Reparaturpflicht ab August: Hersteller müssen Geräte länger reparieren
12.06.2026 - 18:22:20 | boerse-global.de
Die EU-Richtlinie 2024/1799 zwingt Produzenten zu mehr Verantwortung – und soll die Wegwerfgesellschaft eindämmen.
Reparaturpflicht für Hersteller
Bisher endete die Reparaturpflicht mit der gesetzlichen Gewährleistung. Ab August 2026 gilt das nicht mehr. Hersteller müssen Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Staubsauger, Smartphones, Tablets und E-Bikes zu einem „fairen Preis“ reparieren – auch Jahre nach dem Kauf.
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Die Pflicht gilt für Geräte, die bereits unter die Ökodesign-Richtlinie fallen. Und sie gilt rückwirkend: Auch Altgeräte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Umlauf sind, fallen unter die Neuregelung.
Keine Software-Blockaden mehr
Die Richtlinie verbietet Herstellern, Reparaturen durch unabhängige Werkstätten oder mit Drittanbieter-Ersatzteilen zu blockieren. Software-Sperren, die genau das verhindern sollen, sind ab August 2026 illegal.
Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, greift eine Haftungskaskade: Zuerst haftet der EU-Bevollmächtigte, dann der Importeur und schließlich der Händler. So soll verhindert werden, dass sich ausländische Hersteller aus der Verantwortung stehlen.
Längere Garantie nach Reparatur
Ein cleverer Anreiz für Verbraucher: Wer sein Gerät innerhalb der Garantiezeit reparieren lässt, bekommt zwölf Monate extra. Die gesetzliche Gewährleistung verlängert sich damit von zwei auf drei Jahre.
Gleichzeitig müssen Hersteller Ersatzteile langfristig bereitstellen. Für Smartphones sind es mindestens sieben Jahre, für Waschmaschinen sogar zehn. Das soll verhindern, dass Geräte wegen eines defekten Kleinteils auf dem Müll landen.
Die Kosten der Wegwerfgesellschaft
Die Zahlen sind beeindruckend. Schätzungen zufolge entstehen in der EU jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen CO? durch vorzeitig entsorgte Gebrauchsgüter. Die Kosten: rund 12 Milliarden Euro.
Digitale Plattform für Reparaturen
Bis Juli 2027 soll eine europäische Online-Reparaturplattform entstehen. Sie vernetzt Verbraucher mit Werkstätten und Anbietern überholter Waren. Ein zentraler Marktplatz für Reparaturdienstleistungen – quasi ein „Booking.com für Handwerker“.
Digitaler Produktpass kommt
Parallel zum Recht auf Reparatur startet ab Juli 2026 die Infrastruktur für den Digitalen Produktpass (DPP). Dieses Register enthält Lebenszyklusdaten für eine bessere Rückverfolgbarkeit. Ab Februar 2027 wird er zunächst für Industrie- und E-Auto-Batterien verpflichtend.
Schluss mit Greenwashing
Ab September 2026 greifen strenge Regeln gegen irreführende Umweltaussagen. Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung müssen künftig auf klaren, extern überprüfbaren Plänen basieren. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch von staatlichen oder unabhängigen Stellen vergeben werden.
Auch bei Verpackungen wird nachgeschärft. Deutschland hat im Juni 2026 gesetzliche Anpassungen an die EU-Verpackungsverordnung beschlossen. Ab August 2026 sind Konformitätserklärungen für alle Verpackungen Pflicht, ab 2027 werden Lizenzentgelte stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet.
