Rententrick, Teilrente

Rententrick mit Teilrente: Neue Grenze für Pflegebeiträge ab 1. Januar 2027

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsentwurf begrenzt künftige Pflegebeiträge bis zur Regelaltersgrenze; bereits erworbene Rentenpunkte sollen vollständig geschützt bleiben.

Pflegeneuordnungsgesetz: Rentenbeiträge für Pflege ab 2027 begrenzt
Ein sonnendurchfluteter, ruhiger Wohnraum mit einem bequemen Sessel vor einem Fenster mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung eine Anpassung bei den Rentenansprüchen pflegender Personen im Ruhestand. Am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vorgelegten Entwurf. Kern des Vorhabens ist eine Begrenzung der Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung auf die Zeit vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze.

Die bisherige Praxis über das Teilrentenmodell

Bislang können Ruheständler ihre Rentenansprüche durch die Pflege von Angehörigen weiter aufstocken, wenn sie das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben. Möglich macht dies eine Kombination aus den Regelungen der Pflegeversicherung und dem Flexirentengesetz aus dem Jahr 2017.

Nimmt eine Person anstelle der vollen Altersrente eine Teilrente in Anspruch – wofür bereits der Verzicht auf lediglich 0,01 % der Vollrente ausreicht –, tritt wieder eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein. Dadurch übernimmt die Pflegeversicherung zusätzliche Rentenbeiträge, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu diesen Kriterien gehört, dass die betreute Person mindestens den Pflegegrad 2 aufweist. Zudem muss die nicht erwerbsmäßige Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen geleistet werden. Eine daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit darf höchstens 30 Wochenstunden umfassen.

Ein volles Jahr häuslicher Pflege erhöht den späteren monatlichen Rentenanspruch je nach vorliegendem Pflegegrad um 7,04 bis 37,27 Euro. Im Kabinettsentwurf wird diese rechtliche Konstruktion als unbeabsichtigte Begünstigung beziehungsweise unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit eingestuft.

Statistische Dimension der Regelung

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund gab es im Jahr 2025 bundesweit rund 178.400 Altersteilrentner. Davon befanden sich etwa 101.200 Personen oberhalb ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Der gewählte Teilrentenanteil liegt in der Praxis in der Regel bei mindestens 99 %.

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Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, dass die Pflegeversicherung Beiträge ab dem 1. Januar 2027 längstens bis zur persönlichen Regelaltersgrenze zahlt. Wer heute Angehörige pflegt und kurz vor der Rente steht, sollte die eigenen Voraussetzungen jetzt prüfen — Pflegegrad, Pflegeumfang und Teilrentenanteil entscheiden darüber, ob und wie lange noch Rentenpunkte dazukommen. Kostenlosen Leitfaden zur Teilrente vor 2027 anfordern

Zwar erfasst die Rentenversicherung den konkreten Grund für die Wahl einer Teilrente statistisch nicht, doch vermutet DRV-Expertin Gundula Sennewald in dieser Gruppe einen hohen Anteil an Pflegepersonen.

Die finanzielle Tragweite verdeutlichen Daten aus dem Vorjahr: Im Jahr 2024 erhielten gut 39.000 Rentner über die Teilrente zusätzliche Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen der Pflegeversicherung beliefen sich dafür auf rund 153 Mio. Euro.

Geplante Neuregelung ab 2027 und Reaktionen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Beiträge der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 längstens bis zum Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze gezahlt werden. Für Betroffene gilt ein Bestandsschutz: Bereits vor diesem Stichtag erworbene Rentenpunkte bleiben vollständig erhalten.

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Bereits erworbene Rentenpunkte bleiben auch nach der geplanten Neuregelung vollständig erhalten — der Bestandsschutz ist im Kabinettsentwurf ausdrücklich vorgesehen. Entscheidend ist deshalb, welche Schritte Sie noch vor dem Stichtag erledigen und wie Sie Pflegegrad und Beitragsvoraussetzungen sauber dokumentieren. Checkliste zu Pflegegrad und Bestandsschutz jetzt sichern

Zudem wurde eine ursprünglich diskutierte Kürzung im Kabinettsbeschluss verworfen. Erste Pläne sahen vor, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 generell nur noch auf Basis von 70 % der beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen. Diese vorgesehene 30-%-Kürzung wurde gestrichen, sodass die volle Beitragsübernahme für die Zeit vor der Regelaltersgrenze bestehen bleibt.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) äußerte sich differenziert zu den Plänen. Der Verband begrüßte den Erhalt der Teilkompensation entgehender Altersvorsorge nach § 44 SGB XI, übte jedoch deutliche Kritik an der künftigen Beschränkung auf das Renteneintrittsalter. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht verabschiedet und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, bevor es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

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