzbauweise die Kosten um etwa 30 Prozent auf 3.600 Euro pro Quadratmeter senken könne.

Auch die Münchner Wohnen strebt Projektkosten von 4.500 Euro pro Quadratmeter an, unter anderem durch den Verzicht auf Tiefgaragen oder die Rückkehr zu weniger komplexen Energiestandards wie EH55 statt EH40.

Auf politischer Ebene forderte der bayerische Finanzminister Füracker zusätzliche steuerliche Anreize. Er schlug eine degressive Abschreibung von bis zu 50 Prozent innerhalb von fünf Jahren für den Mietwohnungsbau vor.

Zudem plädierte er für die Wiedereinführung einer Eigenheimförderung sowie eine Länderoption für Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber. Über Teile dieser Vorschläge wird der Finanzausschuss des Bundesrates im Rahmen der Beratungen zum Jahressteuergesetz Mitte September beraten.

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