Sterbehilfe-Reform: 13 Experten legen konkrete Eckpunkte vor
12.06.2026 - 09:41:24 | boerse-global.de
Ohne ein solches Gesetz drohe Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.
Der Vorstoß
Die 13 Fachleute, darunter der Würzburger Jura-Professor Eric Hilgendorf und der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen, veröffentlichten im Mai und Juni 2026 ihre Vorschläge. Ihr Ziel: Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben absichern und gleichzeitig Missbrauch verhindern.
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Die Experten fordern, die Straffreiheit der Suizidassistenz explizit festzuschreiben. Voraussetzung: Die Freiverantwortlichkeit der suizidwilligen Person muss zweifelsfrei geklärt sein. Geprüft werden sollen Kriterien wie Einsichts- und Urteilsfähigkeit, ausreichende Informiertheit, Freiwilligkeit und eine nachgewiesene innere Festigkeit des Entschlusses.
Die Assistenz soll idealerweise durch zwei Mediziner oder einen Arzt in Zusammenarbeit mit einem Psychologen erfolgen.
Die rechtliche Lücke
Hintergrund der Debatte ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020. Damals kippten die Karlsruher Richter den Paragrafen 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte. Seitdem ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich erlaubt.
Doch der Gesetzgeber zog nicht nach. Zwei verschiedene Gesetzentwürfe scheiterten 2023 im Bundestag. Sie scheiterten an unterschiedlichen Vorstellungen zu Beratungspflichten und Wartefristen.
Die Folge: ein rechtliches Vakuum. Zwar bleibt die Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar. Bei der Suizidhilfe muss aber sichergestellt sein, dass der Sterbewillige die Tatherrschaft behält. In der Praxis führt das zu Spannungen.
Konflikt in kirchlichen Einrichtungen
Besonders kritisch sieht Friedhelm Hufen die Lage in kirchlichen Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dort werde Ärzten teilweise der Zugang zur Sterbehilfe untersagt. Das sei mit dem Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben kaum vereinbar.
Der Fall der Kessler-Zwillinge Ende 2025 hatte die ethische Komplexität des Themas zuletzt ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Die eineiigen Zwillinge waren hochbetagt und entschieden sich gemeinsam für den assistierten Suizid.
Österreich als Vorbild?
Ein Blick ins Nachbarland zeigt, wie eine Regelung aussehen könnte. Seit Januar 2022 ist der assistierte Suizid dort unter bestimmten Bedingungen legal – etwa bei unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankungen oder schweren dauerhaften Leiden.
Die Zahlen steigen: In Vorarlberg wurden im gesamten Jahr 2025 zehn Sterbeverfügungen registriert. Im Jahr 2026 wurde diese Zahl bereits Mitte Juni erreicht.
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Die österreichische Regierung arbeitet zudem an einer Reform. Eine Frist des Verfassungsgerichtshofs zur Überarbeitung einer aufgehobenen Regelung war am 1. Juni abgelaufen. Seitdem galten die Verfügungen vorübergehend unbefristet. Ein neuer Entwurf sieht nun vor, die Gültigkeit wieder auf ein Jahr zu begrenzen – allerdings mit einem vereinfachten Verfahren für die Erneuerung innerhalb von fünf Jahren.
Kritik an den österreichischen Regelungen
Trotz des gesetzlichen Rahmens gibt es auch in Österreich Kritik. Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) bemängelt die kurze Gültigkeitsdauer der Verfügungen. Zudem fehle die rechtliche Gleichstellung des assistierten Suizids mit einem natürlichen Tod. Die Folge: Regelmäßig laufen polizeiliche Ermittlungsverfahren.
Die deutsche Debatte
In Deutschland warnen Hilgendorf und seine Mitstreiter vor zu hohen Hürden. Diese dürften nicht so hoch sein, dass das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben faktisch leerläuft. Das Ziel bleibe ein verfassungskonformes Schutzkonzept, das die Autonomie des Einzelnen achtet und gleichzeitig den Schutz des Lebens durch transparente Verfahren sicherstellt.
Die Begutachtung der österreichischen Novelle dürfte die weitere Debatte im Bundestag beeinflussen. Ob und wann eine Neuregelung kommt, bleibt offen.
