San Jose: Lieferroboter müssen blockierte Wege binnen 30 Minuten räumen
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Stadtrat von San Jose hat am 6. Oktober 2026 einstimmig ein neues Regelwerk für autonome Lieferroboter beschlossen. Die Vorgaben für sogenannte Personal Delivery Devices gelten für den Betrieb auf Gehwegen, Fußgängerwegen, Straßenkreuzungen und Radwegen. Mit Jahresgenehmigungen, strikten Geschwindigkeitsgrenzen und gestaffelten Bußgeldern will die kalifornische Metropole den Einsatz der Technologie ordnen.
Differenzierte Vorgaben für Geh- und Radwege
Das verabschiedete Rahmenwerk unterscheidet klar zwischen den verschiedenen Fahrzeugklassen. Für kleinere Gehweg-Roboter wird eine jährliche Genehmigungsgebühr in Höhe von 200 US-Dollar fällig. Diese Geräte unterliegen einem Tempolimit von 5 mph auf Gehwegen, Fußgängerwegen und an Kreuzungen.
Zudem sind die Betreiber verpflichtet, die Einheiten zur besseren Erkennbarkeit mit Sichtbarkeitsflaggen auszustatten. Zu den von der Regelung betroffenen Unternehmen zählen unter anderem Coco Robotics und Serve Robotics. Bei kleineren Robotern von Coco Robotics war es zuvor vorgekommen, dass diese auf Bordsteinrampen liegenblieben.
Für größere Einheiten, wie das Modell Dot von DoorDash mit einer Höhe von 5 Fuß und einem Gewicht von 350 Pfund, sieht ein Pilotprogramm gesonderte Bestimmungen vor. Hierfür beträgt die Jahresgebühr 250 US-Dollar. Diese straßengebundenen Einheiten dürfen auf Radwegen mit Geschwindigkeiten von bis zu 20 mph fahren. Dabei müssen sie sich jedoch dem Tempo langsamerer Radfahrer anpassen und schnelleren Fahrrädern ausweichen.
Strafen bei Blockaden und praktische Hürden
Um Behinderungen im öffentlichen Raum zu minimieren, verpflichtet die Stadt die Betreiber dazu, liegengebliebene oder eingefrorene Geräte innerhalb von 30 Minuten zu entfernen. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die bei 100 US-Dollar beginnen und bei wiederholten Vorfällen auf bis zu 500 US-Dollar ansteigen können.
San Jose hat einstimmig neue Regeln für autonome Lieferroboter beschlossen — mit Jahresgebühren, Tempolimits und einer 30-Minuten-Räumpflicht für blockierte Wege. Wer als Kommune oder Betreiber jetzt die richtigen Prozesse aufsetzt, vermeidet Bußgelder von bis zu 500 US-Dollar pro Vorfall. Kostenlosen Leitfaden zur Robotik-Genehmigung anfordern
Die Durchsetzung dieser Vorschriften erfordert jedoch Vor-Ort-Kontrollen. Da Satellitendaten nicht zuverlässig unterscheiden können, ob ein Roboter lediglich ordnungsgemäß parkt oder einen Durchgang blockiert, müssen städtische Mitarbeiter Verstöße physisch überprüfen und fotografisch dokumentieren.
Vorläufige Erprobung und Kritik aus Politik und Bürgerschaft
Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt beim Verkehrsministerium der Stadt. Das Regelwerk sieht weder eine feste Obergrenze für die Gesamtzahl der eingesetzten Lieferroboter noch geografische Begrenzungen vor, beschränkt den Einsatz während einer neunmonatigen Evaluierungsphase zunächst jedoch auf die Innenstadt von San Jose.
Im Vorfeld des Beschlusses gab es deutliche Diskussionen über potenzielle Konflikte im Straßenraum. Besorgnis riefen mögliche Behinderungen hervor, die insbesondere für Menschen mit Behinderungen ein Risiko darstellen, sowie die Verdrängung menschlicher Arbeitskräfte im Liefersektor.
Vizebürgermeisterin Pam Foley bezweifelte die abschreckende Wirkung der Einstiegsstrafe von 100 US-Dollar und merkte an, dass diese Summe für Technologiekonzerne lediglich einen Rundungsfehler beziehungsweise Kleingeld darstelle.
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Ratsmitglied Michael Mulcahy mahnte unter Verweis auf frühere Probleme bei Leih-E-Scootern zur Vorsicht, während Ratsmitglied Anthony Tordillos das bestehende Problem durch in zweiter Reihe parkende Lieferfahrzeuge im Zentrum ansprach.
Auch Interessenvertreter mahnten zur Wachsamkeit. Jordan Moldow, Vorsitzender des städtischen Beirats für Fahrrad- und Fußgängerverkehr, forderte ein rasches Einschreiten bei auftretenden Störungen. Aus der Bürgerschaft meldete sich Anwohner Nick Wester kritisch zu Wort und betonte, Radwege seien für Fahrräder und nicht für Lieferroboter vorgesehen.

