Frankfurt, Begräbniskirche

St. Michael in Frankfurt: Begräbniskirche bietet Platz für 2.510 Urnen

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mehr als 80 Prozent der Verstorbenen in Deutschland werden eingeäschert. Neue Gesetze, kirchliche Angebote und kommunale Gebühren reagieren auf veränderte Wünsche.

Bestattungskultur im Wandel: Neue Urnenangebote und Regeln in Deutschland
Ein friedlicher Wald bei Sonnenaufgang mit weichem Licht, das durch die Bäume auf einen mit Moos bedeckten Waldboden fällt. Illustration mit AI erstellt.

Die Bestattungskultur erfährt einen tiefgreifenden Wandel. Getrieben von veränderten Bedürfnissen der Angehörigen rücken der Wunsch nach individuelleren Gedenkformen und eine Abkehr von starren Friedhofsvorgaben zunehmend in den Mittelpunkt. Politische Initiativen zur Liberalisierung der Urnenaufbewahrung im privaten Raum sowie neuartige kirchliche Konzepte verdeutlichen, wie sich der Umgang mit dem Lebensende modernisiert.

Politische Debatten um die Aufbewahrung zu Hause

In Österreich stößt die Partei NEOS im Vorarlberger Landtag eine Debatte über traditionelle Vorgaben an. Wie aus einem Bericht von orf.at vom 23. September 2026 hervorgeht, fordern NEOS Vorarlberg, die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung eines Teils der Totenasche auf einem Friedhof abzuschaffen. NEOS-Klubobfrau Claudia Gamon bezeichnet den Abschied in diesem Zusammenhang als eine höchstpersönliche Entscheidung.

Bereits seit 2008 ist es Angehörigen in Vorarlberg gestattet, einen Teil der Asche mit nach Hause zu nehmen. Dies ist jedoch an strenge Kriterien gebunden: Erforderlich sind eine eigenhändig verfasste schriftliche Verfügung der verstorbenen Person, ein Nachweis durch eine Bestätigung der Friedhofsverwaltung sowie die Genehmigung durch die zuständige Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde.

Zudem muss eine zweite Urne mit der restlichen Teilmenge auf einem Friedhof verbleiben. In anderen Regionen gelten abweichende Bestimmungen: In Wien ist die Aufbewahrung der Urne in einer Wohnung mit behördlicher Genehmigung möglich, während in Tirol unter bestimmten Voraussetzungen eine Beisetzung auf dem eigenen Grundstück stattfinden darf. Der Vorstoß der NEOS wird im Vorarlberger Rechtsausschuss behandelt, wobei die Mehrheitsverhältnisse offen sind.

Gesetzliche Neuerungen und Trend zur Einäscherung

Auch in Deutschland passen sich gesetzliche Rahmenbedingungen an veränderte Bestattungswünsche an. Laut einem Bericht der Rhein-Zeitung vom 22. September 2026 gestattet das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz unter anderem Flussbestattungen sowie die gemeinsame Beisetzung von Urnen von Mensch und Haustier nebeneinander.

Hintergrund dieser Reformen ist eine deutliche Veränderung der Nachfrage. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter, über die hessenschau.de am 22. September 2026 berichtete, werden in Deutschland mittlerweile mehr als 80 Prozent der Verstorbenen feuerbestattet.

Diese Entwicklung spiegelt sich regional wider: Im rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis haben Urnenbeisetzungen stark zugenommen, während sich nur noch eine Minderheit für die traditionelle Erdbestattung im Sarg entscheidet.

Neue kirchliche Begräbniskonzepte

Gleichzeitig schaffen kirchliche Träger neue Angebote für Urnenbeisetzungen. In Heidelberg nahm das erste kirchliche Bestattungsinstitut Deutschlands seinen Betrieb auf.

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Die Bestattungskultur verändert sich: In Deutschland werden inzwischen mehr als 80 Prozent der Verstorbenen feuerbestattet, und neue kirchliche Urnenangebote sowie reformierte Landesgesetze schaffen zusätzliche Optionen. Wer die eigene Vorsorge klären will, braucht einen nüchternen Überblick über geltende Regeln und reale Kosten. Kostenlosen Vorsorge-Report anfordern

Wie erf.de am 23. September 2026 meldete, handelt es sich bei dem Institut Libera Bestattungen um eine gemeinnützige GmbH der Evangelischen Kirche in Heidelberg. Gegründet wurde das Unternehmen von Dr. Beate Großklaus, Nicole Hunisch und Tanja Dittmar, wobei Pfarrerin Tanja Dittmar als Geschäftsführerin fungiert.

In Frankfurt am Main steht die offizielle Eröffnung der ersten Begräbniskirche Hessens bevor. Die denkmalgeschützte, 1954 geweihte ehemalige katholische Gemeindekirche St. Michael im Frankfurter Nordend wurde nach Plänen des Architekturbüros Meixner, Schlüter und Wendt umgebaut.

Das Projekt wurde 2015 angestoßen, 2023 profaniert und kostete 3,5 Millionen Euro bei einer Umbauzeit von eineinhalb Jahren. Nach Berichten von bistumlimburg.de und faz.net vom 22. September 2026 bieten zwölf halbkreisförmige Urnenwände aus Sichtbeton mit Glasplatten Platz für bis zu 2500 Urnen; hessenschau.de nennt eine Kapazität von 2.510 Plätzen.

Seit Mitte Juli 2026 wurden in St. Michael elf Urnen beigesetzt, rund 200 Personen sicherten sich Ruhestätten per Vorabreservierung. Ein regulärer Urnenplatz für 15 Jahre inklusive Trauergespräch, Trauerfeier und Beisetzung kostet 2.900 Euro; für Menschen mit geringerem Einkommen stehen 400 Plätze für 1.800 Euro bereit.

Die Vorabreservierung liegt bei 195 Euro jährlich. Die Kirche, in der 25 Ehrenamtliche Präsenzdienst leisten, steht allen Glaubensrichtungen offen, schließt anonyme Bestattungen jedoch aus. Deutschlandweit existieren rund 50 Begräbniskirchen, schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Anpassungen der Gebühren und Formen vor Ort

Kommunale Friedhöfe reagieren ebenfalls auf die veränderte Nachfrage nach pflegeleichten Grabformen. So beschloss die Gemeindevertretung im hessischen Jossgrund laut einem Bericht der Gelnhäuser Neuen Zeitung vom 22. September 2026 eine zweistufige Anpassung ihrer Friedhofsgebühren, die zuvor aus dem Jahr 2003 stammten.

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Steigende Gebühren und unklare Rechtslage bei der Urnenaufbewahrung verunsichern viele: Während einzelne Regionen die Mitnahme von Asche nach Hause nur unter strengen Auflagen erlauben, wird eine Liberalisierung andernorts noch debattiert. Ein strukturierter Vorsorge-Check zeigt, welche Nachweise und Reservierungen heute schon sinnvoll sind. Vorsorge-Checkliste jetzt sichern

Die Gebühr für eine klassische Urnenbeisetzung steigt von 100 Euro auf 200 Euro und ab dem 1. Januar 2028 auf 300 Euro. Für Reihen- und Wahlgräber klettern die Beträge von 700 Euro über 800 Euro auf künftig 900 Euro. Neu eingeführt werden Urnenwiesengräber für 1.100 Euro bei der Erstbelegung sowie 100 Euro für jede weitere Belegung.

Neben Urnenstelen und anonymen Grabstätten ist künftig auch die Bestattung von Sternenkinder-Gräbern gebührenfrei geregelt. Diese strukturellen Veränderungen zeigen, wie Verwaltungen, Kirchen und Gesetzgeber bundesweit auf den grundlegenden Wandel der Bestattungskultur eingehen.

Mehr zum Thema bei FAZ: „St. Michael Frankfurt: Erste Begräbniskirche in Hessen“

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