Steuerreform, Geplante

Steuerreform 2027: Geplante Nettoentlastung von 5,6 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Regierungsentwurf kombiniert geplante Steuerentlastungen mit höheren Abgaben für Handwerkerleistungen und umstrittenen Tarifänderungen.
Ein minimalistischer Büroschreibtisch mit einem leeren Blatt Papier und einem Füllfederhalter bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Das Vorhaben sieht nach Regierungsangaben ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro vor, wobei die volle finanzielle Wirkung ab dem Jahr 2028 eintreten soll.

Insgesamt stehen Entlastungen in Höhe von 9,9 Milliarden Euro zusätzlichen Einnahmen von 4,3 Milliarden Euro gegenüber, was rechnerisch zu einer geplanten Nettoentlastung von rund 5,6 Milliarden Euro führt. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 und Beratungen im Finanzausschuss zeichnen sich im parlamentarischen Verfahren zentrale Weichenstellungen und Kontroversen ab.

Anpassungen bei Freibeträgen, Tarifzonen und Familienleistungen

Im Zentrum des Regierungsentwurfs steht die Anhebung zentraler steuerlicher Grenzwerte. Der steuerliche Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 bei 12.348 Euro liegt, soll zum Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen und für 2028 auf 12.900 Euro festgesetzt werden.

Gleichzeitig greifen Umstrukturierungen im Steuertarif:
- Die zweite Progressionszone wird bis zu einer Grenze von 70.600 Euro abgeflacht.
- Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt bestehen und greift künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70.600 Euro.
- Für sehr hohe Einkommen sieht der Entwurf eine Reichensteuer von 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen sowie eine neu eingeführte Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vor.

Zur Entlastung von Arbeitnehmern soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige durch diese Erhöhung um 200 Euro auf die Abgabe der Anlage N verzichten.

Die konkrete Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab; so beträgt sie beispielsweise rund 40 Euro bei einem Satz von 20 Prozent, circa 60 Euro bei 30 Prozent und etwa 70 Euro bei 35 Prozent.

Familien sollen durch Anpassungen beim Kindergeld und den Freibeträgen gefördert werden. Das Kindergeld soll von 259 Euro pro Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben werden.

Die Kinderfreibeträge werden auf 10.056 Euro je Kind im Jahr 2027 sowie auf 10.236 Euro für 2028 taxiert. Für eine Modellfamilie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird ab 2028 eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro kalkuliert.

Kürzungen beim Handwerkerbonus und Kritik der Wirtschaft

Neben Entlastungen enthält das Paket auch fiskalische Einschnitte. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt die prozentuale Ermäßigung von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent, während der jährliche Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert wird.

Die Obergrenze der berücksichtigungsfähigen Kosten verbleibt bei 6.000 Euro. Maßgeblich ist das Zahlungsjahr: Bei Arbeitskosten von 6.000 Euro sinkt der Steuervorteil im Vergleich von 2026 zu 2027 von 1.200 Euro auf 900 Euro. Die Regelung für haushaltsnahe Dienstleistungen bleibt unverändert bei 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro pro Jahr.

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Wirtschafts- und Fachverbände äußern deutliche Bedenken an den Plänen. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie sieben weitere Spitzenverbände wiesen in einer Eingabe vom 7. Oktober 2026 darauf hin, dass sich neun von zehn Personenunternehmen ungerecht behandelt sähen.

Nach Darstellung des BGA steigt die Grenzsteuerbelastung für erfolgreiche Personenunternehmen inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf über 50 Prozent, während sie bei Kapitalgesellschaften bei weniger als einem Drittel liege. Dies diene der Finanzierung von Tarifentlastungen für kleinere und mittlere Einkommen im Umfang von rund 2,6 Milliarden Euro.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßte am 21. Oktober 2026 zwar die Entlastungen für Familien, bewertete den Tarifausgleich jedoch als zu gering und bezifferte die Spitzenbelastung bei voller Erhebung des Solidaritätszuschlags auf bis zu 49,59 Prozent.

Gefordert werden unter anderem ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression sowie Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Für Personenunternehmen soll zumindest der Freibetrag bei Betriebsverkäufen und -aufgaben für Unternehmer über 60 Jahre ab 2027 von 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden, wobei das bisherige Erfordernis einer Berufsaufgabe entfallen soll.

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Für Kapitalgesellschaften ist ab 2028 im Rahmen eines Investitionssofortprogramms eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent vorgesehen.

Reibungspunkte zwischen Bund und Ländern

Im parlamentarischen Raum hat der Bundesrat am 16. Oktober 2026 zu dem Vorhaben Stellung bezogen. Die Länderkammer stellte klar, dass die zehnjährige Spekulationsfrist für private Immobilienverkäufe nach § 23 Einkommensteuergesetz nicht abgeschafft werden soll und bestehen bleibt.

Ein wesentlicher Konfliktpunkt betrifft die Regelung für steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG. Während der Entwurf die Grundlohngrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro pro Stunde anheben will, lehnt der Bundesrat dies ab und fordert stattdessen eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze.

Zudem kritisiert die Länderkammer die unterschiedliche Behandlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen gegenüber Nachtzuschlägen, was zu Verwerfungen bei Schichtarbeitern in Pflege, Einzelhandel, Gastronomie und Industrie führe.

Die Bundesregierung wies die Forderung nach prozentualen Erhöhungen in ihrer Gegenäußerung vom 28. Oktober 2026 zurück und verwies auf drohende Steuermindereinnahmen. Einigkeit besteht hingegen bei der Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung für Rechenzentren, die den Energieverbrauch stärker berücksichtigen soll.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verteidigte den Gesetzentwurf im Bundestag und betonte, die kalte Progression für Anfang 2027 nur teilweise kompensieren zu wollen. Forderungen nach einer flächendeckenden Stromsteuersenkung wies Klingbeil trotz verbesserter Einnahmeprognosen der Steuerschätzung vom 22. Oktober 2026 zurück. Die Beratungen in den parlamentarischen Ausschüssen dauern an.

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