Reparaturrecht ab sofort: Hersteller müssen Ersatzteile 7–10 Jahre liefern
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 14:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Hersteller müssen nun für viele Elektrogeräte Ersatzteile und Reparaturleistungen bereitstellen – auch nach Ablauf der Gewährleistung.
Die neue EU-Richtlinie 2024/1799 soll die Lebensdauer von Konsumgütern verlängern und Elektroschrott reduzieren. Die Zahlen sind alarmierend: Rund 906.000 Tonnen Elektroschrott fallen allein in Deutschland jährlich an. Europaweit sind es schätzungsweise 35 Millionen Tonnen durch die vorzeitige Entsorgung eigentlich reparierbarer Produkte.
Was Hersteller jetzt leisten müssen
Die Pflichten sind umfangreich: Hersteller müssen für Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Staubsauger Reparaturleistungen anbieten. Auch E-Bikes und E-Scooter fallen unter die neuen Regeln.
Ersatzteile müssen sie über Zeiträume von sieben bis zehn Jahren vorhalten. Bei Waschmaschinen gilt die längere Frist, bei Smartphones die kürzere. Technische Barrieren, die Reparaturen durch unabhängige Werkstätten erschweren, sind untersagt. Ab Februar 2027 kommen zudem Vorschriften hinzu, die eine leichtere Austauschbarkeit von Akkus vorschreiben.
Reparieren statt neu kaufen: Die Anreize
Das neue Gesetz setzt auch auf wirtschaftliche Anreize. Entscheiden sich Verbraucher innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines Ersatzgeräts, verlängert sich die Garantiezeit um zwölf Monate.
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Hersteller müssen Reparaturkosten künftig transparent veröffentlichen. Die Preise sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Produktwert stehen – sonst wäre der Anreiz zur Reparatur schnell dahin. Marktbeobachter erwarten durch die Stärkung des Reparatursektors ein wirtschaftliches Wachstum von rund 4,8 Milliarden Euro innerhalb der EU.
Online-Plattform für die Suche nach Fachbetrieben
Bis zum 31. Juli 2027 soll eine europäische Online-Plattform entstehen. Kunden können dort Fachbetriebe in ihrer Nähe finden, Preise vergleichen und Informationen über kommunale Förderprogramme oder Reparaturcafés abrufen. Händler sollen Kunden bereits beim Kauf aktiv auf Reparaturmöglichkeiten hinweisen.
Kritik aus der Wirtschaft
Die neuen Regeln stoßen nicht überall auf Begeisterung. Der DIHK beklagt zusätzliche administrative Belastungen für Unternehmen. Fachleute bemängeln zudem den unbestimmten Rechtsbegriff der „angemessenen Reparaturkosten“ – er könnte für Unklarheiten sorgen.
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Eine aktuelle Untersuchung zeigt allerdings großes Interesse: 67 Prozent der Befragten wollen das Recht auf Reparatur künftig nutzen. Gleichzeitig sind 51 Prozent besorgt über die tatsächliche Höhe der Reparaturpreise. Juristen kritisieren außerdem die unveränderte Beweislastumkehr, die weiterhin eine Hürde für Verbraucher darstellen kann.
Deutschland hat die Richtlinie fristgerecht umgesetzt – die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 23. Juli 2026. In anderen Mitgliedstaaten steht die Implementierung teilweise noch aus. Das könnte vorerst zu einem uneinheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der EU führen.
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