Schenkungen, Freibeträge

Schenkungen: Freibeträge für Ehepartner bis 500.000 Euro

Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Familien müssen Geldzuwendungen binnen drei Monaten melden; Freibeträge, Bürgergeld und Wohngeld bestimmen die finanziellen Folgen.

Geldgeschenke in der Familie: Steuer- und Sozialregeln beachten
Ein minimalistischer Arbeitsraum mit einem massiven Eichentisch in hellem, natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle Unterstützung von Kindern, Enkeln oder Partnern durch Bargeldschenkungen ist in der familiären Praxis weit verbreitet. Aktuelle Ratgeber und juristische Bewertungen verdeutlichen jedoch, dass eine sorgfältige Planung sowie die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich sind, um steuerliche und sozialrechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Steuerliche Meldepflichten und Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz

Bei Schenkungen in Deutschland besteht eine strikte Meldepflicht. Gemäß § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) müssen Zuwendungen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Ein Versäumnis dieser Frist kann als Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gewertet werden, was im Extremfall mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

Das Steuerrecht sieht nach § 16 ErbStG spezifische Freibeträge vor, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können. Ehepartner verfügen über einen Freibetrag von 500.000 Euro, während Kindern 400.000 Euro zustehen. Für Enkel liegt die Grenze bei 200.000 Euro.

Eltern und Großeltern können lediglich 20.000 Euro steuerfrei erhalten. Übersteigen die Zuwendungen diese Beträge, greifen die Steuersätze nach § 19 ErbStG. Diese bewegen sich in der Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent, in der Klasse II zwischen 15 und 43 Prozent und in der Klasse III zwischen 30 und 50 Prozent.

Zusätzlich sind bei größeren Summen bankrechtliche Vorschriften zu beachten. Ab einer Einzahlung von 10.000 Euro ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ein Herkunftsnachweis erforderlich.

Auswirkungen auf den Bezug von Sozialleistungen

Schenkungen können erhebliche Auswirkungen auf den Bezug von staatlichen Transferleistungen haben. Wie Entscheidungen des Sozialgerichts Ulm vom Juli 2025 und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom März 2026 (Az.

L 2 AS 2739/25) zeigen, werden private Geldzuwendungen in der Regel als Einkommen angerechnet. In einem konkreten Fall wurde eine Überweisung in Höhe von 10.000 Euro im Februar 2024 vollständig auf den Bürgergeld-Bedarf von 1.157,95 Euro angerechnet, was zum Wegfall der Leistung für diesen Monat führte.

Anzeige

Wer sich mit der Absicherung der Familie beschäftigt, sollte auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ernstfall kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet rechtssichere Vorlagen für das Testament und die Patientenverfügung, um Angehörige vor Behördenchaos und unnötigen Kosten zu schützen. Berliner Testament, Patientenverfügung & Erbschaftstipps kostenlos sichern

Auch kleinere Beträge, wie monatliche Zahlungen von 350 Euro oder 600 Euro, minderten die Auszahlungen entsprechend. Das Bundessozialgericht lehnte hierzu im Juli 2026 die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab (Az. B 7 AS 93/26 BH).

Geringfügige Spielräume bestehen beim Wohngeld. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 19b WoGG bleibt eine freiwillige private Unterstützung bis zu einem Betrag von 480 Euro jährlich (entspricht 40 Euro monatlich) anrechnungsfrei, sofern der Geber nicht unterhaltspflichtig ist. Kritisch bleiben zweckgebundene Zahlungen: So entschied das Oberverwaltungsgericht NRW im Februar 2023, dass zweckgebundene Mietunterstützungen als Einkommen zu werten sind.

Strategische Vermögensbildung und frühzeitige Vorsorge

Für den langfristigen Vermögensaufbau von Kindern empfehlen Experten, wie etwa ein Family-Office-Gründer, eine strukturierte Heranführung an Finanzthemen.

Ein entsprechender Drei-Stufen-Plan sieht vor, zunächst die Charakterbildung zu fördern, bevor ab einem Alter von sechs Jahren Finanzgewohnheiten durch die Aufteilung von Geld in die Kategorien Spenden, Sparen und Ausgeben vermittelt werden. Eine vollständige Offenlegung des geplanten Erbes wird demnach erst im Alter zwischen 19 und 22 Jahren empfohlen.

Anzeige

Viele Menschen machen beim Thema Erben und Vorsorge vermeidbare Fehler, die später zu Belastungen für die Hinterbliebenen führen. Ein kostenloser Report zeigt, wie Sie Ihren Nachlass unkompliziert regeln und dabei sogar Tausende Euro an Erbschaftsteuer sparen können. Kostenlosen Vorsorge-Ratgeber mit Vorlagen herunterladen

Parallel dazu plant die Bundesregierung mit der sogenannten Frühstartrente eine staatliche Förderung für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2026 sollen sechsjährige Kinder eine monatliche Förderung von 10 Euro erhalten, wobei ab 2027 jährlich ein weiterer Jahrgang aufgenommen werden soll.

Private Zuzahlungen sind bis zu einem Betrag von 6.840 Euro pro Jahr möglich. Die Auszahlung ist erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen; die Verwaltung soll über ein Sondervermögen ab dem 1. Januar 2028 erfolgen.

Besonderheiten im Familien- und Erbrecht

Auch die Ausgestaltung von Lebensmodellen beeinflusst die steuerliche Behandlung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) im sogenannten Nestmodell nicht anwendbar. Da die Haushaltsgemeinschaft der getrenntlebenden Eltern in diesem Modell fortbesteht, bleibt der Steuervorteil verwehrt. Ein entsprechendes Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. III R 14/25).

Im Erbrecht zeigt ein Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH), dass selbst schwere Pflichtverletzungen, wie die Verletzung der Unterhaltspflicht, nicht zwangsläufig zum Verlust des Erbanspruchs führen.

Ein Vater, der mehrfach wegen verletzter Unterhaltspflicht verurteilt worden war, behielt dennoch seinen hälftigen Erbanspruch nach dem Tod seines Sohnes. In Österreich werden jährlich etwa 400 bis 500 solcher Verurteilungen registriert, wobei in rund 90 Prozent der Fälle Männer betroffen sind.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70091933 |