Renteneintritt: Lebenserwartung bestimmt Arbeitsalter ab 2041
23.06.2026 - 19:36:26 | boerse-global.de
Bundeskanzler Merz und Bundestagspräsidentin Bas haben heute den Reformbericht einer Expertenkommission entgegengenommen. Das Papier enthält 33 Empfehlungen für ein zukunftssicheres Rentensystem. Die Vorschläge kombinieren längere Lebensarbeitszeit, eine neue Kapitalkomponente und mehr Beitragszahler.
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Renteneintritt soll an Lebenserwartung gekoppelt werden
Die Kommission schlägt ein festes Verhältnis von Arbeitsjahren zu Rentenjahren vor: künftig 2:1. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verlängert sich die Erwerbsphase um acht Monate – die Rentenphase steigt um vier Monate.
Der Mechanismus soll ab 2041 greifen. Die Prognose: Das Renteneintrittsalter liegt dann bei 67,5 Jahren, 2051 bei 68 Jahren. Für heute Vierjährige könnte die Grenze bis in die 2090er-Jahre auf 70 Jahre steigen.
Parallel empfiehlt die Kommission die Abschaffung der Rente mit 63. Ausgleich für besonders belastete Berufsgruppen sollen neue Härtefallregelungen schaffen.
Kapitalrente nach schwedischem Vorbild geplant
Um das Rentenniveau zu stabilisieren, soll eine gesetzliche Kapitalrente kommen. Ab 2028 fließt zunächst ein Prozent des Bruttolohns in einen staatlich verwalteten Aktienfonds. Später steigt der Beitrag auf zwei Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Finanzierung hälftig.
Der Ökonom Marcel Fratzscher bewertet die Richtung als richtig, mahnt aber eine konsequentere Umsetzung an.
Die Kommission will zudem den Kreis der Beitragszahler ausweiten. Künftig sollen auch Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ein weiterer Punkt: die Abschaffung beitragsfreier Minijobs. Rund 80 Prozent der 6,8 Millionen Minijobber zahlen derzeit keine eigenen Rentenbeiträge.
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Der Branchenverband Dehoga warnt vor den Folgen für das Gastgewerbe. Allein in Niedersachsen seien über 100.000 Stellen betroffen.
Ostdeutschland fürchtet Altersarmut
Die Vorschläge stoßen auf geteiltes Echo. Die Ostbeauftragte Kaiser (SPD) warnt vor einer drohenden Altersarmut, falls das Rentenniveau ab 2031 sinkt. In den östlichen Bundesländern sei die gesetzliche Rente oft die einzige Lebensgrundlage.
Daten aus Sachsen untermauern die Sorge: Ende 2025 bezogen dort 21.080 Personen Grundsicherung im Alter – fast doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor.
Auch Sachsens Ministerpräsident Kretschmer fordert eine stärkere Berücksichtigung ostdeutscher Lebensleistung. Gewerkschaften und Linke bezeichnen die Anhebung des Rentenalters als faktische Rentenkürzung. Viele Beschäftigte könnten die höheren Altersgrenzen nicht gesund erreichen.
Politische Umsetzung: Rosinenpickerei soll vermieden werden
Die 33 Empfehlungen sind als Gesamtpaket zu verstehen, betonten Merz und Bas bei der Übergabe. Ein Rosinenpicken einzelner Maßnahmen solle es nicht geben.
Wann das Gesetzgebungsverfahren startet, ist noch offen. Teile der Union drängen auf einen Parlamentsbeschluss noch im Herbst 2026. Vertreter der SPD plädieren für eine gründliche Beratung nach der Sommerpause.
Der Koalitionsausschuss soll am 1. Juli einen ersten Grundsatzbeschluss fassen. Ziel ist ein Inkrafttreten der Reform zum Jahresbeginn 2027. Das angestrebte Rentenniveau: mindestens 48 Prozent.
