Rentenreform, Rente

Rentenreform: Rente mit 63 fällt weg, Alter steigt bis 67,5

24.06.2026 - 23:28:18 | boerse-global.de

Die Rentenkommission schlägt das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren vor. Eine Pflicht zur Kapitalrente und höheres Eintrittsalter sind geplant.

Rentenkommission: Rente mit 63 vor dem Aus
Rentenreform - Ältere Fachkräfte arbeiten in einem modernen Büro zusammen, symbolisch für längere Erwerbstätigkeit und Rentenreformen. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kern der Reform: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen.

Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas nahmen das Gutachten am 23. Juni 2026 entgegen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung trotz demografischem Wandel zu sichern und den Fachkräftemangel abzumildern.

Aus für die Rente mit 63

Die Expertenkommission empfiehlt die schrittweise Abschaffung der Rente mit 63. Zuletzt nutzten rund 260.000 bis 270.000 Beschäftigte diese Option im Jahr 2024. Bisher konnten Versicherte nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei früher in Rente gehen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein.

Gleichzeitig steigt die Altersgrenze für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) von 63 auf 64 Jahre. Hier bleiben allerdings Abschläge bestehen.

Die Regelaltersgrenze soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab 2031 oder 2032 greift ein 2:1-Modell: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, entfallen acht Monate auf längere Arbeit und vier Monate auf mehr Rente. Das reguläre Renteneintrittsalter könnte so bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rechnet vor: Allein die Abschaffung der Rente mit 63 spart bis zu 10 Milliarden Euro pro Jahr und erhält dem Arbeitsmarkt rund 125.000 zusätzliche Fachkräfte.

Pflicht zur Kapitalrente kommt

Um das Rentenniveau zu stabilisieren, schlägt die Kommission eine verpflichtende Kapitalrente vor. Nach schwedischem Vorbild sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 1 Prozent des Bruttolohns einzahlen – insgesamt also 2 Prozent.

Der Versichertenkreis wird deutlich ausgeweitet. Künftig müssen auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Langfristig sollen sogar Beamte einbezogen werden.

Minijobs stehen vor dem Aus. Das Gremium empfiehlt, sie weitgehend abzuschaffen – mit Ausnahme von Schülerjobs. Alle anderen geringfügigen Beschäftigungen sollen voll versicherungspflichtig werden.

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Härtefallregelungen schützen Belastete

Die pauschale Anhebung des Rentenalters trifft vor allem Menschen in körperlich belastenden Berufen. Deshalb sieht der Entwurf eine neue Schutzrente vor. Wer gesundheitliche Einschränkungen oder besonders schwere Arbeitsbiografien nachweisen kann, darf bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Die Details dieser Gesundheitsprüfung müssen aber noch konkretisiert werden.

Vertrauensschutz gilt für Versicherte, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Wer etwa im kommenden Jahr die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllt, bleibt von den Neuregelungen unberührt.

Eine Umsetzung der Reformen wird frühestens 2027 erwartet. Juristen weisen darauf hin: Rentenanwartschaften stehen zwar unter Eigentumsschutz, bieten aber keinen dauerhaften Schutz vor Systemänderungen in der ferneren Zukunft.

Geteilte Reaktionen von Politik und Verbänden

Die Reaktionen auf die Pläne fallen gespalten aus. Die Bundesregierung bezeichnet die Vorschläge als notwendiges Gesamtwerk, das ohne „Rosinenpicken“ umgesetzt werden solle.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisiert: Menschen mit sehr langen Erwerbsbiografien würden durch den Wegfall der abschlagsfreien Rente benachteiligt. Auch die verpflichtende Kapitalrente stößt bei Arbeitnehmervertretern auf Vorbehalte – sie fordern stattdessen den Ausbau betrieblicher Lösungen.

Die Arbeitgeberverbände (BDA) kritisieren die zusätzliche Belastung durch die paritätisch finanzierte Kapitalrente. Der geplante Wegfall von Minijobs könnte besonders im Gastgewerbe zu Personalproblemen führen.

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Trotz der Kontroversen signalisieren sowohl die Unionsfraktion als auch Teile der SPD Gesprächsbereitschaft. Ein erster Koalitionsausschuss zur Beratung ist für den 1. Juli geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein.

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