Rentenreform, Vorschläge

Rentenreform: 33 Vorschläge sollen Renteneintritt bis 70 Jahre anheben

24.06.2026 - 11:33:46 | boerse-global.de

Die Rentenkommission schlägt tiefgreifende Änderungen vor: Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, Abschaffung der Rente mit 63 und eine neue Kapitalrente.

Rentenreform 2026: Höheres Alter, Ende der Rente mit 63
Rentenreform - Eine nachdenkliche ältere Person betrachtet verschwommene Finanzdiagramme, die Rentenreform und die Zukunft des Rentensystems symbolisieren. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

33 Vorschläge sollen das deutsche Rentensystem langfristig sichern. Das Gremium empfiehlt tiefgreifende Änderungen: höhere Altersgrenzen, eine Neugestaltung der Minijobs und mehr Kapitaldeckung.

Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas drängen auf eine vollständige Umsetzung. Aus Gewerkschaften und Teilen der Politik kommt bereits Widerstand.

Lebenserwartung bestimmt das Rentenalter

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Ein Kernpunkt: Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – im Verhältnis zwei zu eins. Konkret bedeutet das: Pro Jahrzehnt steigt die Altersgrenze um etwa sechs Monate.

Ab 2041 läge das Eintrittsalter bei 67,5 Jahren, bis 2051 bei 68 Jahren. In den 2090er Jahren könnte die Marke von 70 Jahren erreicht werden.

Der Wirtschaftswissenschaftler Felbermayr begrüßt den Schritt. Eine solche Erhöhung ermögliche Einsparungen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig sieht der Plan vor, dass die Renten ab 2032 langsamer steigen sollen – durch einen modifizierten Nachhaltigkeitsfaktor.

Aus für die Rente mit 63

Die Kommission schlägt das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 vor. Stattdessen soll die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte auf 64 Jahre steigen. Eine Härtefallregelung für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte ist vorgesehen.

Juso-Chef Türmer und Vertreter des DGB Nord kritisieren das Vorhaben scharf. Es sei ungerecht gegenüber Arbeitnehmern mit langen Erwerbsbiografien.

Minijobs werden sozialversicherungspflichtig

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die rund 6,55 Millionen Minijobber. Die Kommission empfiehlt die weitgehende Abschaffung des Sonderstatus. Ausnahme: Schülerjobs. Künftig sollen diese Stellen voll sozialversicherungspflichtig werden.

Bisher befreien sich rund 80 Prozent der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht. Die Bundesagentur für Arbeit und Gewerkschaften wie die IG BAU argumentieren: Minijobs verhinderten eine lebensfähige Rente und blockierten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Arbeitgeberverbände warnen vor den Folgen. Der Branchenverband Dehoga rechnet vor: Allein im Gastgewerbe wären bundesweit 1,1 Millionen Beschäftigte betroffen.

Neue Gruppen müssen einzahlen

Um die Einnahmebasis zu verbreitern, sollen bisher nicht systempflichtige Gruppen einbezogen werden. Dazu zählen Selbstständige, Beamte, Parlamentarier und Vorstände.

AWO-Präsident Groß bezeichnet die Einbeziehung aller Berufsgruppen als notwendig. Gleichzeitig kritisiert er die geplanten Einschnitte beim Rentenalter.

Kapitalrente als zweite Säule

Zusätzlich zur Umlagefinanzierung ist eine obligatorische Kapitalrente geplant. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafür einen paritätischen Zusatzbeitrag von zwei Prozent. Ziel: Das Rentenniveau stabil bei mindestens 48 Prozent halten.

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Die CDU lobt das Paket als Ganzes. Die Sozialverbände Paritätischer und Caritas zeigen sich gespalten: Sie begrüßen den Fokus auf die Vermeidung von Altersarmut, warnen aber vor einer sozialen Unausgewogenheit der Einschnitte.

Fahrplan steht

Arbeitsministerin Bas kündigte an: Die Verhandlungen über den Umsetzungsfahrplan sollen Anfang Juli im Koalitionsausschuss fortgeführt werden. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Jahresende.

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