Renale Denervation: Medtronic erhält neue CPT-Codes ab Januar 2028
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 03:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Standardisierung innovativer medizinischer Verfahren in den Vereinigten Staaten erreicht ab Januar 2028 eine neue Stufe. Die American Medical Association (AMA) hat die Einführung von sogenannten Category-I-CPT-Codes (Current Procedural Terminology) für verschiedene technologische Systeme genehmigt, die bislang unter vorläufigen Kategorien geführt wurden. Dies betrifft insbesondere Verfahren zur Behandlung von Bluthochdruck, Inkontinenz und Schlafapnoe.
Medtronic und Recor Medical: Etablierung der renalen Denervation
Ein Schwerpunkt der Neukategorisierung liegt auf der renalen Denervation, einem Verfahren zur Behandlung von unkontrolliertem Bluthochdruck. Medtronic erhielt für sein System Symplicity Spyral sowie für das Altaviva-System zur Tibialis-Neuromodulation gegen Dranginkontinenz die Bestätigung für Category-I-Codes. Diese ersetzen die bisherigen Category-III-Codes und treten im Januar 2028 in Kraft.
Für das Symplicity-Spyral-Verfahren greift Medtronic auf eine breite Datenbasis zurück: Das zugehörige SPYRAL-HTN-Programm umfasst mehr als 5.000 Studienteilnehmende. Die weltweite Erfahrung mit der renalen Denervation beläuft sich laut Unternehmensangaben auf über 40.000 behandelte Patientinnen und Patienten.
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Parallel dazu schuf das CPT-Panel der AMA für Recor Medical zwei spezifische Category-I-Codes (37X47 und 37X48). Diese beziehen sich auf die perkutane transkatheterbasierte renale sympathische Denervation. Das von der US-Gesundheitsbehörde FDA zugelassene Paradise-Ultraschallsystem des Unternehmens fällt in diesen neuen Anwendungsbereich. Die endgültigen Nummern und detaillierten Beschreibungen sollen von der AMA vor der Einführung im Januar 2028 veröffentlicht werden.
Erweiterte Kodierung für die Neuromodulation bei Inspire Medical Systems
Auch im Bereich der Schlafmedizin wurden Anpassungen vorgenommen. Inspire Medical Systems gab bekannt, dass das AMA-CPT-Panel neue Category-I-Codes für Verfahren mit dem Inspire-V-System genehmigt hat. Die Neuerung, die ebenfalls zum 1. Januar 2028 wirksam wird, umfasst die Implantation einer einzelnen Elektrode sowie eines implantierbaren Impulsgebers.
Inspire verweist auf mehr als 140.000 behandelte Patientinnen und Patienten sowie über ein Jahrzehnt klinischer Erfahrung. Der Prozess der finanziellen Bewertung durch die Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) steht jedoch noch aus. Das Unternehmen erwartet einen ersten Vorschlag zur Medicare-Bewertung im Juli 2027, gefolgt von einer endgültigen Festlegung im November 2027.
Bedeutung und Limitationen der Category-I-Codes
Die Einstufung als Category-I-Code gilt in der Medizintechnikbranche als wichtiger Meilenstein, da sie die Verwaltung von Arztzahlungen vereinfacht und Entscheidungen kommerzieller Versicherer unterstützen kann. Dennoch betonen sowohl Medtronic als auch Recor Medical, dass die reine Existenz eines CPT-Codes keine automatische Kostendeckung oder Erstattung garantiert.
Die Codes legen weder die klinische Überlegenheit eines Systems fest, noch sichern sie den unmittelbaren Patientenzugang oder garantieren Zahlungen durch staatliche Programme wie Medicare und Medicaid oder private Versicherungsunternehmen.
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Hürden bei unzureichender Evidenzlage am Beispiel spinaler Distraktion
Während die genannten Neuromodulations-Verfahren den Sprung in die reguläre Kodierung geschafft haben, verdeutlichen aktuelle Richtlinien anderer Akteure die Bedeutung robuster klinischer Studien. Der Versicherer Anthem bewertet beispielsweise die mechanisierte spinale Distraktion – darunter Systeme wie VAX-D, DRS und Accu-Spina – weiterhin als investigativ.
Die Richtlinie sieht diese Verfahren für die Behandlung von Rückenschmerzen als nicht medizinisch notwendig an und verweist auf eine unzureichende Evidenzlage. So wurde etwa eine kleine randomisierte Studie mit 17 Personen angeführt, deren Aussagekraft aufgrund kurzer Nachbeobachtungszeiten und fehlender Kontrollgruppen begrenzt sei.
Eine retrospektive Untersuchung aus dem Jahr 2024, die Physiotherapie mit und ohne Traktion oder Dekompression verglich, wurde aufgrund ungleicher Ausgangswerte ebenfalls als nur eingeschränkt verallgemeinerbar eingestuft.
Diese Einordnung deckt sich mit älteren Bewertungen: Die NASS-Leitlinie aus dem Jahr 2020 empfiehlt Traktion bei chronischen Kreuzschmerzen nicht, und bereits 1997 erklärte CMS, dass bestimmte Distraktionsverfahren mangels wissenschaftlicher Daten nicht von Medicare abgedeckt werden.
