Rheinland-Pfalz: Asche im Garten verstreuen statt Friedhof
28.06.2026 - 22:32:25 | boerse-global.de
Während einfache Beisetzungen schon für einen vierstelligen Betrag möglich sind, können aufwendige Zeremonien bis zu 23.600 Euro kosten. Die Wahl der Bestattungsart und der Standort entscheiden maßgeblich über die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen.
Klassisch oder naturnah – die Kosten im Vergleich
Die teuerste Variante bleibt die traditionelle Erdbestattung. Sie beginnt bei rund 7.800 Euro. Deutlich günstiger kommt die Feuerbestattung: Hier liegen die Einstiegspreise bei etwa 6.000 Euro.
Noch preiswertere Alternativen bieten die Seebestattung ab 4.000 Euro und die Waldbestattung ab 4.450 Euro. Der Vorteil: Bei diesen naturnahen Formen entfallen die langfristigen Kosten für die Grabpflege. Im RuheForst Lohof/Jesteburg beispielsweise verlangen Bestatter für ihre Leistungen einen Festpreis von 1.719 Euro. Inklusive Grabgebühren starten die Gesamtkosten dort bei rund 2.599 Euro.
Regionale Unterschiede: Bayern und Baden-Württemberg teurer
Der Standort beeinflusst die Kosten ebenfalls. Bei anonymen Feuerbestattungen ohne Angehörige bieten die meisten Bundesländer Festpreise von 1.599 Euro an. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland werden dafür jedoch 1.799 Euro fällig. Ähnliche Aufschläge von etwa 200 Euro gibt es auch bei Waldbestattungen in diesen Regionen.
Grund für die regionalen Preisunterschiede sind die lokalen Friedhofsgebühren und unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften der Länder. Manche Bestatter bieten inzwischen Ratenzahlungsmodelle an, um die finanzielle Last für die Angehörigen planbarer zu machen.
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Rheinland-Pfalz bricht Friedhofszwang auf
Eine echte Zäsur in der deutschen Bestattungskultur gibt es in Rheinland-Pfalz. Seit Anfang 2026 ist es dort unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die Totenasche auf privatem Grund zu verstreuen. Damit fällt der traditionelle Friedhofszwang.
Voraussetzung: Die verstorbene Person muss eine schriftliche Verfügung zu Lebzeiten verfasst haben. Zudem müssen der letzte Hauptwohnsitz und das betreffende Grundstück in Rheinland-Pfalz liegen. Eine Ruhefrist von fünf Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Bestatter berichten bereits von ersten Umsetzungen – die Asche wurde beispielsweise im eigenen Garten unter Bäumen verstreut.
Die Neuregelung erlaubt zudem die dauerhafte Aufbewahrung der Urne im privaten Wohnraum oder die Transformation der Asche zu einem Diamanten.
Steuerliche Fallstricke bei Erbschaften
Neben den Bestattungskosten spielen steuerliche Freibeträge eine Rolle. Das Finanzministerium lehnte Ende Juni 2026 eine Anpassung der Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige an den Verbraucherpreisindex ab. Die Sätze bleiben damit bei 600 Euro für Pflegegrad 2, 1.100 Euro für Pflegegrad 3 und 1.800 Euro für die Pflegegrade 4 und 5.
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Bei der Erbschaftsteuer hat der Bundesfinanzhof die Bewertungskriterien für Immobilien präzisiert. Seit einem Urteil vom 11. März 2026 hat das Vergleichswertverfahren Vorrang vor dem Sachwertverfahren. Maßgeblich ist der Durchschnittspreis der Gutachterausschüsse. Erben können aber weiterhin durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – die Beweislast liegt bei ihnen. Die Einspruchsfrist gegen entsprechende Steuerbescheide beträgt einen Monat.
