Rentenreform: Freibeträge für kleine Renten sollen auf 375 Euro steigen
Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Debatte um die langfristige Stabilisierung des deutschen Rentensystems stehen weitreichende Anpassungen der Altersvorsorge und der Grundsicherung im Fokus.
Ein zentraler Punkt der aktuellen Diskussion ist die Empfehlung 19 aus dem Bericht der Alterssicherungskommission, die eine deutliche Entlastung für Bezieher kleiner Renten vorsieht. Ziel ist es, die Anrechnung der Bruttorente auf die Grundsicherung im Alter neu zu justieren, um die Lebensleistung von Versicherten stärker zu würdigen.
Neuregelung der Freibeträge in der Grundsicherung
Die Experten der Alterssicherungskommission schlagen vor, künftig 20 oder 30 Prozent der Bruttorente ab dem ersten Euro bei der Berechnung der Grundsicherung freizustellen. Parallel dazu soll die geltende Obergrenze angehoben werden. Statt der bisherigen maximal 281,50 Euro, was der Hälfte des aktuellen Regelbedarfs von 563 Euro entspricht, soll die Grenze auf rund 375,33 Euro steigen. Dies entspräche zwei Dritteln des Regelbedarfs.
Nach der aktuellen Rechtslage gemäß § 82a SGB XII gelten für Personen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten Freibeträge von 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Betrags. Die vorgeschlagene Reform würde somit eine systematische Ausweitung dieser Freistellungen bedeuten und den finanziellen Spielraum für Rentner in der Grundsicherung vergrößern.
Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung
Ein weiterer Kernaspekt der Kommissionsvorschläge betrifft die Regelaltersgrenze nach dem Jahr 2031. Der Bericht empfiehlt, das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung zu koppeln.
Einer Modellrechnung zufolge könnte dies zu einer Erhöhung der Lebensarbeitszeit um rund sechs Monate innerhalb von zehn Jahren führen. Der vorgeschlagene Mechanismus sieht vor, dass bei einer Zunahme der Lebenserwartung um zwölf Monate die Arbeitsphase um acht Monate verlängert wird, während die Rentenphase um vier Monate steigt.
Diese Regelung würde Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1965 betreffen, für die der Renteneintritt im Jahr 2032 ansteht. Derzeit liegt die Altersgrenze für den Jahrgang 1964 und jünger bei 67 Jahren. Für den Jahrgang 1974 könnte sich das Renteneintrittsalter nach diesem Modell auf etwa 67 Jahre und sechs Monate verschieben. Eine finale Entscheidung über diesen Mechanismus steht noch aus.
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Finanzielle Stabilität und Beitragsentwicklung
Um die Finanzierbarkeit des Systems zu gewährleisten, sieht die Kommission eine Anhebung des sogenannten Alpha-Werts von 0,25 auf 0,33 vor. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent im Jahr 2032 endet und der Nachhaltigkeitsfaktor danach wieder voll wirksam wird.
Laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 ist mit einem Anstieg der Beitragssätze zu rechnen. Während dieser im Jahr 2027 bei 18,6 Prozent liegen soll, wird für 2028 ein Anstieg auf 19,9 Prozent erwartet. Bis zum Jahr 2039 könnte der Beitragssatz auf 21,2 Prozent klettern, während das Rentenniveau im selben Zeitraum auf etwa 46,3 Prozent sinken dürfte.
Strukturveränderungen bei Vorruhestandsregelungen
Die Vorschläge umfassen zudem den Wegfall bewährter Übergangsmodelle. Die Kommission regt an, das Altersteilzeit-Blockmodell abzuschaffen und die allgemeine Altersgrenze für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben.
Daten zeigen, dass derzeit etwa vier von fünf Nutzern der Altersteilzeit das Blockmodell wählen. Besonders betroffen wären die industriell geprägten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, in denen über die Hälfte der bundesweit 271.000 Betroffenen beschäftigt ist.
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Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren für die geplante Abschaffung der Rente nach 45 Versicherungsjahren. Kanzleramtschefin Nina Warken verwies in diesem Zusammenhang auf notwendige Härtefallregelungen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird für Oktober erwartet, wobei innerhalb der Regierungskoalition noch Diskussionsbedarf über die genaue Ausgestaltung der Übergangsfristen besteht.
Kritiker wie das Centrum für Europäische Politik (CEP) bemängeln zudem, dass der aktuelle Kommissionsbericht technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt weitgehend unberücksichtigt lässt.
