Rentenbezug: Durchschnittsdauer seit 1960 von 10 auf 20 Jahre verdoppelt
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 15:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wie lange wird man statistisch leben – und reicht die eigene Altersvorsorge dafür aus? Diese Frage will die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) mit einem neuen Online-Rechner beantworten, der die statistische Lebenserwartung nach Alter und Geschlecht in Sekundenschnelle berechnet.
Grundlage des Tools ist die sogenannte Generationensterbetafel. Das Angebot fällt in eine Zeit, in der Politik und Sozialversicherungsträger intensiv über die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung diskutieren.
Ein Rechner mit Einschränkungen
Dr. Volker Priebe von der DAV weist darauf hin, dass die ausgewiesene statistische Lebenserwartung ein Durchschnittswert ist und keine individuelle Vorhersage für den Einzelnen darstellt. Das Tool soll dennoch bei der Lebensplanung helfen und Orientierung geben, ob die persönliche finanzielle Vorsorge ausreichend bemessen ist. Hintergrund ist die Beobachtung, dass Menschen in Deutschland im Schnitt immer älter werden.
Was amtliche Daten zeigen
Wie belastbar solche statistischen Werte tatsächlich sind, zeigt eine Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und des Statistischen Bundesamts: Wer mit 65 Jahren in Rente geht, hat demnach eine Restlebenserwartung von 21,2 Jahren bei Frauen und 18,2 Jahren bei Männern, was einem Sterbealter von 86,2 beziehungsweise 83,2 Jahren entspricht.
Allerdings liegt die tatsächliche Rentendauer nach den Erkenntnissen von BiB und Statistischem Bundesamt bis zu zwei Jahre höher als die rein statistische Restlebenserwartung – ein Hinweis darauf, dass die Aussagekraft solcher Durchschnittswerte begrenzt ist. Seit 1960 hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer laut derselben Auswertung von rund 10 auf über 20 Jahre verdoppelt.
Auch regionale Daten der Deutschen Rentenversicherung Nord für das Jahr 2025 bestätigen den Trend zu langen Rentenphasen: In Mecklenburg-Vorpommern lag die Rentenbezugsdauer bei 23,2 Jahren (Frauen 25,9, Männer 20,1), in Hamburg bei 21,9 Jahren (Frauen 23,6, Männer 19,8) und in Schleswig-Holstein bei 21,6 Jahren (Frauen 22,9, Männer 20,0).
Gleichzeitig ist das Renteneintrittsalter in diesen Bundesländern gestiegen – auf 64,3 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern, 65,1 Jahre in Hamburg und 64,8 Jahre in Schleswig-Holstein, jeweils rund sechs bis sieben Monate mehr als vor fünf Jahren.
Bundesweit lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer laut Deutscher Rentenversicherung 2024 bei 20,5 Jahren, gegenüber 16,9 Jahren im Jahr 2004, mit einem Renteneintrittsalter von 64,7 Jahren.
Wer sich mit der eigenen Lebensplanung befasst, sollte auch die rechtliche Absicherung für die spätere Lebensphase nicht vergessen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet geprüfte Vorlagen für das Testament und die Patientenverfügung, um Ihre Familie rechtssicher abzusichern. Nachlass-Ratgeber mit Gratis-Vorlagen herunterladen
Eine Studie des Robert Koch-Instituts, veröffentlicht im Journal of Health Monitoring 1/2025 und den Zeitraum 2020 bis 2022 untersuchend, zeigt zudem deutliche soziale Unterschiede: Zwischen sozial benachteiligten und privilegierten Regionen liegt die Lebenserwartungsdifferenz bei Männern bei 7,2 Jahren, bei Frauen bei 4,3 Jahren.
Politischer Druck auf das Renteneintrittsalter
Diese demografischen Entwicklungen befeuern die politische Diskussion über eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Alterssicherungskommission legte im Juni 2026 33 Empfehlungen vor, darunter die Kopplung der Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1965 von 2031 an sowie eine Anhebung auf 67 Jahre und 6 Monate bis 2041. Zudem soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abgeschafft und das Eintrittsalter für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre angehoben werden, mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat.
Eine im Zusammenhang mit den Empfehlungen zitierte DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung beziffert den gesamtfiskalischen Effekt auf rund 727 Millionen Euro, bei Mehrausgaben für Arbeitslosigkeit von 312 Millionen Euro und einem Barwertgewinn für die gesetzliche Rentenversicherung von 80,6 Millionen Euro für den Jahrgang 1957.
Die Bundesregierung plant laut Berichten, das Renteneintrittsalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen und bis 2030 eine verpflichtende Kapitalrente mit je einem Prozent Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzuführen.
Nach Verlusten der CDU bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeigte Bundeskanzler Friedrich Merz Gesprächsbereitschaft zu Änderungen an der geplanten Reform. Juso-Chef Philipp Türmer forderte in der ARD, die Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren beizubehalten.
Viele Menschen machen beim Thema Vorsorge und Erben entscheidende Fehler, die Angehörige später teuer zu stehen kommen können. Ein spezieller Report zeigt nun, wie Sie Ihren Nachlass ohne teuren Notar regeln und dabei sogar Steuern sparen können. Kostenlosen Vorsorge-Leitfaden jetzt sichern
Bundesarbeitsministerin Bas verteidigte die Rentenreform im Bundestag und sicherte Vertrauensschutz für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu. Die entsprechende Altersgrenze steigt demnach schrittweise auf 65 Jahre, aktuell liegt sie bei rund 64,5 Jahren, während das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 4 Monaten liegt.
Nach Angaben von Bas entfallen rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten auf „besonders langjährig Versicherte". Für 2027 sieht der Etat des Arbeitsministeriums 201,46 Milliarden Euro vor, nach 197,34 Milliarden Euro im Jahr 2026 – damit bleibt es der größte Einzelposten im Bundeshaushalt.
Bas kündigte an, die Reform noch in dieser Legislaturperiode bis 2029 umzusetzen und sagte für die Abschaffung des vorgezogenen Renteneintritts nach 45 Versicherungsjahren Übergangsregeln zu. Ein Gesetzesabschluss war ursprünglich bis Ende 2026 angestrebt, ein Referentenentwurf liegt bislang nicht öffentlich vor.
Kritik an den Reformplänen kommt unter anderem aus Ostdeutschland und Teilen der SPD-Fraktion. Hessens stellvertretender Ministerpräsident Mansoori forderte eine erneute Prüfung der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – jener Regelung, die im Volksmund als „Rente mit 63" bekannt ist und derzeit einen vorgezogenen Renteneintritt ohne Abschläge mit 64,5 Jahren ermöglicht.
Blick nach Österreich
Auch außerhalb Deutschlands wird die Kopplung des Pensionsalters an die Lebenserwartung diskutiert. VIG-Generaldirektor Hartwig Löger forderte eine Anpassung des österreichischen Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung. Er verwies darauf, dass das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionisten vor 20 Jahren noch bei 3:1 lag, inzwischen aber bei 2:1 liegt, während der staatliche Zuschuss wachse und bereits ein Drittel des Budgets ausmache.
Löger betonte zudem, dass im Umlageverfahren niemand direkt für die eigene Pension einzahle, sondern das System auf der Finanzierung durch die jeweils aktive Generation beruhe.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie lange die eigene Altersvorsorge tatsächlich reichen muss, an Bedeutung – ein Umstand, den auch der neue DAV-Rechner adressieren soll, ohne freilich individuelle Gewissheit liefern zu können.
