Schimmel in der Wohnung: Neue Dämmstoffe senken Risiko deutlich
15.06.2026 - 15:34:00 | boerse-global.de
Das Umweltbundesamt und die Verbraucherzentrale warnen: Die Sporen reizen die Atemwege, verstärken Allergien und können chronische Bronchitis oder Asthma auslösen.
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Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächten Immunsystemen oder bestehenden Atemwegserkrankungen. Da die Risiken mit der Dauer der Belastung steigen, raten Fachleute zu schnellem Handeln: je früher der Schimmel erkannt und beseitigt wird, desto besser.
Wer ist verantwortlich?
Die Rechtslage ist klar – die Praxis oft nicht. Mieter müssen laut § 535 BGB durch richtiges Lüften und Heizen Feuchtigkeit vermeiden. Wer das vernachlässigt, haftet für entstandene Schäden.
Vermieter wiederum sind nach § 536 BGB verpflichtet, die Wohnung in einem nutzbaren Zustand zu halten. Dazu gehört die Beseitigung baulicher Mängel – etwa Wärmebrücken oder unzureichende Dämmung. Entscheidend ist also: Wo liegt die Ursache?
Erste Hilfe bei Schimmelbefall
Schimmel entdeckt? Dann sofort dokumentieren und den Vermieter schriftlich informieren. Das sichert mögliche Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz.
Kleine Flächen lassen sich oft selbst entfernen. Doch Vorsicht: Ab einer Größe von 0,5 Quadratmetern sollte ein Fachbetrieb ran. Nur eine professionelle Sanierung beseitigt nicht nur den sichtbaren Befall, sondern auch die versteckte Feuchtigkeit in der Bausubstanz.
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Neue Materialien gegen alte Probleme
Die Forschung arbeitet an Lösungen. Das Fraunhofer CCPE entwickelt im Projekt „CircularInFoam“ nachhaltige Dämmstoffe aus Polymilchsäure (PLA) mit halogenfreien Flammschutzmitteln. Die im Juni 2026 vorgestellten Materialien sollen petrochemische Rohstoffe ersetzen und gleichzeitig die Wärmeleitfähigkeit herkömmlicher Dämmstoffe wie EPS erreichen.
Bessere Isolierung bedeutet weniger Kondensfeuchte an Innenwänden – und damit weniger Schimmelrisiko.
Mietrechtsreform in der Pipeline
Auch politisch tut sich was. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig legte im Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform vor. Vorgesehen sind unter anderem eine Begrenzung von Indexmietsteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich in angespannten Märkten und neue Schonfristen bei Mietrückständen.
Zwar zielen die Reformen vor allem auf preisliche Aspekte. Doch die Instandhaltung von Wohnraum bleibt ein zentrales Thema – wie Gerichtsverfahren im Frühjahr 2026 in Städten wie Dresden zeigten.
