Reha, Pension

Reha vor Pension: 74 Prozent der Anträge auf Invaliditätspension abgelehnt

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

2025 wurden rund 74 Prozent der Anträge abgelehnt; die Arbeiterkammer Oberösterreich verlangt Änderungen bei Begutachtung und Absicherung.

Reha vor Pension: Arbeiterkammer Oberösterreich fordert Systemumbau
Ein minimalistischer, leerer Flur in einem modernen öffentlichen Gebäude mit hellem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die im Jahr 2014 eingeführte österreichische Reform des Modells „Reha vor Pension“ sollte betroffene Arbeitnehmer durch Reha- und Umschulungsgeld im Erwerbsleben halten, anstatt befristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen zu gewähren.

Laut einem Bericht vom 7. Oktober 2026 zieht die Arbeiterkammer Oberösterreich jedoch eine ernüchternde Bilanz: Die erhofften Effekte seien weitgehend ausgeblieben. In der Praxis fungiere das Rehabilitationsgeld überwiegend als Vorstufe zur Pension, weshalb die Arbeitnehmervertretung eine grundlegende Neuausrichtung des Systems anmahnt.

Hohe Ablehnungsquoten und Kritik an der Praxis

Als Beleg für die Fehlentwicklungen verweist die Arbeiterkammer Oberösterreich auf die statistischen Erhebungen für das Jahr 2025. In diesem Zeitraum wurden 48.175 Anträge auf Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit im Rahmen der Invaliditätspension-Neu ab dem Geburtsjahrgang 1964 gestellt. Rund 74 Prozent dieser Anträge wurden abgelehnt.

Auffällig ist dabei die Verteilung der Ablehnungsgründe: Unter den abgelehnten Anträgen erfolgten lediglich 8.109 (rund 23 Prozent) wegen der Zuerkennung von Rehabilitationsgeld und lediglich 23 (rund 0,1 Prozent) aufgrund einer bewilligten beruflichen Rehabilitation.

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AK-Präsident Andreas Stangl betonte, dass die Zahl der Bezieher von Rehabilitationsgeld damit deutlich größer ausfalle als erwartet. Gleichzeitig herrsche unter den Betroffenen erhebliche Unzufriedenheit über die bestehenden Abläufe, da die Maßnahmen häufig nicht zur erhofften Rückkehr in den Arbeitsmarkt führten.

Konkrete Vorschläge für die soziale Absicherung

Gestützt auf eine rechtliche Analyse von Universitätsprofessorin Barbara Kammler von der Johannes Kepler Universität Linz legte die Arbeiterkammer Oberösterreich konkrete Vorschläge zur Behebung der Defizite vor. Ein zentraler Punkt sieht vor, dass ein Antrag auf Rehabilitation künftig zugleich rechtlich als Pensionsantrag gelten soll, um Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Zusätzlich fordert die Arbeiterkammer die Einrichtung eines unabhängigen Kompetenzzentrums für die medizinische Begutachtung in der Sozialversicherung. Um finanzielle Härten abzufedern, solle das Krankengeld in Härtefällen so lange weitergewährt werden, bis ein Anspruch auf eine Folgeleistung feststeht.

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Zudem müsse die Rehabilitation enger an den konkreten Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb gebunden werden. Flankierend sprach sich die Kammer für eine deutlich frühere Prävention durch die Krankenversicherungsträger aus, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bereits im Vorfeld abzufedern.

Der volkswirtschaftliche Kontext arbeitsbedingter Erkrankungen

Die Gebäude um das System der Rehabilitation steht in engem Zusammenhang mit den generellen Belastungen im Berufsalltag. Für den 14. Oktober 2026 kündigte die Arbeiterkammer Wien eine Fachtagung sowie eine Pressekonferenz unter dem Titel „Krank durch Arbeit – können wir uns das leisten?“ in Wien an.

Dort stellen Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer Wien, und Christine Mayrhuber, Ökonomin des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, die Ergebnisse einer neuen WIFO-Studie vor, welche die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen in Österreich beziffert.

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