Rentenkommission, Freibetrag

Rentenkommission: Neuer Freibetrag soll auch ohne 33 Grundrentenjahre greifen

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Kommissionsvorschlag soll Beitragsjahre bei der Grundsicherung stärker berücksichtigen; IW-Daten zeigen häufige Renteneintritte vor der Regelaltersgrenze.
Moderne architektonische Fassade eines Regierungsgebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Debatte über die finanzielle Absicherung im Alter gewinnt an Schärfe. Im Juni 2026 legte die Alterssicherungskommission einen Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vor, der tiefgreifende Anpassungen im bestehenden Rentensystem anstößt. Ein zentraler Punkt betrifft die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Hier empfiehlt das Gremium einen neuen Freibetrag für gesetzliche Renten.

Dieser Freibetrag soll künftig auch dann greifen, wenn Versicherte die bisher erforderlichen 33 Grundrentenjahre nicht erreicht haben. Ziel des Vorschlags ist es, tatsächlich geleistete Beitragsjahre spürbar stärker zu honorieren, anstatt Rentenansprüche vollständig mit staatlichen Unterstützungsleistungen zu verrechnen.

Politische Debatte um Renteneintritt und Sorgezeiten

Die Vorschläge der Kommission stoßen auf unterschiedliche Reaktionen in Politik und Fachwelt. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte bei einer Veranstaltung des Wirtschaftsforums der SPD in Berlin, an der Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 festhalten zu wollen. Er bezeichnete die 33 Vorschläge der Alterssicherungskommission als ein ausgewogenes und gut durch dachtes Gesamtkonzept.

Zwar gebe es ausreichend Spielraum für Detailregelungen, Übergangsfristen und Härtefälle, fundamentale Bausteine wie das Ende von Frühverrentungen und die Einführung einer Kapitalrente müssten jedoch Bestandteil des Gesamtpakets bleiben.

Kritik an Teilen der Rentendiskussion kommt hingegen vom Deutschen Juristinnenbund. Die Organisation wies Überlegungen zurück, Sorgezeiten für Kinderbetreuung und Pflege bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren zu streichen, da dies einseitig zulasten von Frauen gehe. djb-Präsidentin Susanne Baer mahnte, wer Sorgearbeit als Verhandlungsmasse für Rentenkürzungen betrachte, verkenne die Lebensrealität vieler Frauen und zementiere die geschlechtsspezifische Rentenlücke.

Susanne Dern forderte vor diesem Hintergrund eine höhere Bewertung sowie eine Ausweitung und Flexibilisierung von Pflege- und Erziehungszeiten im Rentenrecht.

Arbeitsmarktdaten belegen Trend zur früheren Rente

Hintergrund der Diskussionen ist die Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters. Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln zeigt, dass im Jahr 2025 lediglich 37 Prozent des Jahrgangs 1958 die Altersrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 66 Jahren antraten.

Demgegenüber gingen 27 Prozent nach mindestens 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand, 18 Prozent wählten den Renteneintritt mit finanziellen Abschlägen. Weitere 7 Prozent schieden aufgrund einer Schwerbehinderung aus dem Berufsleben aus, während 6 Prozent bei Erreichen der Regelaltersgrenze aus einer vollen Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselten.

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Zusätzlich bezogen 2025 rund 1,1 Millionen Menschen der Jahrgänge 1960 bis 1963 eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze. Zwischen 2012 und 2025 stieg das gesetzliche Renteneintrittsalter zwar rechnerisch um 14 Monate, das tatsächliche Zugangsalter erhöhte sich im selben Zeitraum jedoch nur um acht Monate.

IW-Arbeitsmarktexpertin Stefanie Seele hob hervor, dass es darauf ankomme, dringend benötigte Fachkräfte nicht vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden zu lassen.

Anpassungen bei Rentenwerten und steuerlichen Freibeträgen

Neben strukturellen Reformen stehen konkrete Anpassungen der Bezüge im Raum. Laut einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung wird für den 1. Juli 2027 auf Basis der Frühjahrsfinanzschätzung eine Rentenerhöhung von plus 4,4 Prozent prognostiziert.

Bei dieser rechnerischen Modellannahme läge der Rentenwert bei rund 44,39 Euro, wobei der finale Beschluss noch aussteht. Für das Jahr 2028 geht die Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung von einem Plus von 2,3 Prozent aus.

Parallel beriet der Finanzausschuss des Bundestages über Anpassungen beim steuerlichen Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag soll 2027 um 216 Euro von bisher 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen und 2028 einen Wert von 12.900 Euro erreichen.

Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung sind für 2027 25.128 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung kalkuliert für 2027 infolgedessen mit Mindereinnahmen bei den Steuern von gut 4,5 Milliarden Euro.

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Die Besteuerung von Altersbezügen steigt derweil schrittweise an. Während bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 noch 84 Prozent der Rente steuerpflichtig sind, steigt dieser Anteil 2027 auf 84,5 Prozent.

Nach Berechnungen der Bundesregierung bleibt eine Jahresrente bei Rentenbeginn 2027 ohne sonstige Einkünfte und mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 12,35 Prozent bis zu einem Betrag von etwa 17.600 Euro – knapp 1.470 Euro im Monat – steuerfrei.

Zudem plant die Bundesregierung weitere steuerliche Anpassungen: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen, während die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent angehoben und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten gesenkt werden soll.

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