Rente mit 63 fällt weg: Jahrgang 1967 wird letzter Profiteur
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, im Volksmund "Rente mit 63" genannt, sorgt für zunehmende Spannungen innerhalb der Koalition und zwischen den Parteien. Während Ökonomen und Kommissionen auf eine rasche Reform drängen, mehren sich politische Signale des Zögerns – befeuert durch schlechte Wahlergebnisse und geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei der Rentenhöhe.
SPD geht auf Distanz
In der ZDF-Elefantenrunde am Wahlabend ging SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf auf Distanz zur geplanten Abschaffung der Rente mit 63. ZDF-Moderatorin Zimmermann bezifferte den möglichen Verzicht auf Einsparungen von 10 Milliarden Euro. CSU-Landesgruppenchef Hoffmann und CDU-Generalsekretärin Hoppermann hielten dagegen und bekräftigten die Reformnotwendigkeit. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte klar, die Reformen müssten kommen.
Hintergrund der SPD-Position ist der Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern, in dem Spitzenkandidatin Manuela Schwesig gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente geworben hatte. Bei der Landtagswahl stürzte die CDU auf rund 5 Prozent ab, die AfD wurde stärkste Kraft. Merz bezeichnete das Ergebnis als "Desaster", wolle den Reformkurs aber fortsetzen. Schwesig hielt die SPD bei 36 Prozent – über 20 Punkte vor der Berliner SPD.
Innerparteilicher Gegenwind aus der Jungen Union
Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU, forderte die umgehende Abschaffung der abschlagsfreien Frührente und hält die diskutierte fünfjährige Übergangsfrist für zu lang, wenngleich Vertrauensschutz für kurz bevorstehende Renteneintritte gewährleistet bleiben solle.
Zugleich kritisierte er die Kopplung des Rentenalters an Beitragsjahre als strukturelle Benachteiligung von Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien – ein Punkt, der die im Hook angesprochenen geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Rentenhöhe unmittelbar berührt.
Gegenläufig positionierte sich ver.di-Rentenexpertin Judith Kerschbaumer, die für die Abschaffung "fünf Jahre als absolutes Mindestmaß" forderte. Sie verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht 2004 fünf Jahre Vorlauf als gerade noch ausreichend bewertet hatte. Wirtschaftsweiser Martin Werding hält dagegen 2 bis 3 Jahre Übergangsfrist für ausreichend, warnte jedoch, dass es für die Jahrgänge 1965/1966 eng werden könnte.
Zahlen zu Kosten und Beschäftigungseffekten
Im Jahr 2025 gingen rund 262.000 Menschen nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente, weitere rund 238.000 nutzten die Rente nach 35 Jahren mit Abschlägen.
Eine DIW-Studie für die Bertelsmann Stiftung kam zu dem Ergebnis, dass der Wegfall der abschlagsfreien Rente die Rentenversicherung pro Rentnerjahrgang um rund 9,5 Milliarden Euro entlasten und dem Arbeitsmarkt rund 125.000 Vollzeitkräfte erhalten könnte.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte hingegen, eine SPD-Übergangsfrist von fünf Jahren könnte rund 2 Millionen Arbeitskräfte vorzeitig in Rente bringen, da zwischen 2027 und 2031 fünf geburtenstarke Jahrgänge die Altersgrenze erreichen – mit schätzungsweise 1,8 Millionen Begünstigten.
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Als Referenz diente, dass 2025 bereits 27 Prozent des Jahrgangs 1958 abschlagsfrei früher in Rente gingen. IAB-Chef Fitzenberger schätzte, dass 1,5 bis 2,5 Millionen Beschäftigte 2 bis 3 Jahre früher in Rente gehen könnten, und plädierte für eine Reform ohne Übergangsfrist, dafür aber für eine abschlagsfreie Frührente bereits ab 42 Beitragsjahren.
Empfehlungen der Alterssicherungskommission
Die Alterssicherungskommission empfahl, die Rente für besonders langjährig Versicherte "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" abzuschaffen. Wer bis spätestens 2031 65 Jahre alt wird, könnte demnach als letzter Jahrgang die Frührente nutzen. Diskutiert werden zudem eine Härtefallregelung nach österreichischem Vorbild oder eine Erwerbsminderungsrente light.
CSU-Kommissionsvize Florian Dorn verteidigte die Abschaffung nach 45 Beitragsjahren und bezifferte die Kosten auf rund 10 Milliarden Euro pro Rentenjahrgang; geplant seien eine Übergangs- sowie eine Härtefallregelung für gesundheitlich Betroffene.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet einen Referentenentwurf, dessen Details noch offen sind. Merz und Arbeitsministerin Bas wollten ursprünglich alle 33 Empfehlungen der Kommission umsetzen, Bas stellte die Abschaffung der Rente mit 63 später jedoch selbst infrage.
Durchgesickerter Arbeitsentwurf
Ein Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums mit Stand vom 21. August 2026 wurde einem Bericht der ZEIT zufolge Mitte September 2026 bekannt. Demnach soll § 38 SGB VI, der die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren regelt, gestrichen werden – mit Auslaufen ab Jahrgang 1967 und ohne allgemeinen Anspruch ab Jahrgang 1972. Zudem soll die Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1968 nach einer 2:1-Regel an die Lebenserwartung gekoppelt werden; die Bundesregierung orientiert sich dabei an einer Anhebung von 67 Jahren auf 67 Jahre und 6 Monate im Zeitraum 2031 bis 2041. Eine neue Schutzrente nach § 39 SGB VI ist ab dem 1. Januar 2032 vorgesehen.
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Für die Jahrgänge 1965 bis 1967 soll es bei 67 Jahren bleiben. Für die Jahrgänge 1968 bis 1971, die vor einem Kabinettsbeschluss verbindlich Altersteilzeit vereinbaren, soll eine Schonfrist mit Regelaltersgrenze 67 Jahre und abschlagsfreier Rente nach 45 Jahren ab 65 gelten.
Das Ministerium bezeichnete den Entwurf als veraltetes Fachreferats-Papier ohne Kabinettsbeschluss und ohne Befassung der Hausleitung. Die Koalition will das Gesetzgebungsverfahren gleichwohl bis Ende 2026 abschließen.
Weitere Kommissionsempfehlungen und Kritik
Die Kommission empfiehlt außerdem, die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren (§ 36 SGB VI) von 63 auf 64 Jahre anzuheben – auch hier ist bislang nichts beschlossen. Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt zudem vor, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, wobei pro zusätzlichem Lebensjahr acht Monate länger gearbeitet werden müssten.
Ab 2032 soll der derzeit ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor wieder gelten. Auch Selbstständige, Bundestagsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Kritik an den Plänen kam von AfD-Sprecher René Springer, Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch und BSW-Politikerin Sahra Wagenknecht. Nach der Übergabe des Kommissionsberichts an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas im Sommer 2026 war eine erste Entscheidung im Koalitionsausschuss möglicherweise für Anfang Juli vorgesehen gewesen.
Demografischer Druck als Ausgangspunkt
Die Alterssicherungskommission hatte im Sommer 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Rentenreform vorgelegt, deren vollständige Umsetzung die Bundesregierung plant. Die Reformbereiche umfassen die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, den Ausbau privater Vorsorge, die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die Deutsche Rentenversicherung sowie die Bekämpfung von Altersarmut und Bürokratieabbau.
Der demografische Hintergrund gilt als zentrales Argument der Reformbefürworter: Bis 2040 werden laut Angaben der Alterssicherungskommission und der Deutschen Rentenversicherung rund 30 Prozent der heutigen Erwerbspersonen im Ruhestand sein.
Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern lag vor 30 Jahren bei 5:1, liegt heute bei 2:1 und wird bis Mitte der 2030er Jahre voraussichtlich auf diesem Niveau bleiben. Der durchschnittliche Rentenbezug dauert mindestens 20 Jahre.
Bereits nach der Übergabe des Kommissionsberichts im Juni 2026 in Berlin hatte Bundeskanzler Merz die vollständige Umsetzung angekündigt und betont, alle Elemente des Reformpakets müssten zügig umgesetzt werden – einzelne Maßnahmen dürften nicht herausgenommen oder abgelehnt werden. Die aktuelle Debatte zeigt, wie schwer sich diese Ankündigung angesichts wahlpolitischer Realitäten in der Praxis halten lässt.
