Rentenreform: Rente mit 63 fällt weg, Alter steigt auf 67,5 Jahre
23.06.2026 - 10:28:11 | boerse-global.de
Das 76-seitige Dokument enthält 33 Empfehlungen für tiefgreifende Veränderungen.
Im Zentrum der Vorschläge steht die Neugestaltung des Übergangs in den Ruhestand. Die Experten stellen sowohl das Blockmodell der Altersteilzeit als auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren infrage.
Schluss mit Frühverrentung
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Die Kommission empfiehlt die vollständige Abschaffung des Blockmodells bei der Altersteilzeit. Ihre Begründung: Diese Form der Arbeitszeitgestaltung komme faktisch einer Frühverrentung gleich. Parallel soll das Mindestalter für den Beginn einer Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre steigen.
Auch die sogenannte Rente mit 63 soll wegfallen. Sie ermöglichte Versicherten nach 45 Beitragsjahren einen abschlagsfreien Rentenbezug. Zudem plant die Kommission, die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Die Dringlichkeit belegen Zahlen aus dem Jahr 2025: Damals waren bereits über 30 Prozent der Rentenzugänge mit Abschlägen belegt. Ein signifikanter Anteil entfiel auf das 63. Lebensjahr.
Renteneintrittsalter steigt dynamisch
Ab 2031 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Kommission favorisiert ein 2:1-Modell: Steigt die Lebenserwartung um zwölf Monate, verlängert sich die Erwerbsphase um acht Monate. Die Rentenbezugszeit wächst um vier Monate.
Die Projektionen sind deutlich: Bis 2041 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67,5 Jahre. Zur Jahrhundertmitte könnten es 68 Jahre sein, in den 2090er Jahren sogar 70 Jahre. Ergänzend soll ab 2031 der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel wieder voll wirken.
Kapitalgedeckte Säule nach schwedischem Vorbild
Um das Rentenniveau zu stabilisieren, empfiehlt die Kommission eine gesetzliche Kapitalrente. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitrag von 2 Prozent des Bruttolohns – paritätisch getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Mittel fließen in einen staatlich verwalteten Fonds am Kapitalmarkt.
Die Modellrechnungen versprechen attraktive Zusatzleistungen: Bei 45 Jahren Beitragsdauer sind etwa 770 Euro monatlich möglich (Realwert 2026). Bei 20 Jahren Beitragszeit wären es rund 150 Euro.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen – plus dem Beitrag für die Kapitalsäule.
Mehr Menschen müssen einzahlen
Die Kommission will die Finanzierungsbasis verbreitern. Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände sollen künftig obligatorisch einzahlen. Auch Minijobber werden rentenversicherungspflichtig – ohne Opt-Out-Möglichkeit. Ausnahmen gibt es nur für Schüler.
Bei den Beamten empfiehlt der Bericht eine langfristige Integration ins Rentensystem. Beginnen soll dies mit einer schrittweisen Absenkung des Pensionsniveaus.
Politische Reaktionen: Lob und scharfe Kritik
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Bundeskanzler Merz kündigte bei der Berichtsübergabe an, die Vorschläge als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Der Sachverständigenrat lobte die Empfehlungen als notwendigen Schritt zur Generationengerechtigkeit.
Der Widerstand kommt von den Sozialpartnern. Arbeitgeberpräsident Dulger lehnt die verpflichtende Kapitalrente ab – wegen befürchteter Mehrbelastungen für Unternehmen. Gewerkschaftsvertreter von Verdi und IG Metall kritisieren den Wegfall der abschlagsfreien Frühverrentung. Sie sprechen von einer faktischen Rentenkürzung für langjährig Beschäftigte.
Sozialverbände wie der VdK fordern ergänzende Maßnahmen zum Schutz von Geringverdienern vor Altersarmut.
