Smart Glasses in Bädern: Potsdam verbietet heimliche Aufnahmen
13.06.2026 - 00:02:25 | boerse-global.de
Seit Saisonbeginn registrierte die Polizei bereits mehrere Dutzend Fälle.
Besonders betroffen sind das Westbad mit 26 Vorfällen und das Michaelibad mit zehn gemeldeten Delikten. Die Täter haben es vor allem auf Bargeld, Smartphones und Geldbörsen abgesehen. In einem Fall erbeuteten Unbekannte 800 Euro.
Die Polizei rät Besuchern dringend, Wertsachen in den Schließfächern zu deponieren. „Nichts unbeaufsichtigt am Beckenrand oder auf der Liegewiese liegen lassen", so der Tenor der Beamten. Auch aus Kliniken und Pflegeheimen werden vermehrt ähnliche Vorfälle gemeldet.
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Smart Glasses: Heimliche Aufnahmen im Visier
Neben der klassischen Kriminalität sorgt ein neues Problem für Aufsehen: Datenbrillen. Smart Glasses sind kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden und ermöglichen heimliche Foto- und Videoaufnahmen.
In Potsdam hat man bereits reagiert. Die Stadt erließ ein explizites Verbot für Smart Glasses in Bädern und Saunen. Hintergrund sind Berichte über Personen, die heimlich Aufnahmen von Badegästen anfertigen und ins Netz stellen.
Die Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt stellt klar: Solche Aufnahmen sind in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig. Während in Magdeburg und Halle noch keine spezifischen Regeln existieren, berufen sich Standorte wie Berlin auf bestehende generelle Filmverbote. In Sachsen gestaltet sich die Kontrolle schwierig – die Technik ist optisch unauffällig verbaut.
Strengere Regeln für Jugendliche gefordert
Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister fordert strengere Einlasskontrollen für Minderjährige. Unter 16-Jährige ohne Schwimmabzeichen Bronze sollen nur noch in Begleitung der Eltern ins Bad dürfen.
In einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurde diese Regelung bereits umgesetzt. Ziel ist es, die Zahl der Badeunfälle zu reduzieren. Im vergangenen Jahr starben bundesweit 393 Menschen beim Baden.
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Versicherungstipp für die Sommersaison
Auch abseits der Bäder gibt es etwas zu beachten. Experten raten, bestehende private Unfallversicherungen auf den Einschluss von Zeckenbissen zu prüfen.
Ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erklärt: „Ältere Verträge decken diesen Bereich oft nicht ab." Eine Umstellung auf neuere Bedingungen sei ratsam. Im Schadensfall muss eine ärztliche Feststellung den Zeckenbiss nachweisen.
