Smartphone-Banking, Trojaner

Smartphone-Banking: Trojaner klonen Apps und erbeuten 960.000 Euro

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 21:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Angriffe kombinieren App-Klonen, Schadsoftware und Täuschung. Behörden melden Kontenübernahmen, hohe Schäden und eine Cybercrime-Anklage.

Cyberkriminalität: Trojaner und Phishing bedrohen Bankkonten
Dunkler, industrieller Serverraum mit metallischen Schränken und kühler, bläulicher Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Sicherheitsforscher und Ermittlungsbehörden beobachten eine Zunahme von Angriffen auf Bankkonten, die über manipulierte Smartphone-Applikationen und unbefugte Kontozugriffe gesteuert werden. Kriminelle Akteure setzen dabei auf technisch komplexe Trojaner sowie gezieltes Social Engineering, um Sicherheitsvorkehrungen von Banking-Apps zu umgehen und Geldbeträge direkt von den Geräten der Opfer abzuheben.

Trojaner umgehen Sicherheitsmechanismen durch Klon-Technik

Nach Erkenntnissen von Group-IB nutzt die als GoldFactory bekannte Gruppe bereits seit 2022 den Trojaner Gigabud für kriminelle Aktivitäten. In einer aktuellen Entwicklung greift die Schadsoftware auf die App Vwork zurück, bei der es sich um einen Ableger des Tools Shelter handelt.

Gigabud nutzt diese Anwendung, um Banking-Apps innerhalb von Android-Arbeitsprofilen zu klonen. Durch dieses Verfahren gelingt es den Angreifern, gängige Betrugsschutzmechanismen zu umgehen und direkten Zugriff auf die Finanztransaktionen der Nutzer zu erhalten.

Die Auswirkungen dieser Methode sind erheblich. In Indonesien wurden in den Monaten von Februar bis Juli 2026 insgesamt 1.469 kompromittierte Geräte identifiziert. Den Analysen zufolge kam es zu 1.281 möglichen Anmeldungen durch Unbefugte. Der entstandene Schaden durch diese speziellen Angriffe wird auf knapp 1 Million US-Dollar beziffert, wobei die konkreten Verluste bei etwa 960.000 US-Dollar liegen.

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Ergänzend dazu berichtet das Sicherheitsunternehmen Zimperium über die Verbreitung der Android-Malware Mantax Otax. Diese verbreitet sich über manipulierte APK-Dateien und zielt auf den Diebstahl von PIN-Nummern, SMS, Kontakten und Standortdaten ab.

Während die Malware auf Geräten mit Android 9 und älteren Versionen zudem Dateien verschlüsselt, wird dieser Vorgang ab Android 10 durch Sicherheitsfunktionen wie Scoped Storage erschwert. Auf aktuellen Systemen greifen zudem Schutzmechanismen wie Play Protect, um die Installation zu verhindern.

Übernahme von Messengerdiensten und Social-Engineering-Taktiken

Neben der Infektion durch Malware rückt die Übernahme bestehender Konten durch Täuschung in den Fokus der Behörden. Die Kreispolizei Borken warnt vor einer Masche, bei der WhatsApp-Konten mithilfe eines angeblichen Abstimmungslinks für ein Stipendium gekapert werden.

Opfer geben auf einer gefälschten Seite ihre Telefonnummer und den Anmeldecode ein, woraufhin die Täter das Konto mit einem eigenen Gerät koppeln. Über die übernommenen Konten fordern die Kriminellen anschließend Geld von den Kontakten der Geschädigten.

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In einem ähnlichen Fall in Nordrhein-Westfalen wurde das Konto eines 58-jährigen Mannes durch eine gefälschte Meta-Verifizierungsnachricht übernommen. Die Polizei rät in solchen Fällen dringend zur Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und zur regelmäßigen Prüfung der mit dem Konto verknüpften Geräte.

Auch klassisches Phishing bleibt ein relevantes Werkzeug. Die Verbraucherzentrale berichtet von E-Mails im Namen der Santander-Bank, die unter dem Vorwand einer AGB-Bestätigung zur Eingabe von Daten auf gefälschten Webseiten auffordern.

Parallel dazu kam es bei dem Dienstleister Brevo zu einem Sicherheitsvorfall, bei dem Angreifer Zugriff auf 138 Kundenkonten erlangten und diese unter anderem für Phishing-Kampagnen gegen 347.000 Newsletter-Abonnenten des Krypto-Unternehmens Trezor nutzten.

Strafrechtliche Verfolgung im Bereich der Cyberkriminalität

Die Strafverfolgungsbehörden erzielen unterdessen Erfolge bei der Identifizierung von Beteiligten. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 20-Jährigen aus Dortmund erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen Juni 2025 und April 2026 als sogenannter Läufer für eine Bande agiert zu haben. Er soll über 500 Einzelabbuchungen bei 13 Geschädigten vorgenommen haben, wobei ein Gesamtschaden von über 137.000 Euro entstand.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach ergaben, dass teilweise über 70 Abbuchungen innerhalb weniger Stunden erfolgten. Der Beschuldigte, der für seine Dienste eine Provision von 5 Prozent erhalten haben soll, wurde im April 2026 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Amtsgericht Nürnberg. Der gesetzliche Strafrahmen sieht für derartige Delikte pro Einzelfall eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

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