SAP, EU-Kommission

SAP und EU-Kommission: Kartellbuße abgewendet durch Anbieterwechsel-Erleichterung

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 11:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

SAP erleichtert Kunden weltweit den Anbieterwechsel, ändert die Lizenzberechnung und streicht Wiedereinstellungsgebühren für zehn Jahre.

SAP wendet EU-Kartellbuße mit Wechsel-Erleichterungen ab
Ein moderner, minimalistischer Büroflur mit natürlichem Lichteinfall und poliertem Betonboden, der eine transparente und geordnete Arbeitsumgebung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

SAP hat der EU-Kommission Zusagen zur Erleichterung des Anbieterwechsels für Kunden angeboten und damit eine drohende Kartellgeldbuße abgewendet. Wie stockopedia.com berichtete, machte SAP das Angebot Anfang Juli 2026, woraufhin die EU-Kommission es annahm.

Zehnjährige Zusage mit globaler Gültigkeit

Die von SAP unterbreiteten Verpflichtungen gelten laut dem Bericht global und sind auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt. Damit reagierte der Softwarekonzern auf wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission, die offenbar Praktiken bei der Vertragsgestaltung im Blick hatte, welche den Wechsel von Kunden zu Konkurrenzanbietern erschweren konnten.

Im Kern des Angebots steht eine erleichterte Möglichkeit für Kunden, zu Rivalen zu wechseln oder bestehende Verträge mit SAP zu beenden. Damit will das Unternehmen sicherstellen, dass Kundenbindungen nicht durch strukturelle Hürden künstlich verlängert werden, die einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden.

Alternative Lizenzberechnung und Wegfall von Gebühren

Konkret umfasst das Angebot laut dem Bericht zwei wesentliche Bestandteile: Zum einen führt SAP eine alternative Berechnungsmethode für Lizenzgebühren ein. Zum anderen verzichtet der Konzern auf sogenannte Wiedereinstellungsgebühren, die bislang anfallen konnten, wenn Kunden nach einer Vertragsänderung oder einem Anbieterwechsel erneut auf SAP-Lösungen zurückgreifen wollten.

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Durch die Streichung dieser Gebühren sinkt für Kunden die finanzielle Hürde, zwischen Anbietern zu wechseln oder Verträge flexibler zu gestalten. Die EU-Kommission akzeptierte das Gesamtpaket der Zusagen und verzichtete im Gegenzug auf die Verhängung einer Kartellgeldbuße gegen SAP.

Bedeutung für den Wettbewerb im Softwaremarkt

Die Einigung zwischen SAP und der EU-Kommission reiht sich in eine Reihe kartellrechtlicher Auseinandersetzungen ein, die sich mit der Marktmacht großer Softwareanbieter befassen. Erleichterter Anbieterwechsel und transparentere Lizenzmodelle gelten in der Branche allgemein als zentrale Forderungen von Wettbewerbsbehörden, wenn es um die Vermeidung von Lock-in-Effekten bei Unternehmenssoftware geht.

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Für SAP-Kunden dürfte die zehnjährige Zusage bedeuten, dass sich die Bedingungen für einen möglichen Wechsel zu Konkurrenzprodukten in den kommenden Jahren spürbar vereinfachen. Ob und in welchem Umfang Kunden von der neuen Lizenzberechnung sowie dem Wegfall der Wiedereinstellungsgebühren tatsächlich Gebrauch machen, dürfte sich erst in der praktischen Umsetzung der Zusagen zeigen.

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