Russische Banken: Überweisungen von infizierten Smartphones ab März 2027 blockiert
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 07:14 Uhr | Redaktion boerse-global.deRussische Kreditinstitute werden ab dem 1. März 2027 dazu verpflichtet, Überweisungen von Smartphones abzulehnen, auf denen Schadsoftware erkannt wurde. Diese Maßnahme soll den Schutz der Kunden vor finanziellem Betrug verstärken.
Wie aus Medienberichten hervorgeht, müssen Banken künftig sowohl die mobilen Anwendungen und Geräte ihrer Kunden auf Schadprogramme überprüfen als auch ihre Apps und Web-Logins auf eine potenziell kompromittierte Umgebung hin überwachen.
Wird auf einem Smartphone eine bösartige Software festgestellt, lehnt das Geldinstitut die Transaktion ab. Das betrifft Überweisungen von Bankkarten, elektronischen Geldbörsen sowie Zahlungen über das Schnellzahlungssystem.
Die Banken können das betroffene Konto vorübergehend sperren, bis das Gerät bereinigt ist. Das Guthaben bleibt den Kunden dabei erhalten; die Institute bieten in solchen Fällen an, den Auftrag über ein sicheres alternatives Gerät oder persönlich in einer Filiale abzuwickeln.
Zustimmung der Kunden und Umgang mit Risikoprogrammen
Für die Überprüfung des Endgeräts ist die Zustimmung des jeweiligen Kunden erforderlich, wie Vadim Uvarov, IT-Sicherheitschef der Zentralbank der Russischen Föderation, erläuterte.
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Bankkunden, deren Transaktionen aufgrund von Sicherheitswarnungen blockiert werden, müssen ihr Smartphone bereinigen, auf ein anderes Gerät ausweichen, ein Neugerät erwerben oder den Schalterbetrieb in der Filiale nutzen.
Der Experte Andrej Barchota merkte an, dass Schadsoftware gezielt Finanzzugänge und Passwörter scanne. Ein vollständiger Scan und eine gründliche Säuberung des Geräts reichten in der Praxis jedoch aus, sodass ein Neukauf in der Regel nicht nötig sei.
Besondere Regelungen gelten im Hinblick auf Netzwerkprogramme. VPN-Anwendungen gelten den Vorgaben zufolge zwar nicht grundsätzlich als Schadsoftware, können jedoch aufgrund veränderter Netzwerkparameter von den Systemen als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Die Kriterien dafür legen die Banken in eigener Verantwortung fest.
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Regeln der Zentralbank bei unautorisierten Überweisungen
Flankierend zu den technischen Schutzmaßnahmen auf den Geräten greifen Regelungen der russischen Zentralbank zur Nachverfolgung unautorisierter Zahlungen. Für Überweisungen, die ohne die Zustimmung des Kunden getätigt wurden, führt die Notenbank ein zentrales Verzeichnis.
Die Verweildauer betroffener Einträge in diesem Register ist gestaffelt: Bei einer erstmaligen Aufnahme bleibt der Eintrag für ein Jahr bestehen, im Wiederholungsfall verlängert sich die Frist auf drei Jahre.
