Kalifornien, Anwälten

SB 574: Kalifornien verbietet Anwälten ab 2027, Arbeit an KI zu delegieren

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 03:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

SB 574 schützt Mandantendaten, verlangt die Prüfung juristischer Quellen und schreibt Transparenz bei KI-generierten Dokumenten vor.

Kalifornien begrenzt KI-Einsatz in Kanzleien ab 2027 per Gesetz
Ein leerer hölzerner Richtertisch in einem sonnendurchfluteten, ruhigen Gerichtssaal mit schweren Samtvorhängen. Illustration mit AI erstellt.

Rechtsanwälte im US-Bundesstaat Kalifornien dürfen ihre berufliche Arbeit künftig nicht mehr an generative Künstliche Intelligenz delegieren. Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz, das als erste bundesstaatliche Regelung dieser Art in den Vereinigten Staaten gilt.

Das Gesetzespaket mit der Bezeichnung SB 574 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und setzt klare gesetzliche Schranken für den Einsatz automatisierter Sprachmodelle im juristischen Sektor.

Mit dem Vorhaben wird der kalifornische Business and Professions Code um den Paragrafen 6068.1 ergänzt. Dieser legt ausdrücklich fest, dass Juristen die eigentliche Berufsausübung nicht auf generative KI-Systeme übertragen dürfen.

Die Vorschrift beschränkt sich dabei nicht allein auf die anwaltliche Vertretung: Auch Schiedsrichter werden von den Vorgaben erfasst und dürfen ihre Entscheidungsbefugnisse künftig keinesfalls an generative KI abtreten.

Strenge Grenzen für vertrauliche Mandantendaten

Ein zentraler Pfeiler des neuen Gesetzes betrifft den Schutz sensibler Informationen. Vertrauliche Mandantendaten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen und die Einhaltung vorgeschriebener Schutzmaßnahmen nicht in KI-Systeme eingespeist werden. Das Gesetz untersagt es Anwälten, vertrauliche, personenbezogene oder sonstige nichtöffentliche Angaben in öffentliche generative KI-Anwendungen einzugeben.

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Damit reagiert die kalifornische Gesetzgebung auf Risiken, die durch die unbedachte Nutzung kommerzieller Chatbots und externer Cloud-Dienste entstehen können. Werden vertrauliche Dokumente ungesichert verarbeitet, drohen Verletzungen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und der Verlust des Mandatsgeheimnisses.

Pflicht zur persönlichen Prüfung von Quellen

Neben dem Datenschutz adressiert das Gesetz die methodische Zuverlässigkeit juristischer Schriftsätze. Anwälte werden verpflichtet, sämtliche zitierte Rechtsquellen vor einer Einreichung persönlich zu lesen und inhaltlich zu prüfen. Jede Eingabe bei Gericht erfordert künftig eine persönliche anwaltliche Bestätigung.

Hintergrund dieser Maßnahme sind wiederholte Fälle vor US-Gerichten, bei denen Sprachmodelle fehlerhafte oder frei erfundene Gerichtsentscheidungen generierten. Solche KI-Halluzinationen zogen in der gerichtlichen Praxis bereits empfindliche Strafen nach sich: Bei gefälschten oder erfundenen Zitaten verhängten US-Gerichte bereits Sanktionen in einer Spanne von 2.500 bis 25.000 US-Dollar gegen unachtsame Prozessbevollmächtigte.

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Offenlegungspflichten gegenüber den Gerichten

Zusätzlich verlangt SB 574 für die anwaltliche Praxis eine Offenlegung gegenüber Gerichten, sobald KI-Systeme bei der Erstellung eingereichter Dokumente genutzt wurden.

Wie dieser Transparenzstandard in der Praxis auszugestalten ist, bleibt in Teilen noch klärungsbedürftig: Der genaue Umfang und die konkrete formale Ausgestaltung der Offenlegungspflicht sind bislang noch unklar und dürften in den kommenden Monaten Gegenstand juristischer Präzisierungen werden.

Mit der Übergangsfrist bis Anfang 2027 verbleibt Kanzleien und Schiedsstellen nun Zeit, interne Arbeitsabläufe, Softwarelösungen und Mandantenvereinbarungen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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