Recht, Reparatur

Recht auf Reparatur in Österreich: Hersteller müssen ab 1. Oktober tätig werden

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 00:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Oktober gelten Reparaturpflichten, längere Gewährleistung bei Reparaturen und neue Vorgaben zu Preisen und Ersatzteilen.

Österreichs Reparaturrecht startet: Hersteller müssen Geräte länger instand setzen
Ein aufgeräumter Werkstatt-Arbeitsplatz mit Präzisionswerkzeugen und Ersatzteilen auf einer Holzoberfläche. Illustration mit AI erstellt.

In Österreich tritt zum 1. Oktober 2026 das Recht auf Reparatur in Kraft. Damit werden Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, beschädigte Produkte auch nach dem Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist instand zu setzen. Die Neuregelung basiert auf der Umsetzung der EU-Warenreparaturrichtlinie aus dem Jahr 2024, die vom Nationalrat im Juli 2026 in nationales Recht überführt wurde.

Die Reparaturpflicht der Hersteller entfällt nach den neuen Bestimmungen nur dann, wenn eine Instandsetzung technisch unmöglich ist. Die Durchführung der Reparaturen muss dabei entweder kostenlos oder zu einem angemessenen Preis erfolgen.

Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist zudem der Diskriminierungsschutz für Verbraucher: Eine vorangegangene Reparatur durch einen unabhängigen Fachbetrieb darf für den Hersteller kein alleiniger Grund sein, eine spätere Reparaturanfrage abzulehnen.

Verlängerte Gewährleistung für neue Kaufverträge

Eine zentrale Neuerung betrifft die Ausgestaltung der Gewährleistungsansprüche. Wird ein defektes Produkt innerhalb der regulären zweijährigen Gewährleistungsfrist repariert, statt es gegen ein Neugerät auszutauschen, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre ab der ursprünglichen Übergabe.

Diese Regelung zur einjährigen Verlängerung findet jedoch ausschließlich auf Kaufverträge Anwendung, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden.

Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass auf reparierte oder im Zuge einer Instandsetzung ausgetauschte Teile eine eigenständige Gewährleistung von zwei Jahren gewährt werden muss. Um die Kosten für Verbraucher kalkulierbarer zu machen, sind Hersteller künftig dazu verpflichtet, Richtpreise für gängige Reparaturleistungen zu veröffentlichen.

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Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Hersteller in Österreich beschädigte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren — außer die Reparatur ist technisch unmöglich. Wer Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Staubsauger oder Smartphone nicht sofort ersetzen will, braucht eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anfrage. Kostenlosen Reparatur-Leitfaden anfordern

Betroffene Produktgruppen und zeitlicher Rahmen

Die Reparaturpflicht gilt je nach Produktkategorie für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren nach dem letzten Inverkehrbringen des jeweiligen Modells. Zu den betroffenen Warengruppen gehören unter anderem:

  • Mobiltelefone und Smartphones
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Kühlschränke und Gefriergeräte
  • Fernseher und Monitore
  • Staubsauger
  • E-Bikes und E-Scooter

Möbel sind von den neuen gesetzlichen Verpflichtungen ausdrücklich ausgenommen. Zur besseren Orientierung der Konsumenten ist zudem die Einrichtung einer EU-weiten Online-Plattform vorgesehen. Diese soll ab dem 31. Juli 2027 zur Verfügung stehen und es ermöglichen, Reparaturbetriebe gezielt zu suchen und deren Angebote miteinander zu vergleichen.

Forderungen nach Ausweitung der Maßnahmen

Die Arbeiterkammer begrüßte die Einführung des Reparaturrechts, mahnte jedoch weiteren Handlungsbedarf an. Die Organisation forderte, den Geltungsbereich des Gesetzes künftig auch auf Spielzeug und Gartenwerkzeuge auszuweiten. Zudem betonte die Arbeiterkammer die Notwendigkeit einer dauerhaften staatlichen Reparaturförderung.

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Eine vorangegangene Reparatur in einer unabhängigen Werkstatt darf künftig kein alleiniger Grund mehr sein, eine spätere Reparaturanfrage abzulehnen. Wer schon einmal abgewiesen wurde, findet in diesem Leitfaden die passenden Argumente und einen fertigen Musterbrief für den Hersteller. Musterbrief und Argumente jetzt sichern

Hintergrund dieser Forderung ist das bevorstehende Ende der sogenannten Geräte-Retter-Prämie, die planmäßig Ende 2026 ausläuft. Die Arbeitnehmervertreter sprachen sich für ein entsprechendes Nachfolgemodell aus, um die finanzielle Hürde für Reparaturen dauerhaft zu senken. Des Weiteren pochte die Organisation auf eine konsequente Umsetzung der Preistransparenz durch die Hersteller, um den Wettbewerb im Reparatursektor zu stärken.

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