Signa-Prozess, Innsbruck

Signa-Prozess: Innsbruck verurteilt Benko zu 30 Monaten Haft

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 02:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

René Benko wurde wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; weitere Ermittlungen laufen.

Signa-Gründer René Benko erhält 30 Monate Haft in Innsbruck
Ein leerer, strenger Gerichtssaal mit dunklen Holzmöbeln und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Landesgericht Innsbruck hat in einem Verfahren gegen den Signa-Gründer René Benko ein Urteil wegen betrügerischer Krida gefällt. Der Schuldspruch sieht eine unbedingte Haftstrafe von 30 Monaten als Gesamtstrafe vor. Die Entscheidung, über die im September 2026 berichtet wurde, ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Die Zusammensetzung des Strafmaßes und der Schadenssumme

Grundlage für die gerichtliche Entscheidung war unter anderem eine Mietvorauszahlung für die Villa Hungerburg in Höhe von etwa 360.000 Euro, was dem Wert von vier Jahresmieten entspricht. In einem weiteren Anklagepunkt, der die Vorauszahlung von Betriebskosten betraf, erfolgte hingegen ein Freispruch.

Die Gesamtschadenssumme wurde vom Gericht auf 660.000 Euro beziffert. Dieser Betrag setzt sich aus der nun verhandelten Mietvorauszahlung sowie einer bereits in einem früheren Verfahren rechtskräftig bestätigten Schenkung von 300.000 Euro an die Mutter des Unternehmers zusammen. Im Oktober 2025 hatte das Strafmaß im Zusammenhang mit dieser Schenkung noch zwei Jahre Haft betragen.

Der Vorsitzende Richter Norbert Hofer verwies im aktuellen Verfahren auf den gesetzlichen Strafrahmen, der sich zwischen einem und zehn Jahren bewegt. Ein erheblicher Teil der verhängten Strafe gilt bereits als verbüßt, da die seit Januar 2025 andauernde Untersuchungshaft im Ausmaß von 20 Monaten auf die Gesamtstrafe angerechnet wird.

Rechtliche Argumentation und Verfahrenshintergründe

In der juristischen Bewertung vertrat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Position, dass der Schaden bereits mit dem Abschluss des Mietvertrags im Herbst 2023 eingetreten sei. Zu diesem Zeitpunkt sei das Delikt vollendet gewesen. Den Vertragsentwurf hatte der Angeklagte selbst erstellt; als Vermieterin trat die RB Immobilien GmbH auf, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung.

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Das Landgericht Innsbruck hat den Signa-Gründer wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten Haft verurteilt — noch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt in mindestens 18 weiteren Komplexen. Für Anleger stellt sich damit eine nüchterne Frage: Woran erkennt man undurchsichtige Immobilien- und Stiftungskonstrukte, bevor Geld fließt? Unser kostenloser Leitfaden bündelt eine Prüf-Checkliste, fünf Warnsignale und einen Risiko-Audit in klaren Schritten. Kostenlosen Prüf-Leitfaden anfordern

Die Verteidigung unter Norbert Wess widersprach dieser Darstellung und kritisierte das Vorgehen des Masseverwalters Andreas Grabenweger. Demnach sei der Mietvertrag nicht bösartig gestaltet gewesen.

Nach Auffassung der Verteidigung hätte eine Aufkündigung des Vertrages dazu führen können, die Vorauszahlung zu sichern. Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig und gab an, zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung von einer erfolgreichen Sanierung der Signa-Gruppe überzeugt gewesen zu sein.

Das Verfahren in Innsbruck war neu aufgerollt worden, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli 2026 einen vorangegangenen Teilfreispruch aufgehoben hatte.

Weitere Ermittlungskomplexe der Staatsanwaltschaft

Parallel zu dem nun ergangenen Urteil führt die WKStA umfangreiche Untersuchungen in mindestens 18 weiteren Komplexen rund um die Signa-Gruppe. Berichten vom September 2026 zufolge ist für Oktober eine zusätzliche Anklage wegen schweren Betrugs und betrügerischen Bankrotts geplant. Diese betrifft einen mutmaßlichen Schaden von rund 5 Millionen Euro bei der Strabag-Stiftung des Unternehmers Hans Peter Haselsteiner.

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Die laufenden Ermittlungen decken ein breites Spektrum ab, darunter Projekte am Münchner Bahnhofsplatz, Transaktionen mit einem saudischen Staatsfonds sowie Intercompany-Darlehen in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Zudem wird gegen Alfred Gusenbauer wegen eines potenziellen Schadens von 10 Millionen Euro ermittelt, wobei dieser die Vorwürfe bestreitet.

Auch das familiäre Umfeld steht im Fokus der Behörden. Gegen die Ehefrau Nathalie Benko bestehe der Verdacht des versuchten schweren Betrugs im Zusammenhang mit einer Summe von 2 Millionen Euro. Weitere Vorwürfe, die Ende August 2026 bekannt wurden, betreffen den Verdacht, dass Unterschriften von drei Signa-Investoren nachträglich in Dokumente eingefügt worden sein könnten.

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de | wissenschaft | 70160682 |