Solarpflicht, Gebäude

Solarpflicht kommt gestaffelt: Neue Gebäude ab Januar 2027

28.05.2026 - 09:32:01 | boerse-global.de

Neue Gesetze sollen Bauleitplanung drastisch verkürzen und Umwandlung von Gewerbeflächen fördern.

Solarpflicht kommt gestaffelt: Neue Gebäude ab Januar 2027 - Foto: über boerse-global.de
Solarpflicht kommt gestaffelt: Neue Gebäude ab Januar 2027 - Foto: über boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitreichende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die den Wohnungsbau beschleunigen und gleichzeitig strengere Umweltauflagen einführen sollen. Die Reform des Baugesetzbuchs steht im Zentrum der Initiative.

Bauvorhaben erhalten Vorrang

Die Novelle des Baugesetzbuchs erlaubt Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten künftig, Wohnprojekte als „überragendes öffentliches Interesse" einzustufen. Diese Einstufung gibt dem Wohnungsbau Vorrang vor anderen Planungsbelangen. Ziel ist es, die Dauer der Bauleitplanung von derzeit fünf bis 15 Jahren auf rund zwei Jahre zu verkürzen. Die neuen Regelungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.

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Um dieses Tempo zu erreichen, werden Umweltprüfungen gestrafft – die Schwelle dafür liegt künftig bei 30.000 Quadratmetern. Bürgerbeteiligungen sollen digitalisiert und auf einen einzigen Durchgang beschränkt werden. Zudem erhalten Gemeinden erweiterte Rechte bei verwahrlosten Grundstücken: Sie können Vorkaufsrechte geltend machen und Reparaturanordnungen erlassen. Im Extremfall ist sogar eine Enteignung möglich. Der Handlungsdruck ist enorm: 2025 wurden nur rund 207.000 Wohnungen fertiggestellt.

Förderung für Umwandlung von Gewerbeflächen

Ab Juli 2026 startet das Programm „Gewerbe zu Wohnen" der Merz-Regierung. Es gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Umwandlung leerstehender Büros und Läden in Wohnraum. Pro neuer Wohneinheit sind bis zu 30.000 Euro möglich, maximal 30 Prozent der Kosten. Die förderfähigen Kosten sind auf 100.000 Euro gedeckelt.

Der Bund stellt dafür 2026 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Voraussetzung für die Förderung ist der Energieeffizienzstandard EH 85 EE. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro nach der De-minimis-Verordnung. Die Abwicklung übernimmt die KfW. Das Programm soll gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Leerstand reduzieren, Wohnraum schaffen und Klimaziele voranbringen.

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Solarpflicht kommt in Stufen

Mit der Verabschiedung des § 106 GModG im Mai 2026 wird die Solarpflicht bundesweit eingeführt. Der Stufenplan sieht vor:

  • Ab 1. Januar 2027: Neue öffentliche und gewerbliche Gebäude ab 250 Quadratmetern
  • Ab 1. Januar 2028: Bestehende Gewerbebauten über 500 Quadratmeter
  • Ab 1. Januar 2030: Alle neuen Wohngebäude

Parallel dazu hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) am 26. Mai 2026 ein aktualisiertes Zertifizierungssystem für Neubauten veröffentlicht. Die Version 2023.2 verspricht einen um mindestens zehn Prozent geringeren Dokumentationsaufwand und konzentriert sich auf 28 wesentliche Nachhaltigkeitskriterien. Neu sind die verpflichtende Lebenszyklusanalyse, ein Ausstiegsplan für fossile Brennstoffe und eine Klimarisikoanalyse.

Forschung für klimaneutrale Städte

In Berlin startete am 26. Mai 2026 das Forschungsprojekt „WärmSchöN“ im Schöneberger Norden. Das Reallabor untersucht sozialverträgliche und klimaneutrale Wärmeversorgung in dicht besiedelten Gebieten – mit Schwerpunkt auf Geothermie und Abwärme.

An der TU Graz haben Forscher ein wiederverwendbares Ziegelsystem mit lösbaren Verbindungen entwickelt. Wände lassen sich damit demontieren und neu aufbauen. Über drei Nutzungszyklen könnten so bis zu 60 Prozent CO2 eingespart werden. Die Idee: Die Lebensdauer einzelner Ziegel soll nicht mehr an die Lebensdauer des Gebäudes gekoppelt sein.

Die Stadt Graz hat zudem das Programm „Klimaeuro+“ aufgelegt. Es fördert Einzelpersonen und Vereine, die als Multiplikatoren für einen klimafreundlichen Lebensstil wirken. Bis zu 1.500 Euro gibt es für Maßnahmen zur Energieeffizienz, nachhaltigen Konsum und Ressourcenschonung. Die lokalen Initiativen fallen in eine politisch bewegte Zeit: Die Grazer Gemeinderatswahl am 28. Juni 2026 steht ganz im Zeichen von Bauzurückhaltung und Grünflächenschutz.

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