Riester-Rente, Altersvorsorgedepot

Riester-Rente: Neues Altersvorsorgedepot ab 2027 geplant

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Der Bundesrat beschloss die Reform, die mehr Renditechancen ohne volle Garantie bietet.

Riester-Aus 2027: Das neue Altersvorsorgedepot und seine Chancen
Modernes Büro-Setting mit einem Tablet, das einen steigenden Aktienchart zeigt, symbolisch für die neue Altersvorsorge. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Aus für die Riester-Rente ist besiegelt: Ab 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die staatlich geförderte private Vorsorge ab. Der Bundesrat machte am 27. März den Weg für die umfassende Rentenreform frei.

Mehr Rendite, weniger Garantien

Das neue Modell markiert eine Abkehr von der strengen Beitragsgarantie. Stattdessen können Sparer künftig verstärkt in Investmentfonds und ETFs investieren. Varianten ohne volle Garantie sollen höhere Renditechancen eröffnen – die staatliche Förderung bleibt dem Grundsatz nach erhalten.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel ins neue Depot ist aber möglich. Experten des VermögensZentrums und der Verbraucherzentrale Bayern raten Versicherten jedoch, sich damit Zeit zu lassen: Viele Detailfragen seien noch offen. Ein Wechsel lohne sich vor allem bei langem Anlagehorizont, während Geringverdiener mit Kindern im alten System unter Umständen besser gestellt bleiben.

Anleger wollen Sicherheit und Nachhaltigkeit

Wie groß die Zurückhaltung ist, zeigt eine Untersuchung der Universitäten Kassel und Paderborn. Von 1.726 befragten Anlegern können sich zwar drei Viertel eine Nutzung des Depots vorstellen – doch ein Drittel kennt die Reform gar nicht.

Trotz der höheren Renditechancen bevorzugt die Mehrheit weiterhin Varianten mit Beitragsgarantie. Zwei Drittel wünschen sich zudem nachhaltige Geldanlagen. Die Forscher empfehlen deshalb, Nachhaltigkeitskriterien im Standarddepot zu verankern und Garantiekosten transparent auszuweisen.

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Der Bundesrat hat das Altersvorsorgedepot beschlossen – ab 2027 löst es die Riester-Rente ab. Wer jetzt umsteigt, sollte die Details kennen: Welche Varianten ohne volle Garantie mehr Renditechancen bieten und für wen der Bestandsschutz besser ist. Jetzt kostenlosen Wechsel-Leitfaden anfordern

Streit um die Rente ab 63

Während die private Säule neu geordnet wird, kracht es bei der gesetzlichen Rente. Die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren strikt ab. Die „Rente ab 63“ soll bleiben – trotz prognostizierter Mehrkosten von rund 17 Milliarden Euro jährlich.

Die Rentenkommission warnt derweil: Ohne tiefgreifende Reformen steigt der Beitragssatz bis 2029 auf 20 Prozent. Zusätzlich ist eine Kapitalrente geplant, finanziert über einen Zusatzbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns. Arbeitgebervertreter sehen die Lohnnebenkosten bis 2031 bei über 46 Prozent.

Frühstart-Rente und Steuerentlastungen

Das Reformpaket enthält weitere Anpassungen: Ab 2027 wird die Hochrechnung der letzten Entgelte zum Regelfall für Neurentner. Boni, Überstunden und Prämien kurz vor dem Renteneintritt fließen dann präziser ein. Liegen die tatsächlichen Entgelte höher als die Hochrechnung, gibt es die Nachzahlung automatisch.

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Viele Riester-Sparer sind unsicher, ob sie wechseln sollen. Eine Umfrage zeigt: Ein Drittel kennt die Reform noch gar nicht. Dabei entscheiden lange Anlagehorizonte und die persönliche Förderung. Wechsel-Optionen jetzt im Leitfaden prüfen

Mitte August soll das Kabinett über die „Frühstart-Rente“ beraten. Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden, könnten ab 2027 monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot erhalten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt den frühen Vermögensaufbau, fordert aber eine Befreiung von steuerlichen Meldepflichten.

Flankiert wird das Paket von einer Einkommensteuerreform: Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf 12.900 Euro, das Kindergeld auf 272 Euro. Das Entlastungsvolumen liegt bei rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.

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