Schufa-Sammelklage: NOYB fordert Löschung von 68 Millionen Datensätzen
Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 13:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Datenschutzorganisation NOYB hat gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eine Abmahnung ausgesprochen und bereitet eine weitreichende Sammelklage vor. Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Speicherung historischer Finanzdaten in einer sogenannten Schattendatenbank.
Die Organisation wirft dem Unternehmen vor, sensible Informationen über die finanzielle Vergangenheit von Bürgern deutlich länger aufzubewahren, als es nach geltenden Standards zulässig sei.
Vorwurf der rechtswidrigen Langzeitspeicherung
In der kritisierten Datenbank werden laut NOYB Informationen zu alten Krediten, Pfändungen sowie Privatinsolvenzen über Zeiträume von bis zu zehn Jahren gespeichert.
Die Organisation fordert von der Schufa die vollständige Löschung dieser historischen Datensätze, da deren Vorhaltung die betroffenen Personen unverhältnismäßig belaste. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, kündigten die Datenschützer die Einreichung einer Unterlassungsklage sowie einer Verbandsklage auf Schadenersatz an.
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Die juristische Argumentation stützt sich dabei maßgeblich auf eine mögliche Verletzung von Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Artikel regelt das Auskunftsrecht betroffener Personen und bildet die Basis für die Forderung nach Transparenz und rechtmäßiger Datenverarbeitung. NOYB sieht in der jahrelangen Archivierung sensibler Finanzdaten eine Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse.
Potenzielle Milliardenforderungen durch Schadenersatz
Sollte die geplante Sammelklage erfolgreich sein, drohen der Schufa finanzielle Konsequenzen in erheblichem Ausmaß. Nach Einschätzung der Organisation könnten bis zu 68 Millionen Menschen von der Speicherung in der Schattendatenbank betroffen sein und somit potenziell Anspruch auf Entschädigung haben.
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Für jeden dieser Fälle hält NOYB einen individuellen Schadenersatz in Höhe von bis zu 500 Euro für denkbar. Angesichts der hohen Zahl potenzieller Kläger stünde damit eine enorme Gesamtsumme im Raum.
Position der Schufa und statistischer Hintergrund
Die Schufa hält indes an ihrer bisherigen Praxis fest und bezeichnet die Speicherung der historischen Daten als rechtlich zulässig. Das Unternehmen, das Datensätze von insgesamt mehr als 69 Millionen Menschen verwaltet, spielt eine zentrale Rolle bei der Bonitätsprüfung im deutschen Wirtschaftsverkehr.
Allerdings sieht sich die Auskunftei nicht zum ersten Mal Kritik an ihrer Datenqualität ausgesetzt. Branchenberichten zufolge werden jährlich etwa 1,6 Millionen Auskünfte erteilt, die als unvollständig gelten.
Solche Lücken oder veraltete Informationen in den Datensätzen können für Verbraucher bei Kreditanträgen, Wohnungsbesichtigungen oder dem Abschluss von Mobilfunkverträgen zu erheblichen Nachteilen führen. Der Ausgang des nun eingeleiteten Verfahrens durch NOYB wird daher als richtungsweisend für die künftige Handhabung von Verbraucherdaten durch Wirtschaftsauskunfteien betrachtet.
