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Smartwatches und Smart Glasses: EU befreit Wearables vom Akkutausch

Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 10:47 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission befreit Smartwatches und medizinische Geräte von der Pflicht zu wechselbaren Akkus. Grund sind technische Hürden bei der Miniaturisierung.

EU-Kommission lockert Akku-Regeln: Ausnahmen für Wearables
Nahaufnahme einer modernen Smartwatch am Handgelenk, die schlankes Design und digitales Display zeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die EU-Kommission macht eine Kehrtwende bei den strengen Regeln für austauschbare Akkus. Sechs Produktkategorien erhalten Ausnahmen – darunter Wearables und medizinische Geräte.

Am 14. Juli 2026 verabschiedete die Kommission einen delegierten Rechtsakt, der Smartwatches, Fitness-Tracker, Smart Glasses und kleidungsintegrierte Elektronik von der Pflicht befreit, dass Verbraucher die Batterien selbst wechseln können. Auch medizinische Körpergeräte, elektronisches Spielzeug, Lebensmittelthermometer, Dach-Telematik sowie Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) fallen unter die neuen Ausnahmen.

Miniaturisierung als Hauptargument

Die Entscheidung folgt einem Konsultationsprozess aus dem Jahr 2025, an dem Hersteller, Mitgliedsstaaten und Verbraucherschutzverbände beteiligt waren. Kern der Begründung: Die technischen Herausforderungen bei der Abdichtung und Miniaturisierung kleiner Geräte.

Regulierungsbeamte verwiesen darauf, dass der Akku-Ausbau durch Laien bei Smartwatches riskant sei. Versiegelte Gehäuse seien oft notwendig, um hohe Wasserschutzklassen wie IP67 zu erreichen. Würde man diese Geräte benutzerfreundlich gestalten, könnte das ihre Haltbarkeit beeinträchtigen oder Sicherheitsrisiken bergen.

Betroffen sind direkt Produkte wie die Apple Watch, Samsung Galaxy Watch und kabellose Kopfhörer wie die AirPods. Die Kommission betont jedoch: Die Batterien müssen weiterhin von Fachpersonal austauschbar sein.

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Smartphones unter Sonderbedingungen

Andere tragbare Elektronikgeräte bleiben grundsätzlich reguliert. So soll etwa die kommende Nintendo Switch 2 bis Februar 2027 einen benutzerwechselbaren Akku erhalten.

Smartphones genießen eine Sonderregelung: Handys mit hohen Haltbarkeitsstandards – definiert als 83 Prozent Akkukapazität nach 500 Ladezyklen oder 80 Prozent nach 1.000 Zyklen – und IP67-Zertifizierung dürfen auf professionelle Reparaturdienste setzen, anstatt benutzerzugängliche Fächer zu benötigen.

Schub für die Wearable-Industrie

Die Entscheidung kommt Unternehmen wie Meta entgegen, das seine Smart Glasses stark vorantreibt. Schätzungen zufolge verkaufte Meta 2025 rund sieben Millionen Smart Glasses – Europa ist dabei der zweitgrößte Markt.

Beobachter hatten zuvor diplomatischen und industriellen Widerstand gegen die Batteriepflicht registriert. Internationale Handelsvertreter kritisierten mögliche Auswirkungen auf die Innovation im Wearable-Segment. Die Kommission wies jedoch Vorwürfe zurück, die Ausnahmen seien Ergebnis unangemessenen Drucks der Industrie. Die Entscheidung basiere auf technischen Bewertungen von Sicherheit und Produktfunktionalität.

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Zeitplan bis zur Umsetzung

Die ursprüngliche EU-Batterieverordnung stammt aus dem Jahr 2023 und soll im Februar 2027 vollständig in Kraft treten. Der nun verabschiedete delegierte Rechtsakt durchläuft eine Prüfungsphase: Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben.

Bleiben diese aus, wird der Akt im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Damit haben Hersteller rechtzeitig Klarheit über die Designanforderungen vor dem Stichtag 2027.

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