Schmerzversorgung, Millionen

Schmerzversorgung: 20 Millionen Patienten ohne spezialisierte Zentren

04.06.2026 - 13:01:37 | boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt eine umfassende Apothekenreform mit erweiterten Leistungen und gestaffelten Fixum-Erhöhungen bis 2027.

Schmerzversorgung: 20 Millionen Patienten ohne spezialisierte Zentren - Bild: über boerse-global.de
Schmerzversorgung: 20 Millionen Patienten ohne spezialisierte Zentren - Bild: über boerse-global.de

Apotheken sollen künftig nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch impfen, Blut abnehmen und bei akuten Erkrankungen verschreibungspflichtige Mittel ausgeben dürfen.

Mehr Kompetenzen, höhere Gebühren

Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 eine schrittweise Erhöhung des Apotheken-Fixums beschlossen. Demnach steigt die gesetzliche Gebühr im Juli 2026 auf neun Euro, ein weiterer Schritt auf 9,50 Euro folgt im Januar 2027. Zeitgleich nimmt das Apotheken-Reformgesetz (ApoVWG) Form an, das voraussichtlich am 12. Juni den Bundesrat passiert und zum 1. Juli in Kraft tritt.

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Die Neuerungen sind ambitioniert. Ein Positionspapier der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) vom Juni 2026 skizziert die Apotheke als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Ab 2027 sollen Apotheker befugt sein, Risikofaktoren zu messen, Gesundheitschecks durchzuführen und Präventionsprogramme etwa gegen Tabakfolgekrankheiten anzubieten. Auch Totimpfungen, venöse Blutabnahmen und Point-of-Care-Schnelltests sind vorgesehen.

Besonders brisant: Bei akuten Erkrankungen sollen Apotheker künftig bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Arztrezept abgeben dürfen. Die Versorgungskette bleibe unvollständig, solange Apotheker nicht direkt in gesundheitspolitische Entscheidungen eingebunden seien, betonten Führungskräfte der Bundesapothekerkammer (BAK) auf der pharmacon Meran-Konferenz am 3. Juni.

Finanzielle Schattenseiten

Trotz der Fixum-Erhöhung bleibt die Stimmung in der Branche verhalten. Branchenvertreter warnen, dass die geplante Anhebung des Apothekenabschlags auf 2,07 Euro den Vorteil der höheren Gebühren zunichtemachen könnte.

Hinzu kommt ein umfassendes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das Gesundheitsministerium will bis 2027 Entlastungen von 16,3 Milliarden Euro erreichen. Die Länder meldeten Anfang Juni mehrere Einwände an: Ausgabenobergrenzen könnten die Insolvenzrisiken für Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken erhöhen.

Versorgungslücke bei Schmerzpatienten

Die medikamentöse Versorgung besonders gefährdeter Gruppen bleibt ein drängendes Problem. Beim „Aktionstag gegen den Schmerz“ am 2. Juni berichteten Mediziner von einer Versorgungslücke für rund 20 Millionen chronische Schmerzpatienten. Die Deutsche Schmerzgesellschaft warnte, dass etwa 22 Prozent der spezialisierten Schmerzbehandlungszentren – die aktuell 44 Prozent aller Fälle versorgen – durch Sparmaßnahmen des Bundes in ihrer Existenz bedroht seien.

Der ABDA-Masterplan sieht deshalb vor, dass Apotheken innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach einer Krankenhausentlassung eine intensive pharmazeutische Betreuung anbieten. Dazu gehören die Überprüfung der Entlassmedikation und die Sicherstellung der Therapietreue. Zudem sollen Apotheken digitale Vorbewertungen und telemedizinische Angebote ergänzen, um die Akutversorgung zu entlasten.

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Nachwuchssorgen und Krisenvorsorge

Die langfristige Sicherung der Arzneimittelversorgung erfordert sowohl neue Fachkräfte als auch bessere Infrastruktur. Bereits im März 2026 kamen beim „Tag der Pharmazie“ in Jena rund 1.000 Studierende zusammen, um für pharmazeutische Berufe zu werben – unterstützt von regionalen Gesundheitsbehörden.

Parallel bereitet sich das Gesundheitssystem auf Krisenfälle vor. Ein Beschlussentwurf für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 10. und 11. Juni in Hannover sieht vor, das zivile Gesundheitswesen enger mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr zu verknüpfen. In Bayern und Baden-Württemberg entstehen spezielle Konzepte, um die Arzneimittelversorgung bei hybriden Bedrohungen oder Großkrisen zu sichern. Ein umfassendes Register verfügbarer medizinischer Fachkräfte soll die Einsatzfähigkeit erhöhen.

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