Robinhood-Phishing: Betrüger nutzen Telefon statt Links
Veröffentlicht am: 10.07.2026 um 12:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Angreifer setzen auf eine Kombination aus E-Mail-Betrug und Telefonaten – ohne einen einzigen schädlichen Link.
Telefon als Einfallstor
Die Masche beginnt mit gefälschten Benachrichtigungen über angebliche Anmeldeversuche. Statt eines Links zur Kontoverifizierung fordern die E-Mails die Empfänger auf, eine angegebene Nummer anzurufen. Das Ziel: Technische Filter umgehen, die klassische Phishing-Links erkennen.
Wer die Nummer wählt, landet bei Betrügern. Durch geschickte Gesprächsführung locken sie sensible Kontodaten aus den Opfern. Die persönliche Interaktion erzeugt oft ein falsches Sicherheitsgefühl – und erhöht die Erfolgsquote der Angreifer erheblich.
Gefahr auf der Robinhood Chain
Parallel dazu warnen Sicherheitsplattformen wie Relay Protocol vor betrügerischen Token auf der neuen „Robinhood Chain“. Die Layer-2-Lösung startete Anfang Juli – und schon jetzt sind sogenannte Honeypot-Token im Umlauf.
Diese Krypto-Assets lassen sich zwar kaufen, aber nicht wieder verkaufen. Programmierter Sperren im Token-Vertrag verhindern die Transaktion. In vielen Fällen verschwinden die Token direkt nach dem Kauf aus den Wallets der Opfer.
Händler sollten ausschließlich mit verifizierten Token handeln. Vor größeren Investitionen empfiehlt sich eine Test-Transaktion mit minimalem Betrag.
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Vishing wird professioneller
Die Vorfälle bei Robinhood sind Teil eines größeren Trends. Kriminelle setzen verstärkt auf Voice Phishing – kurz Vishing –, um selbst moderne Sicherheitsvorkehrungen wie die Mehrfaktor-Authentifizierung auszuhebeln.
So gibt es Kampagnen, bei denen Nutzer telefonisch dazu gebracht werden, eigene Passkeys für die Angreifer zu registrieren. Das verschafft den Betrügern dauerhaften Zugriff auf Unternehmenskonten.
Die Schäden sind enorm: Allein im ersten Quartal dieses Jahres summierten sich die Verluste durch Phishing in Finanzzentren wie Hongkong auf über 300 Millionen US-Dollar. Auch WhatsApp reagiert: Im Juni führte der Messenger neue Funktionen ein, um Spam-Anrufe von unbekannten Nummern automatisch stummzuschalten.
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Gericht stärkt Warnpflichten der Banken
Die Rechtsprechung zieht nach. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied Ende Mai (Az. 4 U 131/25): Banken müssen ihre Kunden aktiv warnen, wenn sie von offensichtlichen Betrugsmaschen wissen.
Im konkreten Fall verlor ein Kunde durch eine betrügerische „Demo-Überweisung“ einen hohen fünfstelligen Betrag. Die Bank-Hotline hatte trotz Hinweisen nicht explizit vor der Masche gewarnt. Die Richter sprachen dem Institut eine Mitschuld zu.
Für die Branche bedeutet das: Die Sensibilisierung von Mitarbeitern und rechtzeitige Warnungen vor bekannten Social-Engineering-Mustern gewinnen zunehmend an rechtlicher Relevanz.
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