Schenkungsteuer, Ehepartner

Schenkungsteuer: Ehepartner sparen bis 500.000 Euro Steuern

08.06.2026 - 13:34:11 | boerse-global.de

Deutsches Schenkungsteuerrecht bietet Gestaltungsspielräume. Freibeträge, Nießbrauch und die Zehnjahresfrist sind zentrale Hebel zur Steueroptimierung.

Immobilien-Schenkung: Steuern sparen mit Nießbrauch und Fristen
Schenkungsteuer - Ein Schlüssel liegt auf einem Tisch neben juristischen Dokumenten und einem Stift, mit verschwommenen Finanzdiagrammen im Hintergrund. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wer die Regeln kennt, spart Millionen.

Das deutsche Schenkungsteuerrecht bietet klare Spielräume – und enge Grenzen. Ehepartner können Vermögen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder immerhin 400.000 Euro. Für Enkel liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro. Geschwister hingegen dürfen nur 20.000 Euro steuerfrei verschenken. Die Steuersätze bewegen sich je nach Steuerklasse zwischen 7 und 50 Prozent.

Die Zehnjahresfrist clever nutzen

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Ein zentrales Gestaltungselement ist die Zehnjahresfrist nach § 14 ErbStG. Nach Ablauf dieses Zeitraums leben die Freibeträge vollständig wieder auf. In der Praxis setzen Steuerberater auf Schenkungen in Raten oder sogenannte Kettenschenkungen.

Bei einer Kettenschenkung wird Vermögen zunächst an eine Person übertragen, die es nach einer Schamfrist an eine dritte Person weiterreicht. Der Bundesfinanzhof bestätigte mit Urteil vom 28. Juli 2022 die Zulässigkeit solcher Modelle – sofern bestimmte formale Vorgaben eingehalten werden.

Nießbrauch senkt den Steuerwert

Vorbehaltsrechte wie der Nießbrauch oder ein Wohnrecht mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich. Der Kapitalwert des Rechts wird vom Verkehrswert abgezogen. Für die Berechnung ist ein Zinssatz von 5,5 Prozent maßgeblich – den der Bundesfinanzhof erst am 14. Januar 2026 als verfassungsgemäß einstufte.

Zusätzlich bietet § 198 BewG die Möglichkeit, durch ein Verkehrswertgutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das lohnt sich, wenn die standardisierten Bewertungsverfahren der Finanzämter zu überhöhten Ergebnissen führen.

Neben Immobilien lassen sich auch Depots unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Die Erträge verbleiben beim Schenker, während die Substanz steueroptimiert an die nächste Generation geht.

Familienheim: Strengere Regeln als gedacht

Die steuerfreie Übertragung eines Familienwohnheims auf den Ehegatten nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist an strikte Bedingungen geknüpft. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2013 machte klar: Die Befreiung gilt ausschließlich für den Hauptwohnsitz. Ferien- oder Zweitwohnungen sind ausgeschlossen.

Im konkreten Fall führte die Übertragung einer Immobilie auf Sylt zu einer Steuerfestsetzung von über 280.000 Euro.

Geschwister stehen rechtlich schlechter da als Ehepartner. Selbst bei gemeinsamem Haushalt haben sie keinen Anspruch auf die hohen Freibeträge oder Steuerbefreiungen. Grund: fehlende gegenseitige Unterhaltspflicht und mangelnder Pflichtteilsanspruch.

Schaukelmodelle und soziale Fallstricke

Die sogenannte Güterstandsschaukel ermöglicht es, durch einen Wechsel des Güterstandes Vermögen schenkungsteuerfrei zwischen Ehepartnern zu übertragen. Die Eigenheimschaukel sieht vor, eine Immobilie an den Partner zu übertragen und später zurückzukaufen.

Doch solche Modelle verursachen Kosten: Notare, Grundbucheinträge und Grunderwerbsteuer schmälern den Steuervorteil.

Auch sozialrechtliche Risiken lauern. Der Bundesgerichtshof entschied 2019, dass Schenkungen sittenwidrig sein können, wenn der Schenker dadurch auf Sozialhilfe angewiesen wird und der Rückgriff des Sozialhilfeträgers vereitelt werden soll.

Deutschland vs. Österreich: Zwei Welten

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Während in Deutschland über eine Reform der Erbschaftsteuer diskutiert wird, zeigt ein Blick nach Österreich eine radikal andere Situation. Dort wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits zum 1. August 2008 abgeschafft.

Schätzungen von Organisationen wie Attac gehen davon aus, dass seither allein bei den reichsten Bürgern Österreichs Vermögen in Milliardenhöhe steuerfrei vererbt wurden.

In Deutschland hingegen führten allein 2024 Befreiungen bei großen Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro zu einem rechnerischen Einnahmeausfall von mehr als drei Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit mehrere Verfahren zu dieser Regelung.

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