Rentenreform, Expertenkommission

Rentenreform: Expertenkommission empfiehlt Rente mit 68 ab 2032

21.06.2026 - 08:07:58 | boerse-global.de

Ein Expertengremium schlägt eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rente vor, die ein höheres Renteneintrittsalter und eine obligatorische Zusatzvorsorge vorsieht.

Rentenkommission empfiehlt Rente mit 68 und neue Kapitalsäule
Rentenreform - Nahaufnahme der Hände einer älteren Person, die Zahnräder auf einer Oberfläche anordnet, was die Komplexität der Rentenreform symbolisiert. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das 80-seitige Konzept mit über 30 Einzelmaßnahmen sieht eine längere Lebensarbeitszeit und eine neue kapitalgedeckte Säule vor. Ziel ist die finanzielle Stabilität angesichts der demografischen Entwicklung.

Koppelung des Renteneintritts an die Lebenserwartung

Die Fachleute empfehlen, das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise anzuheben. Kernstück ist ein 2:1-Modell: Steigt die statistische Lebenserwartung, verlängert sich die Arbeitsphase um acht Monate, die Rentenphase um vier Monate.

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Ab 2042 würde die Regelaltersgrenze dann um ein halbes Jahr pro Jahrzehnt steigen. Bis 2041 könnte das Rentenalter auf 67,5 Jahre klettern, bis 2051 auf 68 Jahre. Ein Renteneintritt mit 70 wäre frühestens 2091 zu erwarten. Für heute 30-Jährige bedeutet das: Rente mit 68.

Rente mit 63 fällt – neue Kapitalsäule kommt

Die Kommission empfiehlt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63. Stattdessen soll die Gesundheit über einen früheren Ruhestand entscheiden. Frührenten mit Abschlägen wären künftig erst ab 64 möglich.

Zur Ergänzung der umlagefinanzierten Rente schlägt das Gremium eine obligatorische, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge nach schwedischem Vorbild vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch ein. Die Beiträge könnten 2028 bei 0,5 Prozent starten und auf zwei Prozent des Bruttolohns steigen. Ziel: Das Rentenniveau aus der Umlage bei 48 Prozent halten. Durch die Kapitalrente soll das Gesamtniveau bis 2050 auf etwa 50 Prozent für Neurentner steigen.

Mehr Beitragszahler, stabilere Finanzen

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Um die Einnahmenbasis zu verbreitern, sollen weitere Berufsgruppen in die Rentenkasse einzahlen. Dazu zählen Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände. Auch Beamte sollen langfristig einbezogen werden. Für sie sind eine stärkere Koppelung der Pensionssteigerungen an die Rentenentwicklung sowie eine Rücklagenpflicht vorgesehen.

Der Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentenanpassungen bei einem ungünstigeren Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern dämpft, soll ab 2031 oder 2032 wieder voll wirken. Für Grundsicherungsbezieher im Alter sind neue Freibeträge geplant: 20 bis 30 Prozent der eigenen Rente blieben anrechnungsfrei. Der Rentenbeitragssatz wird Prognosen zufolge bereits 2028 auf 19,9 Prozent steigen.

Die offizielle Übergabe der Empfehlungen an Bundeskanzler Merz und Bundesministerin Bas ist für den 22. Juni 2026 vorgesehen.

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