Restschuldversicherung, Krebs

Restschuldversicherung: Krebs darf 15 Jahre nach Therapie nicht mehr zählen

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bayern unterstützt bundesweite Schutzregeln und plant Änderungen im Beamtenrecht; eine Studie findet bei bestimmten Patienten keinen Überlebensvorteil durch Folgeoperationen.

Bayern will Krebsüberlebende bei Krediten und im Staatsdienst besserstellen
Ein sonnendurchfluteter, leerer Innenhof eines modernen Krankenhauses mit Pflanzen und Sitzbänken. Illustration mit AI erstellt.

Die gesellschaftliche und rechtliche Besserstellung von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung rückt verstärkt in den Fokus der Landes- und Bundespolitik. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket setzt sich die Bayerische Staatsregierung für den Abbau von Benachteiligungen im Alltag ein.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Unterstützung einer Bundesratsinitiative für ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden sowie konkrete Änderungen im bayerischen Beamtenrecht.

Gesetzliche Fristen für Kredite und Versicherungen

Bislang sehen sich viele Betroffene nach einer überstandenen Krebserkrankung mit Hürden im Wirtschaftsleben konfrontiert. Nach den Plänen der Bayerischen Staatsregierung soll nach dem Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Verpflichtung mehr bestehen, eine frühere Krebserkrankung offenzulegen. Dies betrifft insbesondere das Versicherungsvertragsrecht, den Abschluss von Verbraucherkreditverträgen sowie Adoptionsvermittlungsverfahren.

Ab dem 20.11.2026 greift für bestimmte Restschuldversicherungen erstmals eine gesetzliche Regelung: Eine überstandene Krebserkrankung darf 15 Jahre nach dem Abschluss der Behandlung nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem wird die Verwendung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung für Allgemein-Verbraucherdarlehen ausgeschlossen.

Ein Blick in andere europäische Staaten zeigt bereits weitergehende Regelungen. In Nachbarländern wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Portugal gelten Fristen von meist fünf bis zehn Jahren nach dem Behandlungsabschluss. Nach deren Verstreichen ist es Banken und Versicherern untersagt, Vorerkrankungen abzufragen oder entsprechende Risikozuschläge zu erheben.

Bayern unterstützt eine entsprechende Bundesratsinitiative mit kleinen Änderungswünschen. In der Länderkammer wird ein Entschließungsantrag eingebracht, der von Mecklenburg-Vorpommern unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mitinitiiert wurde und die Bundesregierung zu einer bundesweiten Regelung auffordert.

Klarstellung im Bayerischen Beamtengesetz

Auf Landesebene zielt das Maßnahmenpaket auf den öffentlichen Dienst ab. Im Bayerischen Beamtengesetz soll festgeschrieben werden, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung kein Ausschlusskriterium für die gesundheitliche Eignung und eine Einstellung in das Beamtenverhältnis darstellt.

Unter dem Leitgedanken, dass eine geheilte Erkrankung auch als solche gewertet werden muss, soll der Landtag diese Anpassung voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen.

Zu den Beschlüssen des Kabinetts äußerten sich unter anderem Staatskanzleichef Florian Herrmann sowie die Landtagsabgeordneten Kerstin Schreyer und Daniel Artmann, die jeweils persönliche Erfahrungen mit früheren Krebsdiagnosen einbrachten.

Anzeige

Wer sich mit der langfristigen Vorsorge und der eigenen Gesundheit beschäftigt, findet in diesem Ratgeber wertvolle Tipps zur natürlichen Unterstützung des Körpers. Erfahren Sie, wie Sie durch gezielte Ernährung Risiken minimieren und Ihre Vitalität dauerhaft erhalten können. 7 einfache Ernährungstipps für Männer jetzt kostenlos entdecken

Krebsneuerkrankungen und Forschungsförderung im Freistaat

Die gesundheitspolitische Relevanz verdeutlichen die Erkrankungszahlen der Bayerischen Staatsregierung: Jährlich erkranken in Bayern knapp 80.000 Menschen neu an Krebs. Bei Frauen entfallen dabei rund 11.000 Fälle pro Jahr auf Brustkrebs, bei Männern rund 13.000 Fälle auf Prostatakrebs. Schätzungen zufolge ist mehr als ein Drittel der Krebsneuerkrankungen auf vermeidbare Risikofaktoren zurückzuführen.

Um Forschung und Versorgung zu stärken, investiert der Freistaat im aktuellen Doppelhaushalt erhebliche Mittel. Rund 19 Mio. Euro fließen in das Bayerische Zentrum für Krebsforschung (BZKF), das die sechs bayerischen Universitätsklinika in Augsburg, Erlangen, Regensburg, Würzburg sowie an den beiden Münchner Standorten LMU und TUM vernetzt.

Für Studien, unter anderem in den Bereichen Frauengesundheit und Künstliche Intelligenz, stehen über 10 Mio. Euro bereit, während für die fünfjährige Aufbauphase von NCT WERA rund 4,5 Mio. Euro aufgewendet werden. Das BZKF bietet zudem ein kostenfreies BürgerTelefonKrebs unter 0800 85 100 80 an.

Anzeige

Angesichts der hohen Zahl an Neuerkrankungen ist eine fundierte Aufklärung über präventive Maßnahmen und die Rolle der Ernährung wichtiger denn je. Dieser kostenlose Spezialreport enthüllt, welche alltäglichen Faktoren die Gesundheit belasten können und wie Sie aktiv gegensteuern. Kostenlosen Gesundheits-Report mit 7 Tipps hier herunterladen

Erkenntnisse zur Behandlung früher Darmkarzinome

Parallel zu den politischen Weichenstellungen liefern wissenschaftliche Untersuchungen neue Ansichten zur Krebstherapie. Eine internationale Studie zu frühen Darmkarzinomen, an der das Endoskopiezentrum Südbrandenburg am Krankenhaus Herzberg beteiligt war und die in der Fachzeitschrift Endoscopy International Open veröffentlicht wurde, untersuchte Behandlungsansätze.

Die Arbeitsgruppe um Dr. Sara Moser vom Universitätsklinikum Augsburg verglich dabei die endoskopische Submukosadissektion (ESD) mit der herkömmlichen operativen Entfernung.

Die Auswertung von Daten aus dem Deutschen ESD-Register deutet darauf hin, dass eine zusätzliche Operation nach einer endoskopischen Entfernung bei vorliegenden Risikomerkmalen vor allem bei älteren und mehrfach erkrankten Menschen keinen Überlebensvorteil bringt.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70319779 |