RSV-Prophylaxe: Neue Abrechnung für Clesrovimab und Nirsevimab ab Oktober
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 23:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Vergütung von Schutzmaßnahmen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) wurde im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) neu geordnet. Die entsprechende RSV-Prophylaxeverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist bereits seit dem 14.09.2024 in Kraft und erfuhr zum 01.10.2026 eine Erweiterung um den monoklonalen Antikörper Clesrovimab. Vor diesem Hintergrund passte der Erweiterte Bewertungsausschuss die Abrechnungsstrukturen für vertragsärztliche Praxen an.
Vorgaben für die Grundversorgung im ersten Lebensjahr
Seit dem 01.10.2026 sieht die Regelung für Kinder im ersten Lebensjahr eine einmalige Versorgung vor. Dabei kann entweder Nirsevimab oder Clesrovimab eingesetzt werden. Die Verordnung erfolgt patientenkonkret über Muster 16 oder das eRezept zulasten der jeweiligen Krankenkasse.
Für die Durchführung stehen definierte Gebührenordnungspositionen (GOP) bereit. Die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit der Injektion wird über die GOP 01941 abgerechnet.
Ergänzend dazu existiert die GOP 01942 als Zuschlag, der von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen zugesetzt wird. Zudem werden die Verordnungskosten für Nirsevimab automatisch aus dem Richtgrößenvolumen herausgerechnet, womit die Angabe einer gesonderten Pseudo-GOP für Praxen entfällt.
Geänderte Abrechnung reiner Beratungsleistungen
Bereits zum 16.09.2026 traten wesentliche Änderungen für isolierte Beratungen in Kraft. Eine reine Beratung ohne anschließende Durchführung der Prophylaxe, die vormals über die GOP 01943 abgerechnet werden konnte, ist seit diesem Stichtag nicht mehr separat berechnungsfähig.
Seit dem 01.10.2026 können Praxen im ersten Lebensjahr entweder Nirsevimab oder Clesrovimab verordnen — doch die Abrechnung folgt eigenen Regeln: Aufklärung und Injektion laufen über die GOP 01941, ergänzt durch den Zuschlag 01942. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Position wann anzusetzen ist. EBM-Abrechnungsleitfaden RSV-Prophylaxe jetzt anfordern
Wurde eine solche reine Beratung vor dem 16.09.2026 abgerechnet und erfolgt nachträglich doch eine Injektion, greift eine Honorarkürzung. In diesen Fällen wird die GOP 01941 von 75 auf 43 Punkte reduziert. Dieser Abschlag gilt befristet bis zum 31.03.2027 und wird von der KV Sachsen automatisch vorgenommen.
Regelungen für Risikokinder und europäischer Kontext
Für ältere Risikopatienten gelten abweichende Bestimmungen. Bei Kindern im Alter von 1 bis 24 Monaten mit hohem Risiko ist Nirsevimab oder gegebenenfalls Palivizumab vorgesehen.
Eine reine RSV-Beratung ohne anschließende Injektion ist seit dem 16.09.2026 nicht mehr separat berechnungsfähig — und wer sie vorher abgerechnet hat und später doch injiziert, dessen GOP 01941 wird von 75 auf 43 Punkte gekürzt. Unsere Checkliste zeigt, wie Sie diese automatische Honorarkürzung bis zum 31.03.2027 vermeiden. GOP-Kürzungs-Checkliste jetzt sichern
Als Risikogruppen sind Kinder mit bronchopulmonaler Dysplasie definiert, sofern therapeutische Maßnahmen in den letzten 6 Monaten vor der RSV-Saison erfolgten, sowie Kinder mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern oder Trisomie 21. Bei Palivizumab wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrfachapplikation unter Umständen unwirtschaftlich sein kann.
Die Applikation dieser Wirkstoffe bei der Risikogruppe von 1 bis 24 Monaten ist bereits mit der Versichertenpauschale abgegolten. Für diese Altersgruppe ist Clesrovimab nicht zugelassen. Flankierend zu den nationalen Leistungsanpassungen wird auf EU-Ebene parallel eine Vereinfachung der Gesetzgebung für Wirkstoffzulassungen angestrebt.

