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Schweizer Gesundheitsdossier: Artikel 5a lässt die Schlüsselhoheit offen

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Schweizer Gesetzgebung, EU-Standards und synthetische Patientendaten prägen den Umgang mit digitalen Gesundheitsinformationen.

Digitale Gesundheitsdaten: Vertrauen, Kontrolle und sichere Infrastruktur
Ein minimalistischer, heller Krankenhausflur mit mattem Glas und neutraler Architektur, der Ruhe und Transparenz symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Der Erfolg digitaler Gesundheitssysteme wird künftig maßgeblich davon abhängen, ob Patienten den dahinterstehenden Verwaltungs- und Kontrollstrukturen vertrauen.

Experten erörtern im September 2026, dass technische Verschlüsselung allein nicht mehr ausreicht, um die Akzeptanz elektronischer Gesundheitsdossiers zu sichern. Vielmehr rückt eine transparente Governance-Struktur in den Fokus, die klar definiert, wer unter welchen Bedingungen Zugriff auf sensible Daten erhält.

Gesetzgeberische Weichenstellungen in der Schweiz und der EU

In der Schweiz nahm der Nationalrat Mitte September 2026 das neue Gesetz zum elektronischen Gesundheitsdossier an. Ein zentraler Punkt ist der neu eingeführte Artikel 5a, der zwar eine Verschlüsselung der Daten vorschreibt, die Frage der Schlüsselhoheit jedoch noch nicht abschließend klärt. Diese Entscheidung soll per Verordnung außerhalb des Referendums getroffen werden.

Kritische Stimmen fordern für die weiteren Beratungen im Ständerat eine Klarstellung, wonach Betreiber grundsätzlich keinen Zugriff auf Klartextdaten haben dürfen. Zudem steht die Ausgestaltung des Notfallzugriffs zur Debatte. Während das aktuelle Modell ein Opt-out mit nachträglicher Meldung vorsieht, fordern Experten einen Mechanismus mit Vorabprüfung und eine abgestufte Freigabe der Daten.

Parallel dazu treibt die EU-Kommission die grenzüberschreitende Interoperabilität voran. Am 21. September 2026 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2099 verabschiedet, die einen einheitlichen Identifizierungsmechanismus für MyHealth@EU festlegt.

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Die stufenweise Umsetzung durch die Mitgliedstaaten beginnt am 26. März 2027. Bis zum Jahr 2029 sollen Gesundheitsattribute als elektronische Bescheinigungen in der EUDI-Wallet verfügbar sein, für die bereits ab Ende 2026 eine allgemeine Pflicht besteht.

Die Sicherheitsanforderungen für die Authentifizierung von Patienten und Fachkräften sollen bis 2032 sukzessive auf das Niveau „hohe Sicherheit“ angehoben werden.

Datensouveränität und infrastrukturelle Risiken

Wie verwundbar digitale Gesundheitsinfrastrukturen sein können, zeigten Berichte aus dem September 2026 über massive Ausfälle bei AWS. In der Region Bahrain und Teilen der Vereinigten Arabischen Emirate wurden mehrere Rechenzentrumsstandorte durch Kriegseinwirkungen zerstört.

Da die Wiederherstellung für ausschließlich dort gespeicherte Daten eingestellt wurde, unterstreicht dies die Bedeutung lokaler Resilienz. In Deutschland erlaubt § 393 SGB V die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur unter strengen Auflagen, wie einem Verarbeitungsort in der EU/EWR, einer Inlandsniederlassung und aktuellen C5-Testaten des BSI.

Plattformen wie simplyOrg setzen daher auf einen Betrieb ausschließlich in deutschen Rechenzentren und erfüllen den BSI-Kriterienkatalog C5 sowie die ISO-Norm 27001. Solche Sicherheitsnachweise werden zunehmend zum Standard, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, die bei Verstößen gegen den Schutz besonders riskanter Gesundheitsdaten strenge Meldepflichten vorsieht.

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Forschung und klinische Anwendung: Synthetische Daten als Lösungsansatz

Einen technologischen Ausweg aus dem Spannungsfeld zwischen Datennutzung und Datenschutz sucht die Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Als erste Klinik in Deutschland und der EU führt sie die ADAMS-Plattform ein. Das System erzeugt synthetische Datensätze, welche die statistischen Eigenschaften realer Patientendaten widerspiegeln, ohne dass reale Identitäten preisgegeben werden.

Mit rund 1.700 Betten und jährlich etwa 335.000 stationären und ambulanten Patienten generiert die UMG enorme Datenmengen, die durch diesen kontrollierten Self-Service-Zugang für die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit genutzt werden sollen. Prof. Dr. Wolfgang Brück betonte, dass das Ziel darin bestehe, Versorgungsprozesse besser zu verstehen.

Kritik an unregulierten Versorgungsangeboten

Trotz technischer Fortschritte warnen Standesvertreter vor einer Zersplitterung der Versorgung. Markus Blumenthal-Beier, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, sieht in anonymen Videosprechstunden durch Drittanbieter ein erhöhtes Missbrauchspotenzial im Vergleich zur festen Arzt-Patienten-Beziehung. Er kritisierte Geschäftsmodelle wie Videokabinen in Apotheken und befürchtete eine unkontrollierte Zunahme der Behandlungsfälle ohne klare Verantwortungsübernahme.

Ein Expertengremium aus der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fachleuten für Interoperabilität fordert daher einheitliche Standards und offene Schnittstellen, um Klinik-Patientenportale nahtlos mit der bundesweiten ePA zu verknüpfen und so Bürokratie abzubauen.

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