Rentensystem, Kommission

Rentensystem: Kommission schlägt Erwerbsminderung neu auf

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission empfiehlt Änderungen bei Erwerbsminderungsrente, Schutzrente und vorzeitigem Ruhestand; ein Gesetzentwurf fehlt bislang.

Rentenreform 2026: Kommission empfiehlt neue Regeln für Erwerbsminderung
Ein minimalistischer, heller Konferenzraum mit einem leeren Holztisch und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Alterssicherungskommission legte am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Rentensystems vor. Ein zentraler Bestandteil des Papiers betrifft die Reform der Erwerbsminderungsrente. Mit der Empfehlung 10 regt das Gremium an, den Begriff der Erwerbsminderung grundlegend zu überarbeiten.

Künftig sollen die konkreten Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt bei Personen, die noch drei Stunden täglich arbeiten können, stärker berücksichtigt werden. Zudem sieht der Vorschlag vor, den Zeitraum für eine Arbeitserprobung von bislang sechs auf künftig zwölf Monate auszuweiten.

Geltende Kriterien der Deutschen Rentenversicherung

Gegenwärtig richtet sich der Rentenanspruch strikt nach dem zeitlichen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Nach den Bestimmungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, die volle Erwerbsminderungsrente.

Besteht ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden pro Tag, greift die teilweise Erwerbsminderung, die der halben Rente entspricht. Wer sechs Stunden oder mehr arbeiten kann, hat keinen Rentenanspruch.

Als versicherungsrechtliche Voraussetzung gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, in denen mindestens drei Jahre an Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen müssen. Für das Jahr 2026 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente bei 20.763,75 Euro, während sie bei einer teilweisen Rente mindestens 41.527,50 Euro beträgt.

Pläne für eine Schutzrente und Veränderungen beim vorzeitigen Ruhestand

Anzeige

Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt — darunter eine grundlegend überarbeitete Erwerbsminderungsrente und die geplante Schutzrente für rentennahe Jahrgänge. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, doch wer heute plant, sollte die Kriterien kennen: volle Rente unter drei Stunden, halbe Rente von drei bis unter sechs Stunden, kein Anspruch ab sechs Stunden. Kostenlosen Renten-Report anfordern

Für rentennahe Jahrgänge sieht die Alterssicherungskommission die Einführung einer sogenannten Schutzrente vor. Diese soll greifen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen und eine entsprechende Gesundheitsprüfung bestanden wird. In diesem Fall soll der Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei ermöglicht werden.

Gleichzeitig sprach sich die Kommission dafür aus, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gemäß Paragraph 38 SGB VI abzuschaffen, und lehnte ein Modell rein nach Beitragsjahren ab.

Nach Berechnungen der Kommission beläuft sich das Einsparpotenzial durch den Wegfall dieser Rentenart auf rund 430 Millionen Euro je Rentenjahrgang; bei einer rechnerischen Verschiebung um ein Jahr ergäben sich rund 6,5 Milliarden Euro.

Bei einem Wegfall der bisherigen Sonderregelung entstünden Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat, was bei einem um 24 Monate vorgezogenen Beginn einem dauerhaften Rentenabschlag von 7,2 Prozent entspricht. Dies entspräche bei einer Bruttorente von 1.000 Euro monatlich 72 Euro und bei 1.800 Euro rund 130 Euro weniger.

Vorschläge zur Altersteilzeit und gesetzlicher Status

Anzeige

Wer mit 63 oder 64 in den Ruhestand will, sollte die geplante Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren kennen: Bei einem um 24 Monate vorgezogenen Beginn summiert sich der Abschlag auf 7,2 Prozent dauerhaft — bei 1.800 Euro Bruttorente rund 130 Euro weniger pro Monat. Auch das Altersteilzeit-Mindestalter soll von 55 auf 58 Jahre steigen. Abschlags-Rechner und Report jetzt sichern

Ergänzend zu den Vorgaben bei Erwerbsminderung empfiehlt die Kommission weitere Einschnitte bei vorgezogenen Altersgrenzen. So soll das Eintrittsalter für langjährig Versicherte von bisher 63 auf 64 Jahre angehoben werden und ab dem Jahr 2031 parallel mit der regulären Regelaltersgrenze steigen. Für die Altersteilzeit wird ein Wegfall des Blockmodells vorgeschlagen, während das Mindestalter von 55 auf 58 Jahre angehoben werden soll.

Die Kommission betonte zu ihren Ausarbeitungen, dass die vorgelegten Punkte lediglich Empfehlungen darstellen. Sie sind kein geltendes Recht, und bislang liegt für die Umsetzung dieser rentenrechtlichen Vorschläge kein Gesetzentwurf vor.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70112478 |