Steuerreform 2027: 10-Milliarden-Paket entlastet Familien um 600 Euro
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 16:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die aktuelle Bewertung des geplanten Entlastungspakets durch führende Wirtschaftsforschungsinstitute zeichnet ein differenziertes Bild der fiskalischen Auswirkungen ab dem Jahr 2027. Während die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von 10 Milliarden Euro für kleine und mittlere Einkommen sowie Familien avisiert, bewerten Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), des ifo-Instituts und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) das Vorhaben primär als notwendigen Ausgleich der Inflation. In der ökonomischen Analyse werden die Maßnahmen teilweise sogar als faktische Steuererhöhung eingestuft.
Ökonomische Bewertung des Entlastungsvolumens
In Stellungnahmen vom 9. September 2026 konkretisierte der Ökonom Hentze die Aufschlüsselung des 10-Milliarden-Euro-Pakets. Demnach entfallen 5,1 Milliarden Euro auf den Grundfreibetrag und 0,7 Milliarden Euro auf die Anpassung der Grenze für den Spitzensteuersatz.
Weitere 2,9 Milliarden Euro sind für Kinderleistungen und 1,1 Milliarden Euro für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vorgesehen. Diese Posten summieren sich auf 9,8 Milliarden Euro, die laut Hentze lediglich die Inflation ausgleichen. Eine echte strukturelle Entlastung werde lediglich bei den Zuschlägen für Sonn- und Feiertage in Höhe von rund 100 Millionen Euro erreicht.
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Das DIW kam in einer zeitgleichen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass trotz einer nominellen Entlastung von 7 Milliarden Euro für die Jahre 2027 und 2028 die kalte Progression das Steueraufkommen um 12,6 Milliarden Euro steigere.
Daraus resultiere eine reale Mehrbelastung für die Steuerpflichtigen in Höhe von 8,3 Milliarden Euro. Das ifo-Institut sieht hingegen durch die Reform ein Beschäftigungspotenzial von 200.000 bis 400.000 Vollzeitstellen.
Details der tariflichen Anpassungen und Freibeträge
Die Planungen der Bundesregierung sehen eine stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags vor. Dieser soll von 12.348 Euro zunächst auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und schließlich auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen.
Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant, das ab 2027 bei 267 Euro und ab 2028 bei 272 Euro liegen soll. Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro ergibt sich daraus laut Regierungsangaben eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro ab 2028.
Im Bereich der höheren Einkommen sind Verschärfungen vorgesehen. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen, statt wie bisher bei 277.826 Euro.
Zudem ist die Einführung eines neuen Steuersatzes von 47 Prozent ab einem Einkommen von 280.000 Euro geplant. Bei den Minijobs steigt die Verdienstgrenze zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro, wobei gleichzeitig die Pauschsteuer von 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben wird.
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Gegenfinanzierung und politische Widerstände
Der Haushalt für das Jahr 2027 sieht Gesamtausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor, was einer Steigerung um 31 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition die Einführung einer Plastikabgabe sowie einer Zuckersteuer.
Zudem sollen die Steuern auf Tabak, Alkohol und Sekt steigen. Diese Pläne stoßen innerhalb der Unionsfraktion auf erheblichen Widerstand. Rund 20 Abgeordnete kündigten an, der Reform nicht zustimmen zu wollen. Insbesondere die Mitglieder der Arbeitsgruppe Landwirtschaft lehnen die Zuckersteuer geschlossen ab.
Kritik kommt auch von CDA-Chef Radtke, der die Reform als zu schwach bezeichnete. Er forderte einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression und schlug vor, dies durch den Verzicht auf die dritte Stufe der Mütterrente sowie durch Kürzungen bei Subventionen zu finanzieren. Der CSU-Finanzpolitiker Dorn kritisierte die Einkommensteuer-Pläne als unzureichend, während der CSU-Fraktionschef Holetschek Nachbesserungen einforderte.
Auswirkungen auf Handwerk und Pauschbeträge
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft den sogenannten Handwerkerbonus nach § 35a EStG. Bundesfinanzminister Klingbeil plant, den Steuerabzug von 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten zu senken. Der maximale jährliche Abzugsbetrag würde damit von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken. Fachleute warnen, dass dies energetische Sanierungen bremsen und die Schwarzarbeit fördern könnte.
Positive Signale gibt es für Arbeitnehmer beim Pauschbetrag, der ab 2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen soll. Nach Angaben der Bundesregierung könnten sich dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige die Abgabe der Anlage N in ihrer Steuererklärung ersparen.
