Sparkasse-Einbruch: Erste Klagen um 51,5 Millionen Euro verhandelt
12.06.2026 - 05:54:57 | boerse-global.de
Vor dem Landgericht Essen haben die ersten Zivilprozesse nach dem spektakulären Schließfacheinbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen begonnen. Im Kern geht es um eine entscheidende Frage: Haftet die Bank für Verluste, die über die vereinbarte Versicherungssumme hinausgehen? Die Forderungen der Geschädigten bewegen sich in Millionenhöhe.
Der Einbruch: Durch die Wand in den Tresorraum
Ende Dezember 2025 schlugen die Täter zu. Über eine Tiefgarage verschafften sie sich Zugang, durchbohrten mit einem Kernbohrer die massiven Wände und erreichten den Tresorraum. Das Ergebnis: über 3.000 geöffnete Schließfächer. Die Schadensschätzungen schwanken gewaltig – von 30 Millionen bis hin zu dreistelligen Millionenbeträgen.
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Erste Kläger fordern Vermögen zurück
In den ersten beiden verhandelten Fällen geht es um viel Geld. Eine 83-jährige Klägerin fordert rund 391.000 Euro für gestohlenes Bargeld und Schmuck. Ihre Begründung: Sie habe den Erlös aus einem Immobilienverkauf im Schließfach verwahrt. Ein weiterer Kläger verlangt etwa 49.000 Euro für verlorene Goldmünzen und Erbstücke.
Die Sparkasse Gelsenkirchen wehrt sich. Sie beruft sich auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme – meist gedeckelt auf 10.300 Euro pro Schließfach. Zudem betont die Verteidigung: Die Sicherheitstechnik habe zum Zeitpunkt des Einbruchs dem Stand der Technik entsprochen.
Streitpunkt: Fehlende Alarmanlage im Tresorraum
Der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide bezeichnete die Standpunkte der Parteien als „Extrempositionen“. Die Klägerseite wirft der Sparkasse grobe Fahrlässigkeit vor, das Institut sieht keinen Grund für eine Haftung über die Pauschale hinaus. Besonders umstritten: Das Fehlen einer Alarmanlage direkt im Tresorraum. Für den Anwalt der Kläger ein schwerwiegender Sicherheitsmangel.
Anwalt Daniel Kuhlmann vertritt eigenen Angaben zufolge rund 650 Geschädigte. Ihre Forderungen summieren sich auf etwa 51,5 Millionen Euro. Er will die aktuellen Verfahren als richtungsweisend für hunderte weitere Klagen nutzen. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte jedoch – beide Seiten lehnten einen Vergleich ab.
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Gutachten soll Klarheit schaffen
Das Gericht erwägt nun ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Geprüft werden sollen die baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen der Filiale im Detail. Eine Entscheidung über die Beauftragung fällt voraussichtlich Anfang Juli.
Die Verfahren könnten sich hinziehen – über Monate oder sogar Jahre. Der Grund: Im deutschen Recht sind keine Sammelklagen für diesen Bereich vorgesehen. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.
